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Verfasst am: 23.04.06, 14:30 Titel: Lohnfortzahlung nach Beendigung Krankheit und Kündigung ?
Hallo,
möchte folgendes erfragen. Ein Freund ist Arbeitnehmer. Er war zuletzt 5 Monate krank. Bevor seine Krankphase zu Ende lief sprich ein Tag davor, bekam er die Kündigung was ordnungsgemäß war ausgesprochen die zum übernächsten Monat benannt wurde. Folgende Fragen stehen nun offen:
1. Nach Ablauf der Krankphase ist für einen Monat die Lohnfortzahlung bis zur Kündigung nicht angewiesen worden. Der Arbeitnehmer hat den Arbeitgeber über die Beendigung der Kranphase nicht informiert.Er hat auch für diesen Monat nicht gearbeitet. Nun verklagt er den Arbeitgeber und verlangt für diesen Monat die Lohnzahlung. Über sein Anwalt lässt er vortragen, das dem AG dies bekannt war.
Während der Krankphase wurde über die Lohnzahlung ein Rechtsstreit geführt. Beide Parteien hatten Anwälte beauftragt. Alle möglichen Zahlungsvorgänge wurden über Anwälte vorgetragen. Der Rechtsstreit wird nach wie vor geführt. Es sind mittlerweile fast 2 Jahre vergangen.Der AN hat den Anwalt gewechselt und dieser versucht nun den AG auf einen weitern Monat zu verklagen. Nämlich auf den Monat nach Aussprache der Kündigung.
1.) Hätte der AG wissen müssen das der AN nicht mehr krank gemeldet ist und woher hätte er es wissen müssen ? Wer hätte den AG über diesen Zustand informieren müssen ? a) Arbeitnehmer b) Sein Anwalt oder c) Die Krankenkasse ?
Wer steht hier unter Beweislast ?
1a) Unter welchen Aspekten würde der Arbeitnehmer verlieren ?
Welche Rechte und Pflichten hat der AN bei diesem vorfall ?
2a) Welche gesetzlichen Recht gelten hier dem AG ?
2b) Müsste der Arbeitgeber trotzdem zahlen, auch wenn der AN nicht gearbeitet hat und meint dem AG war die Beendigung der Krankphase bekannt ?
3c) Gibt es eigentlich eine Form der Anmeldung des AN über die Beendigung der Krankheitsphase gegenüber dem Arbeitgeber ?
3c1) Hätte die Krankenkasse den Arbeitgeber über die Beendigung der Krankphase informieren müssen ?
3c2) Hätte 3c1a) derArbeitnehmer oder 3c1b) der Anwalt den Arbeitgeber über diesen Zustand informieren müssen, während der Fortführung des Rechtsstreits ?
Werden solche Ansprüche verjährt oder verfallen ?
HAt denn der AN seine Arbeitskraft angeboten oder war er nachweisbar freigestellt? Hat er sich irgendwie gemeldet, dass er gesund sei hat er irgendwas unternommen um zu arbeiten?
Gibt es eigentlich eine Form der Anmeldung des AN über die Beendigung der Krankheitsphase gegenüber dem Arbeitgeber ?
Grundsätzlich: Ein AN ist krankgeschrieben, gut er gibt die AU ab alles klar. In dem Moment in dem er keine AU hat und auch nicht zur Arbeit erscheint (aus eigenen Antrieb) fehlt er unentschuldigt und der AG muss das natürlich auch nicht zahlen.
Evtl. stellt sich hier aber die Frage, ob der AG durch den Rechtstreit usw der eh schon lief überhaupt noch Interesse an der Arbeitsleistung hatte. Vielleicht kann man irgendwie konstruieren aus irgendwelchen Schreiben oder Äusserungen, dass der AN nicht mehr kommen muss oder bis zum Ende der Kündigungsfrist freigestellt ist aber dazu müsste man erstmal alle Unterlagen sichten.
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