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in einem Betrieb (Laden) werden die Mitarbeiter nur während der tatsächlichen Öffnungszeiten bezahlt. Die Zeit die sie früher kommen müssen, um rechtzeitig öffnen zu können (ca. 30 Minuten) wird ebeneso nicht bezahlt die wie Zeit der Abrechnung, Aufräumen, etc. nach Ladenschluss. Letzteres kann aufgrund der Komplexität der Sache manchmal bis zu 1,5 Stunden in Anspruch nehmen.
Ist das Zulässig? Kann man sich dagegen wehren? Oder nur kündigen...? _________________ --
mehr steht hier nicht. Ehrlich!
Anmeldungsdatum: 17.04.2006 Beiträge: 3 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 21.04.06, 22:25 Titel:
Im Arbeitsvertrag steht davon nichts. Die Ladenöffnungszeiten sind nicht genannt und nichts darüber, was in der Zeit danach oder davor passieren soll. Es ist lediglich von 40 Stunden in der Woche die Rede (die mit den zusätzlichen ja locker überboten werden)...
h. _________________ --
mehr steht hier nicht. Ehrlich!
Ist das Zulässig? Kann man sich dagegen wehren? Oder nur kündigen...?
Nein das ist nicht zulässig. Wie gross ist denn die Firma? Wie lange bist du dort? Arbeitslosengeldanspruch?
MfG
Matthias
Klein, dreivierteljahr, nein.
das ist leider auch nicht die einzige Ungereimtheit. Aber dasu fang ich mal einen neuen Thread an... _________________ --
mehr steht hier nicht. Ehrlich!
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