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Geldkarte gestohlen und missbraucht

 
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TheGeist
Interessierter


Anmeldungsdatum: 21.04.2006
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 23.04.06, 15:49    Titel: Geldkarte gestohlen und missbraucht Antworten mit Zitat

Hallo,

ich kürze mal grob ab:

A hat seine Geldkarte im Herbst verloren. Erst nach 2 Monaten sperrte er die Karte (A hatte bis dahin Hoffnung sie wieder zufinden). Auf der Karte war auch die PIN geschrieben. Die Sparkasse teilte ihm einige Zeit später mit das Konto sei gepfändet. Es stellte sich heraus das mit dem Konto ein Betrug abgewickelt wurde (3000 EUR). Nun hat A einen Zivilprozess am Hals wo A die 3000 EUR zahlen soll. Nun muss A beweisen das er das Geld nicht selber abgehoben hat. Wie soll A das tun? Von der PIN weiß keiner was.

Thx für Antworten.
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Gast






BeitragVerfasst am: 23.04.06, 16:05    Titel: Antworten mit Zitat

Im dem Moment wo A bestreitet, dass die PIN nicht vermerkt war, hat A sich strafbar gemacht... wegen versuchten/vollendeten Betrugs, je nachdem ob ihm geglaubt wird oder aber nicht.
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TheGeist
Interessierter


Anmeldungsdatum: 21.04.2006
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 23.04.06, 17:27    Titel: Antworten mit Zitat

A hat nur die PIN verschwiegen. Dennoch muss er beweisen das er die Karte nicht benutzt hat. Wie soll er das tun?
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Biber
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 23.04.06, 18:24    Titel: Antworten mit Zitat

TheGeist hat folgendes geschrieben::
A hat nur die PIN verschwiegen. Dennoch muss er beweisen das er die Karte nicht benutzt hat. Wie soll er das tun?
Wenn A nachweisen könnte, zum Zeitpunkt der Geldabhebung(en) nicht im Besitz der Karte oder nicht an dem Ort der Abhebung gewesen zu sein, könnte ihm dieser Beweis vielleicht gelingen.

Selbst wenn ihm das gelänge, dürfte ihm das allerdings nichts nutzen - mal hier lesen.

Nur mal so nebenbei: ich versteh' gar nicht, warum in solchen Fällen immer von 'Missbrauch' geredet wird - im Prinzip wurde die Karte doch nur für das genutzt, wofür sie u.a. da ist! Lachen
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
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Smiler
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.03.2005
Beiträge: 5641
Wohnort: 49°28'54.64"N 7°48'26.90"E

BeitragVerfasst am: 23.04.06, 19:02    Titel: Antworten mit Zitat

Biber hat folgendes geschrieben::
Nur mal so nebenbei: ich versteh' gar nicht, warum in solchen Fällen immer von 'Missbrauch' geredet wird - im Prinzip wurde die Karte doch nur für das genutzt, wofür sie u.a. da ist! Lachen

Aber hallo,seit wann ist denn eine Kreditkarte ein Notizzettel ?Das ist natürlich eine
missbräuchliche Nutzung. Verlegen
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Und falls wir uns nicht mehr sehen, guten Tag, guten Abend und gute Nacht!
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Katzen-Mama
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.08.2005
Beiträge: 53

BeitragVerfasst am: 23.04.06, 19:51    Titel: Re: Geldkarte gestohlen und missbraucht Antworten mit Zitat

TheGeist hat folgendes geschrieben::
A hat seine Geldkarte im Herbst verloren. Erst nach 2 Monaten sperrte er die Karte (A hatte bis dahin Hoffnung sie wieder zufinden). Auf der Karte war auch die PIN geschrieben. Die Sparkasse teilte ihm einige Zeit später mit das Konto sei gepfändet. Es stellte sich heraus das mit dem Konto ein Betrug abgewickelt wurde (3000 EUR). Nun hat A einen Zivilprozess am Hals wo A die 3000 EUR zahlen soll. Nun muss A beweisen das er das Geld nicht selber abgehoben hat. Wie soll A das tun? Von der PIN weiß keiner was.
.


Hallo,

also eines verstehe ich nicht:
Hat A denn seine Kontoauszüge nicht kontrolliert??? Denn gerade wenn die Karte verloren ging, ist man doch normalerweise besonders sorgfältig. Spätestens nach Abhebung der 3.000 Euro hätte A aller Vernunft nach die Karte sperren lassen müssen - mit dem Hinweis an die Bank, daß jemand anderer im Besitz der Karte ist. (Hätte an seiner Haftung nichts geändert, aber zumindest wäre nachvollziehbar, daß A bereits damals die mißbräuchliche Abhebung erkannt hat.)

Also sorry, aber 3.000 Euro sind kein Bagatellbetrag, der einem auch bei sorgfältiger Kontrolle der Kontoauszüge mal "durch die Lappen" gehen kann. Wenn A sich da nicht meldet, wird das alles nicht sehr glaubwürdig klingen.

Viele Grüße
Katzen-Mama
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TheGeist
Interessierter


Anmeldungsdatum: 21.04.2006
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 23.04.06, 20:08    Titel: Antworten mit Zitat

auf dem konto waren nur 5 euro .. und ohne karte kann man keine auszüge holen.. und wenn nur 5 eur aufn konto sind kümmert man sich ja kaum darum..
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hjb
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.01.2005
Beiträge: 640
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 24.04.06, 22:44    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

sorry, wenn ich jetzt deutlich werde, aber:
- die PIN auf eine Karte schreiben ist etwas, was man "no no never" machen darf. Ich weiss gleichwohl, dass es Umbelehrbare gibt.
- die noch grössere Dummheit ist aber, nach Verlust der Karte (im Wissen um die PIN, die da draufsteht) zwei Monate Däumchen zu drehen in der Hoffnung, dass sie sich wieder anfindet.

Die Beweisführung, dass ein Kunde bei einer ungesperrten Karte (zu diesem Zeitpunkt war der Diebstahl ja nicht gemeldet) und bei einer korrekten PIN das Geld nicht selbst geholt hat, ist eigentlich fast unmöglich. Selbst wenn der Kunde nachweist, dass er zum Zeitpunkt der Abhebung woanders war, wird davon ausgegangen, dass er die Karte mit PIN weitergegeben hat. Wenn dann auch noch "zufällig" über dasselbe Konto ein Betrug (Auktionshaus?) abgewickelt wurde, macht das den Kunden nicht eben glaubwürdiger.

Gruss Hans-Jürgen
***
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FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 25.04.06, 14:54    Titel: Antworten mit Zitat

Biber hat folgendes geschrieben::


Nur mal so nebenbei: ich versteh' gar nicht, warum in solchen Fällen immer von 'Missbrauch' geredet wird - im Prinzip wurde die Karte doch nur für das genutzt, wofür sie u.a. da ist! Lachen


Weil Sie nun einmal nicht von dem benutzt wurde, der dazu berechtigt ist. Smilie

Ein bitterböses Beispiel mit einer Ehefrau können Sie nun selbst bilden...macht es sehr deutlich, ist aber frauenfeindlich.
_________________
Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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jurico
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 03.08.2005
Beiträge: 6123
Wohnort: Chemnitz

BeitragVerfasst am: 25.04.06, 15:38    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

ein wenig Lesestoff: BGH, 05.10.2004, XI ZR 210/03.
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Katzen-Mama
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.08.2005
Beiträge: 53

BeitragVerfasst am: 25.04.06, 16:32    Titel: Antworten mit Zitat

TheGeist hat folgendes geschrieben::
auf dem konto waren nur 5 euro .. und ohne karte kann man keine auszüge holen.. und wenn nur 5 eur aufn konto sind kümmert man sich ja kaum darum..


Hallo,

na, also auch wenn nur 5 Euro drauf sind ... da 3.000 Euro abgehoben wurden, muß doch ein erheblicher Dispositionsrahmen vereinbart gewesen sein ... wenn man sich da nicht drum kümmert, sorry, dann kann ich nur sagen: selber schuld.

Was mich aber noch viel mehr wundert:
Hier ist immer die Rede von Betrug und Barabhebung. Wie will man den bitteschön beweisen, daß ein Betrug mit Bargeld, das von einem gewissen Konto kommt, begangen wurde??? Möglicherweise wenn man den Täter in flagranti ertappt - aber dann wäre die Fragestellung sinnlos.

Oder wurde am Terminal eine Überweisung über diesen Betrag getätigt?

Und daß man ohne Karte keine Kontoauszüge erhält, ist ja so wohl nicht richtig. Die kann man sich auch bei der Bank ausdrucken lassen - und das insbesondere dann, wenn man die Karte verloren hat. Außerdem gibt's ja auch online-banking, hätte man bei der Bank ja auch beantragen können.

Viele Grüße
Katzen-Mama
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WernerSnow
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.01.2005
Beiträge: 234

BeitragVerfasst am: 25.04.06, 17:34    Titel: Antworten mit Zitat

Um nicht die Ausführungen zu wiederholen, die teils schon gemacht wurden, einen IMO lehrreichen Punkt für die Zukunft:

A hätte die Karte - insbesondere, da die PIN auf der Karte stand - sofort sperren lassen müssen. Eine Kartensperre bei der Bank kostet kein oder nicht viel Geld und kann ggfs. wieder aufgehoben werden.
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