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Wer hat Erfahrung mit der folgenden Situation: Elternpaar, geschieden mit 2 Kindern, teilt sich die Betreuung so gut wie möglich auf. Da die Woche in ihrer Berufssparte nur 5 Arbeitstage hat, beide ausserdem hauptsächlich am Nachmittag arbeiten, teilen sie die Arbeitstage im Verhältnis 3 zu 2 auf - dafür betreut derjenige, der 3 an Tagen arbeitet am Wochenende etwas mehr. - Wer zahlt nun wem Unterhalt und wer bekommt das Kindergeld? Kann einer von beiden behaupten, daß die Kinder ihren Lebensmittelpunkt vorwiegend bei ihm/ihr hätten? Welche Urteile sind dazu ergangen?
Das vernuenftigste waere, statt Erbsen zu zaehlen entweder sich gegenseitig von Unterhaltszahlungen freizustellen (sofern keiner ALGII oder SozHi bekommt) und das KiGe ebenfalls aufzuteilen, oder das ganze nach den Einkommensverhaeltnissen zu quoteln.
Alles andere fuehrt nur zu Missstimmung, was einer wechselnden Betreuung insgesamt nicht gut tut.
Gruss, Andreas _________________ Ich gebe lediglich meine Erfahrungen und Einschaetzungen wieder, ohne den Anspruch rechtlich verbindlicher Beratung erheben zu wollen.
Zuletzt bearbeitet von Andreas* am 23.04.06, 22:32, insgesamt 1-mal bearbeitet
Anmeldungsdatum: 23.04.2006 Beiträge: 3 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 23.04.06, 18:19 Titel:
Danke für Deine Antwort: ich stimme voll und ganz zu! - So, wie die Dinge liegen, ist aus Deiner und meiner Sicht alles ziemlich eindeutig. Nun wurde in diesem Fall seit nunmehr 2 Jahren (ohne Titulierung...) vom Vater der annähernd volle Unterhalt für 2 Kinder gezahlt, um der KM - und damit auch den Kindern - zu ermöglichen, weiterhin im selbsterbauten, gemeinsamen Einfamilienhaus leben zu können.
Inzwischen fehlt dem Vater nun das Geld, um demnächst fällige Einkommensteuer-Nachzahlungen zu leisten. Er kündigte daraufhin an, daß er seinen Anteil am gemeinsamen EFH in absehbarer Zeit bräuchte. Die Reaktion der KM war daraufhin, daß sie über eine Anwältin ab sofort mehr Kindesunterhalt und darüberhinaus noch Ehegattennunterhalt fordert ... Mir scheint, daß nun schnellstmöglich eine Bereinigung der Verhältnisse im Sinne Deines Beitrages notwendig wäre.
Wie bewertet man nun als Jurist/Richter/Jugendamt die Tatsache der bisherigen Praxis? Wahrscheinlich wird die KM ja danach die Kosten für das von ihr bewohnte Einfamilienhaus nicht mehr aufbringen können und sich eine für sie bezahlbare Wohnung suchen müssen. Und: wie rechnet man genau aus, ob der Umgang tatsächlich 50/50 geteilt ist?
... ist aus Deiner und meiner Sicht alles ziemlich eindeutig.
Eindeutig ist beim Wechselmodell gar nichts. Im Streitfall entscheidet jedes FamG anders, weil es dazu noch zu wenig Rechtsprechung gibt.
Zitat:
Er kündigte daraufhin an, daß er seinen Anteil am gemeinsamen EFH in absehbarer Zeit bräuchte.
Warum legt der KV der KM endgueltige Entscheidungen vor? Warum bespricht er seine finanzielle Enge nicht mit ihr, damit beide zusammen ueberlegen, was geht?
Zitat:
Die Reaktion der KM war daraufhin, daß sie über eine Anwältin ab sofort mehr Kindesunterhalt und darüberhinaus noch Ehegattennunterhalt fordert ...
Na, dann mal Mahlzeit!
Zitat:
wie rechnet man genau aus, ob der Umgang tatsächlich 50/50 geteilt ist?
Indem man die Stunden zaehlt ...
Die Frage ist ja, ob die wechselnde Betreuung fortgesetzt werden soll oder - um unterhaltstechnisch *klare Verhaeltnisse* zu schaffen - das Residenzmodell mit nur einem Lebensmittelpunkt eingefuehrt wird.
Je nach Alter koennten die beiden Eltern ja auch einen wochenweisen Wechsel einfuehren. Dann kaeme nur eine Quotelung der Einkommensverhaeltnisse in Betracht.
Gruss, Andreas _________________ Ich gebe lediglich meine Erfahrungen und Einschaetzungen wieder, ohne den Anspruch rechtlich verbindlicher Beratung erheben zu wollen.
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