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Vermögensausgleich

 
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Sally9
Interessierter


Anmeldungsdatum: 19.04.2006
Beiträge: 15

BeitragVerfasst am: 22.04.06, 22:18    Titel: Vermögensausgleich Antworten mit Zitat

Hallo liebe Mitglieder;

wer weiß Antworten zu folgendem Fall:
A und B sind verheiratet und leben getrennt. Trennung ist im Oktober. A und B
vereinbaren den St-Klassenwechsel von III/V nach IV/IV an Dezember, da A ein
13. Gehalt bezieht. Ausgleich soll erfolgen. Wird nicht realisiert. A und B werden
getrennt veranlagt.
Frage: Kann A die Steuernachzahlung und / oder den Steuernachteil aus der
Getrennten Veranlagung im Zuge des Vermögensausgleiches oder auf anderem
Wege geltend machen?

LG Sally
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Holzschuher
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 18.02.2006
Beiträge: 6354
Wohnort: Nürnberg

BeitragVerfasst am: 23.04.06, 20:59    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

verstehe ich nicht. Im Jahr der Trennung kann noch zusammenveranlagt werden. Wenn steurlich günstiger, Einspruch gegen Steuerbescheid mit Begründung, dass Zusammenveranlagung günstiger.

Im übrigen geht Steuerrklasse IV/IV bei dauerndem Getrenntleben auch nicht mehr, nicht nur III/V!?

Gruß
Peter H.
_________________
Gruß
Peter H.
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Sally9
Interessierter


Anmeldungsdatum: 19.04.2006
Beiträge: 15

BeitragVerfasst am: 23.04.06, 21:21    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo lieber Holzschuher,

steuerlich betrachtet ist alles klar.
Aber zum Fall:
A kommt seinen nicht titulierten Unterhaltszahlungen nicht nach. Daher erwägt B gegen den bereits ergangenen Einkommensteuerbescheid Einspruch einzulegen (Bescheid ist noch nicht bestandskräftig). Dadurch kommt es bei B zu einer Erstattung und bei B zu einer Nachzahlung, die um rund 1/4 höher ist als die Erstattung.
(Bsp. Erstattung € 4.000, Nachzahlung € 5.000)
Aber mit welchen zivilrechtlichen Folgen ist zu rechnen?

Danke.
LG Sally
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Holzschuher
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.02.2006
Beiträge: 6354
Wohnort: Nürnberg

BeitragVerfasst am: 23.04.06, 21:58    Titel: Antworten mit Zitat

Sally9 hat folgendes geschrieben::
kommt es bei B zu einer Erstattung und bei B zu einer Nachzahlung,

Frage
_________________
Gruß
Peter H.
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Sally9
Interessierter


Anmeldungsdatum: 19.04.2006
Beiträge: 15

BeitragVerfasst am: 23.04.06, 22:17    Titel: Antworten mit Zitat

Frage
dto.
B versetzt A einen Hieb!
Aber welche Konsequenzen hat das im Scheidungsverfahren?
Keine?
Oder gab es das noch nicht?
LG Sally
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Maus
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 04.11.2004
Beiträge: 2357

BeitragVerfasst am: 23.04.06, 23:27    Titel: Antworten mit Zitat

Och bestimmt gab es das schon, nur ich habe bei deinen Postings derzeit auch gerade das große Frage .

Lies mal noch mal, was du geschrieben hat. B hat Nachzahlung, B hat Erstattung??????

Wer ist B? Der, der gegen den Steuerbescheid Einspruch einlegen will? Oder ist es A?

Wer hat nachgezahlt, wer hat Erstattung bekommen?

Wer muss Unterhalt zahlen, A oder B?
_________________
LG Maus

Streite nie mit einem Idioten, er zieht dich auf sein Niveau und schlägt dich dann mit seiner Erfahrung.
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Sally9
Interessierter


Anmeldungsdatum: 19.04.2006
Beiträge: 15

BeitragVerfasst am: 24.04.06, 05:46    Titel: Antworten mit Zitat

oh, sorry,
zu später Stunde bin ich offenbar nicht mehr ganz fit.
LG Sally
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Sally9
Interessierter


Anmeldungsdatum: 19.04.2006
Beiträge: 15

BeitragVerfasst am: 24.04.06, 12:21    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

...nochmal mit Kopf:

B legt Einspruch ein.
B erhält eine Erstattung; A muss nachzahlen.
A zahlt (hat aber noch keine Titel beim Jugendamt errichtet) Kindersunterhalt. Stellt die Unterhaltszahlungen ein.
B hat keinen Ehegattenunterhalt gefordert.

LG Sally
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