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Kostenübernahme für Sanierung der Altstadt durch Bürger

 
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janinebine
Interessierter


Anmeldungsdatum: 24.04.2006
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 24.04.06, 07:03    Titel: Kostenübernahme für Sanierung der Altstadt durch Bürger Antworten mit Zitat

Hausbesitzer A wohnt in der Stadt X, deren Altstadt saniert wurde. Jedoch wohnt er nicht unmittelbar in der Altstadt. Die Kosten für die Altstadtsanierung sollen die Hauseigentümer eines bestimmten Einzugsgebietes tragen. Ausgenommen sind die Bank B und das Kaufhaus C, diese müssen nicht zahlen. Die Kosten werden an der Größe der Wohnfläche bemessen. Für Hausbesitzer A wären das 35.000 EUR.

Frage: Muss Hausbesitzer A tatsächlich zahlen und wie kann es sein, dass die Bank B und das Kaufhaus C von der Zahlung ausgenommen sind, obwohl sie im selben Einzugsgebiet sind?
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Stadtplaner
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Anmeldungsdatum: 16.03.2005
Beiträge: 290

BeitragVerfasst am: 24.04.06, 07:30    Titel: Antworten mit Zitat

Hallöchen,
Die Kosten bzw. der Kostenbescheid muss eine Rechtsgrundlage haben, dieser wird z.B. auf ein Sanierungsgebiet § 136 ff BauGB. So wie es beschrieben ist wird ein umfassendes Verfahen durchgeführt. DAbei liegt das Grundstück im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet (Satzung). So wird ein Ausgleichsbeitrag in Geld erhoben (§ 154 BauGB), der dazu dient den durch die Sanierung erhöhten Bodenwert auszugleichen. Hierbei besteht die Möglichkeit nach § 155 BauGB von Ausgleichsbeiträgen abzusehen. Hierunter müsste die B und C fallen... Ob diese Punkte erfüllt sind, gilt es zu prüfen.
_________________
So long
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