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Verfasst am: 24.04.06, 07:03 Titel: Kostenübernahme für Sanierung der Altstadt durch Bürger
Hausbesitzer A wohnt in der Stadt X, deren Altstadt saniert wurde. Jedoch wohnt er nicht unmittelbar in der Altstadt. Die Kosten für die Altstadtsanierung sollen die Hauseigentümer eines bestimmten Einzugsgebietes tragen. Ausgenommen sind die Bank B und das Kaufhaus C, diese müssen nicht zahlen. Die Kosten werden an der Größe der Wohnfläche bemessen. Für Hausbesitzer A wären das 35.000 EUR.
Frage: Muss Hausbesitzer A tatsächlich zahlen und wie kann es sein, dass die Bank B und das Kaufhaus C von der Zahlung ausgenommen sind, obwohl sie im selben Einzugsgebiet sind?
Hallöchen,
Die Kosten bzw. der Kostenbescheid muss eine Rechtsgrundlage haben, dieser wird z.B. auf ein Sanierungsgebiet § 136 ff BauGB. So wie es beschrieben ist wird ein umfassendes Verfahen durchgeführt. DAbei liegt das Grundstück im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet (Satzung). So wird ein Ausgleichsbeitrag in Geld erhoben (§ 154 BauGB), der dazu dient den durch die Sanierung erhöhten Bodenwert auszugleichen. Hierbei besteht die Möglichkeit nach § 155 BauGB von Ausgleichsbeiträgen abzusehen. Hierunter müsste die B und C fallen... Ob diese Punkte erfüllt sind, gilt es zu prüfen. _________________ So long
A+S
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