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recht.de :: Thema anzeigen - kein Ehevertrag - Absicherung trotzdem möglich?
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kein Ehevertrag - Absicherung trotzdem möglich?

 
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Wheeler
Interessierter


Anmeldungsdatum: 22.03.2006
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 24.04.06, 07:25    Titel: kein Ehevertrag - Absicherung trotzdem möglich? Antworten mit Zitat

Hallo,

klassischer Fall:
Beide Ehepartner arbeiteten mit festem Einkommen bis zur Geburt des ersten Kindes. Ehepartner B nimmt Elternzeit, das 2. feste Einkommen fällt weg. Ehepartner A hat ein festes Einkommen und ist somit der "Ernährer" der Familie.
Ehepartner A kümmert sich um Altersvorsorge mit Aktienanlage, Fondssparplänen etc. und hat dafür ein Depot eingerichtet, welches Ehepartner B nicht zugänglich ist.
Ausserdem besitzt Ehepartner A ein Haus, welches vermietet ist. Dieses wird im Laufe der Jahre renoviert und es werden mehrere Kredite aufgenommen, deren Tilgung die Mieteinnahmen berappen. Bei der Kreditvereinbarung muss Ehepartner B immer als Bürge mit unterschreiben, könnte aber im Scheidungsfall keine Tilgung vornehmen, da ja kein eigenes Einkommen vorhanden.

Wie soll sich Ehepartner B insgesamt absichern, um im Scheidungsfalle nicht in ein Existenzminimum zu geraten? Wie ist der Zugewinn nachvollziehbar und was sollte da ganz allgemein geregelt sein?

Vielen Dank für die Antworten
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