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Hausratsversicherung kündigen bei Auszug?
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Duisburger
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Anmeldungsdatum: 22.03.2006
Beiträge: 665

BeitragVerfasst am: 21.04.06, 23:35    Titel: Antworten mit Zitat

schön für sie, aber ich gehe mal (aus der lebenserfahrung) davon aus, dass der hausrat tatsächlich nicht entfallen ist sondern (mindestens teilweise) in die neue wohnung (das neue wagnis) verbracht wurde.

bitte darauf achten, dass die versicherungssumme des freundes entsprechend angepasst wird.

allein damenbekleidung macht ja i.d.r. schon einen gewissen wert aus, selbst wenn keine neuen möbel (schränke, bett, couch etc.) angeschafft werden. meine freundinnen haben jedenfalls immer dafür gesorgt dass ich plötzlich tischdecken, serviertten, kerzen, deko, gästehandtücher, 10 verschiedene seifen, gardinen usw. für jeden jede jahreszeit und jeden anlaß passend in mehrfacher auflage vorrätig hatte.

bitte auch einmal darauf achten, was so alles im keller oder dem speicher "zwischengelagert" wird. oft lagern dort locker 30-50% der versicherungssumme - spätestens, wenn es zum schadenfall kommt.

am besten mal die versicherungssumme selbst ermitteln (also was ist in welchem raum, in welchem raum, in welchem schrank usw. und was kostet es heute neu (ohne rabatt-aktion, mitarbeiter-einkaufsgutschein der schwester, Internetauktionshaus [Name geändert]-schnäppchen, usw.)). dabei aber alle (neben-)räume berücksichten, also vom klopapier bis zum brilliant-diadem alles aktuell bewerten. am besten mal jeder für sich - dann vergleichen; wer hat was wie hoch bewertet, wer hat was vergessen, dann ergänzen, 10% draufrechnen und man ist so ziemlich auf der sicheren seite.

seihen wir doch ehrlich: bei vertragsschluß leben wir alle auf jaffa-kisten, im schadenfall war nur der edelste marmor im bad und alles porzellan hatte die goldkante....
_________________
MfG,
Duisburger

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Frank Oseloff
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Anmeldungsdatum: 15.01.2006
Beiträge: 5347
Wohnort: 58332 Schwelm

BeitragVerfasst am: 22.04.06, 11:45    Titel: Antworten mit Zitat

Duisburger hat folgendes geschrieben::
allein damenbekleidung macht ja i.d.r. schon einen gewissen wert aus, selbst wenn keine neuen möbel (schränke, bett, couch etc.) angeschafft werden. meine freundinnen haben jedenfalls immer dafür gesorgt dass ich plötzlich tischdecken, serviertten, kerzen, deko, gästehandtücher, 10 verschiedene seifen, gardinen usw. für jeden jede jahreszeit und jeden anlaß passend in mehrfacher auflage vorrätig hatte.


Lachen Lachen Lachen

Ja, das Fassungsvermögen von Wohn- und Schlafzimmerschrank mußte ich auch neu definieren, die Küche umgehe ich nun weiträumig. Lachen
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timo_jessi
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Anmeldungsdatum: 21.04.2006
Beiträge: 50

BeitragVerfasst am: 23.04.06, 08:32    Titel: Antworten mit Zitat

Danke an alle, ihr habt mich jetzt etwas augeschlaut.

Jessi
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Mogli
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 24.04.06, 08:07    Titel: Antworten mit Zitat

Londarius hat folgendes geschrieben::

Dann noch eine Frage: Auf welche Anspruchsgrundlage stützt sich die Aussage, dass der Vertrag aufgrund des Klauselwegfalls aufgekündigt werden kann?


Das steht in der Klausel "Kein Abzug wegen Unterversicherung", Klausel-Nr. (wenn man der Numerierung des GDV folgt) ist die 7712.
_________________
Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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ihuehn
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Anmeldungsdatum: 17.03.2005
Beiträge: 558
Wohnort: Bielefeld

BeitragVerfasst am: 24.04.06, 09:58    Titel: Antworten mit Zitat

Londarius hat folgendes geschrieben::
Zitat:
Solange es noch Hausrat gibt, ist es ja keine Doppelversicherung. Da klappts nur mit der Nebenversicherung...


...und der hinzukommende Hausrat in dieser auch mitversichert ist (Vorsorge)...


Die Vorsorgeversicherung beträgt je nach Vertragsgestaltung rund 10% der Versicherungssumme... Ich persönlich würde diese 10% nicht durch den Zuzug des Lebensgefährten ausreizen. Denn wissen wir denn, ob der VN nicht schon durch einen neu gekauften Flachbildfernseher die Vorsorgeversicherung braucht......? Damit wird es eindeutig ein Fall für die Nebenversicherung. Also: bestehenden Vertrag reduzieren. Oder oder oder... Irgendwie kommt man da schon raus Winken

Edit: @Biber: Da bin ich ja beruhigt Sehr glücklich
_________________
Bitte berücksichtigen Sie, dass meine Meinung beruflich beeinflusst ist Winken
WM- ich war dabei!!
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Mogli
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 24.04.06, 10:30    Titel: Re: Hausratsversicherung kündigen bei Auszug? Antworten mit Zitat

FHE01 hat folgendes geschrieben::
Dookie82 hat folgendes geschrieben::
....oder man dies auch einfach als Risikowegfall werten könnte...


.
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vielen Dank für Ihr Schreiben vom 09.02.2006. Dem kann ich entnehmen, daß mein Schreiben vom 27.01.2006 offensichtlich nicht richtig aufgefasst wurde.

Zum 01.12.2005 bin ich zu meinem Lebensgefährten, der Mieter der im Briefkopf angegebenen Adresse/Wohnung ist, gezogen. Einen eigenen Hausstand besitze ich also nicht, so daß meine „Kündigung“ der Hausrat- und Glasversicherung versicherungsrechtlich als Anzeige des Risikowegfalls gemäß §9 IV Ihrer Versicherungsbedingungen zu werten ist. Sofern Sie an der Aufrechterhaltung meiner Hausrat- und Glasversicherung festhalten, sehe ich mich gezwungen, zur gegebenen Zeit einen Anwalt mit der Wahrung meiner Interessen zu beauftragen.
.
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.


Die Versicherung, die sich fürsorglich um das Volk Sehr glücklich kümmert, hat die Hausrat-/Glasversicherung daraufhin vorzeitig aufgehoben.


Das wollte ich dann jetzt doch nicht so unkommentiert stehenlassen, sonst glaubt womöglich noch jemand, die Rechtslage sei tatsächlich so.

Ich weiß nun ja nicht, was die fürsorglichen Hamburger in ihre Hausratversicherungsbedingungen, insbesondere in den hier in Rede stehenden § 9, Abs. IV, geschrieben haben. Aber ich vermute mal ganz stark, da kann materiell nichts wesentlich anderes drinstehen als in den marktüblichen Bedingungen sonst auch.

Und von daher ist die Rechtslage ganz klar: in den Bedingungen steht eindeutig, wie das Vertragsschicksal bei "Wohnungswechsel" geregelt ist.

Der Sachverhalt "Wohnungswechsel" liegt hier eindeutig vor. Der VN zieht um von der Schillerstr. 17 in die Goethestr. 21. Dass in der Goethestr. 21 schon jemand anders wohnt, ändert nichts daran, dass hier ein "Wechsel einer Wohnung" stattfindet. Und für diesen Sachverhalt findet man in den Bedingungen eindeutig geregelt, dass der Versicherungsschutz auf die neue Wohnung übergeht (vgl. z.B. § 11 VHB 92). Risikowegfall liegt also nicht vor.

Da im vorliegenden Fall in der neuen Wohnung bereits für den bisher schon dort Wohnenden eine Hausratversicherung bestand, gibt es nun für diese Wohnung eben zwei Hausratversicherungen: es ist also Doppelversicherung entstanden. Wie mit einer solchen Doppelversicherung umzugehen ist, ist in den §§ 59 und 60 VVG geregelt. (in den mir bekannten Hausratbedingungen finden sich diesbezüglich keine abweichenden Regelungen).

Die gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten hier sind:

* entweder bleiben beide Verträge nebeneinander bestehen; ggf. unter anteiliger Reduzierung der Versicherungssummen, sodass die Addition beider Vers.summen dem Gesamtwert des Hausrates entspricht (das heißt dann Nebenversicherung)

* oder der "jüngere", also der später abgeschlossene Vertrag wird aufgehoben.

(einige andere Möglichkeiten, wie man bedingungskonform damit umgehen kann, hat ihuehn ja auch schon beschrieben. Man kann aber z.B. auch, wenn die neue Wohnung in einer "höheren" Tarifzone liegt und deswegen ein höherer Beitragssatz berechnet wird, aus diesem Grund außerordentlich kündigen....)

FHE1 hat folgendes geschrieben::

Sofern Sie an der Aufrechterhaltung meiner Hausrat- und Glasversicherung festhalten, sehe ich mich gezwungen, zur gegebenen Zeit einen Anwalt mit der Wahrung meiner Interessen zu beauftragen.


Da hätte mich mal interessiert, was dieser Rechtsanwalt getan hätte, wenn der Hausratversicherer unter Hinweis auf die Rechtslage auf der Weiterführung des Vertrages bestanden hätte.

Die Praxis sieht manchmal tatsächlich so aus, wie FHE01 sie erlebt hat. Hausrat ist "Massengeschäft". Jeder Sachbearbeiter ist für eine große Zahl von Vorgängen zuständig und möchte seinen Schreibtisch gerne leer haben. Und für einen Vertrag mit ein paar Euro Beitrag macht man sich normalerweise keinen Ärger und "unnötige" Arbeit. Aber daraus soll bitte niemand den Grundsatz herleiten, man könne einen Versicherungsvertrag "einfach so", ohne Rechtsgrund, aufheben. Meistens wird das nicht funktionieren.
_________________
Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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