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Betrug, unrechtmäßiger Verkauf?

 
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SimsSabine
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.12.2005
Beiträge: 146
Wohnort: Zwickau

BeitragVerfasst am: 24.04.06, 08:23    Titel: Betrug, unrechtmäßiger Verkauf? Antworten mit Zitat

Hallo und guten Morgen!

Also, A hat bei einem Onlineauktionshaus eine CD von einem PC-Spiel verkauft. Das Spiel besteht eigentlich aus CD1, CD2 und einem Booklet. A hingegen hat nur CD1 verkauft. Natürlich hat A in der Artikelbeschreibung darauf hingewiesen. Der Artikelname beispielsweise lautet: "CD1 !!DIE _Name des PC-Spiels_!!" nun hat der Käufer nach einer Woche gemerkt dass er das Spiel so nicht installieren, sondern nur spielen kann und will dass A ihm sein Geld zurückschickt! Wie siehts aus, muss A den Verkauf rückgängig machen, oder hat der Käufer den Schaden, weil er es nicht richtig gelesen hat. Er hätte A ja auch eine Anfrage senden können...


Zuletzt bearbeitet von SimsSabine am 24.04.06, 08:44, insgesamt 2-mal bearbeitet
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Ralf Herren
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 170
Wohnort: Hürth

BeitragVerfasst am: 24.04.06, 08:39    Titel: Antworten mit Zitat

Der Einfachheit halber verweise ich auch unsere Regeln mit der Bitte um Beachtung:


http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=3609
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BuGeHof
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 04.03.2005
Beiträge: 2086

BeitragVerfasst am: 24.04.06, 10:31    Titel: Re: Betrug, unrechtmäßiger Verkauf? Antworten mit Zitat

SimsSabine hat folgendes geschrieben::
hat der Käufer den Schaden, weil er es nicht richtig gelesen hat. Er hätte A ja auch eine Anfrage senden können...


1. Es kommt auf die gesamte Gestaltung des konkreten Angebots an - ohne diese Kenntnis läßt sich dazu überhaupt nichts sagen.

2. Ein mißverständlich/unklar/zweideutig/arglistig verschweigend formulierender Verkäufer kann sich nicht darauf berufen, daß der Käufer ja hätte nachfragen können.

mbG
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Cody
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.03.2006
Beiträge: 36
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 26.04.06, 12:08    Titel: Antworten mit Zitat

Öööhm,

mal ne weiterführende Frage:

Wäre Gerichtsstand gem. § 32 ZPO am Wohnort des betrogenen Käufers als Erfolgsort ?

Gruß Cody
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SimsSabine
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.12.2005
Beiträge: 146
Wohnort: Zwickau

BeitragVerfasst am: 26.04.06, 14:28    Titel: Antworten mit Zitat

Gerichtsstand ist meines Wissens am Ort an dem das Verbrechen begangen wurde, also Wohnort der Person die die Straftat begangen hat. Also des Verkäufers.
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Cody
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.03.2006
Beiträge: 36
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 26.04.06, 15:27    Titel: Antworten mit Zitat

Nicht notwendig beim Online-Verkauf Traurig
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OS
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 976

BeitragVerfasst am: 26.04.06, 15:35    Titel: Antworten mit Zitat

SimsSabine hat folgendes geschrieben::
Gerichtsstand ist meines Wissens am Ort an dem das Verbrechen begangen wurde,


Betrug ist neuerdings ein Verbrechen!?

SimsSabine hat folgendes geschrieben::
also Wohnort der Person die die Straftat begangen hat. Also des Verkäufers.


das kann so sein, muss es aber ncht.
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