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Halbwaisenrente und Krankenversicherung

 
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Bezreg
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.12.2005
Beiträge: 57

BeitragVerfasst am: 16.04.06, 15:39    Titel: Halbwaisenrente und Krankenversicherung Antworten mit Zitat

Person A hat Halbwaisenrente benantragt, da Vater verstorben. Person A ist Familienversichert über die Mutter.

Person A bekommt von der Versicherung/Familienversicherung der Mutter den Bescheid, dass er dort nicht mehr versichert sein kann, da er nun über die Rentenversicherung pflichversichert ist.

Diese kostet Beiträge, die gleich von der auszahlenden Rente einbehalten werden.
Für Person A wäre die Familienversicherung günstiger, da keine weiteren Beiträge und er könnte die gesamte Halbwaisenrente ausgezahlt bekommen.

Ist die Aussage der Familienversicherung korrekt? Ist Person A mit Bezug von Halbwaisenrente automatisch über den Rentenversicherer Pflichtversichert?
Kann er unter keine Umständen in die Familienversicherung?!


Zuletzt bearbeitet von Bezreg am 16.04.06, 15:42, insgesamt 1-mal bearbeitet
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FM
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Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 7320

BeitragVerfasst am: 16.04.06, 15:41    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn man versicherungspflichtig ist, kann man nicht familienversichert sein.
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willa
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Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 2401

BeitragVerfasst am: 20.04.06, 15:28    Titel: Pflichtversichert Antworten mit Zitat

wenn der Vertorbene pflichtversichert war, ist auch die Halbwaise pflichtversichert
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Bezreg
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Anmeldungsdatum: 28.12.2005
Beiträge: 57

BeitragVerfasst am: 20.04.06, 21:45    Titel: Antworten mit Zitat

wenn der verstorbene war nicht pflichtversichert war, was dann?
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willa
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 2401

BeitragVerfasst am: 21.04.06, 06:28    Titel: Änderung? Antworten mit Zitat

ich habe leider keine Ahnung, ob das Gesetz zwischenzeitlich geändert worden ist, aber früher war die Halbwaise dann nicht pflichtversichert über die Rentenversicherung.
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GS
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Anmeldungsdatum: 23.04.2006
Beiträge: 56

BeitragVerfasst am: 23.04.06, 10:13    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Bezreg,

FM liegt richtig. Die Versicherungspflicht geht dem Anspruch auf Familienversicherung vor. (Ausnahme von dieser Regel. Versicherungspflicht als Student/Praktikant).

Es kommt seit 2002 auch nicht mehr darauf an, ob der verstorbene Elternteil krankenpflicht- oder freiwillig krankenvereichert war.

Eine Befreiung von der Versicherungspflicht als Halbwaisenrentner wäre zwar möglich (gewesen), bringt aber in diesem Fall nichts, weil Familienversicherung ausgeschlossen ist, solange der Befreiungstatbestand, hier der Bezug von Halbwaisenrente, weiterhin besteht.

Insoweit erscheint der Beitrag aus der Halbwaisenrente zwar als überflüssig bzw. sogar als Abzockerei, ab so ist es nun mal geregelt.

Sobald die Halbwaisenrente wegfällt und es lägen alle sonstige Voraussetzungen für den Anspruch auf Familienversicherung über die Mutter noch vor, lebt dieser Anspruch wieder auf.
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Bezreg
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.12.2005
Beiträge: 57

BeitragVerfasst am: 24.04.06, 08:02    Titel: Antworten mit Zitat

Person A ist Student und bezieht Habwaisenrente. Heißt also, dass Person A somit weiterhin Familienversicht sein darf, da er Student ist und unter diese Ausnahmeregelung fällt.
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willa
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 2401

BeitragVerfasst am: 24.04.06, 09:28    Titel: andersrum Antworten mit Zitat

Bezreg hat folgendes geschrieben::
Person A ist Student und bezieht Habwaisenrente. Heißt also, dass Person A somit weiterhin Familienversicht sein darf, da er Student ist und unter diese Ausnahmeregelung fällt.


andersrum wird ein Schuh draus
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GS
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.04.2006
Beiträge: 56

BeitragVerfasst am: 24.04.06, 10:53    Titel: Antworten mit Zitat

zu Bezreg:

Nein, so lange die Rente läuft, besteht deshalb Versicherungspflicht, egal ob A bereits im Studium ist oder noch nicht.
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