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Fotos meiner Stadt im Internet veröffentlichen??? Erlaubt??

 
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ChillSoul
Interessierter


Anmeldungsdatum: 21.02.2006
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 21.02.06, 19:40    Titel: Fotos meiner Stadt im Internet veröffentlichen??? Erlaubt?? Antworten mit Zitat

Würde gerne auf unserer Homepage Fotos unserer Stadt und verschiedene Aussichten aus der Stadt veröffentlichen. Bei Personen ist es klar, braucht man die Einwilligung. Wie ist es mit Städten/ Sehenswürdigkeiten und verschiedene Gebäude/Lokale/cafes und Landschaften?
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Richard Gecko
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 7763

BeitragVerfasst am: 21.02.06, 20:04    Titel: Antworten mit Zitat

Selber von öffentlichem Grund aufnehmen. Dann gibts keine Probleme.
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Brimborium
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.12.2005
Beiträge: 64

BeitragVerfasst am: 22.02.06, 18:29    Titel: Antworten mit Zitat

und wenn auf den Bildern zwangläufig Personen zu sehen sein sollten, so sind diese u. U. nur Beiwerk in der Aufnahme. Und dann braucht man auch keine Genehmigung von ihnen.
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ChillSoul
Interessierter


Anmeldungsdatum: 21.02.2006
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 24.02.06, 15:24    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die Antworten,.....
War wichtig,....Cool Leute
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findiger
Interessierter


Anmeldungsdatum: 21.04.2006
Beiträge: 10
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 21.04.06, 11:33    Titel: Antworten mit Zitat

Gilt das oben gesagte auch für kommerzielle Seiten? Privat-Seiten dürfen ja fast alles. Beispiel: Ein Hotel in München will Bilder von Sehenswürdigkeiten auf seiner Internetseite veröffentlichen. Das heißt er verkauft nicht die Bilder aber sie sind auf seiner geschäftlichen Website. Mit den Augen rollen
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Richard Gecko
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 7763

BeitragVerfasst am: 21.04.06, 11:38    Titel: Antworten mit Zitat

Dann kann das Hotel entweder einen Mitarbeiter beauftragen selber Bilder zu machen, oder diese von einer Agentur einkaufen.
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findiger
Interessierter


Anmeldungsdatum: 21.04.2006
Beiträge: 10
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 22.04.06, 09:35    Titel: Antworten mit Zitat

Das is mit jetzt schon klar, dass die Bilder von mir selber aufgenommern werden müssen. Was mit noch nicht klar ist ist folgendes. Nehmen wir an, ich mache selbstständig ein Bild von der Frauenkirche in München. Dürfte ich dann das bild auf meiner Internetseite verwenden oder es sogar verkaufen ohne die Gemeinde/Stadt um deren Genemigung zu bitten. Ich hätte was dagegen, wenn mein Haus plötzlich auf einer Internetseite abgebildet ist!
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Martin R.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.06.2005
Beiträge: 5589

BeitragVerfasst am: 22.04.06, 18:22    Titel: Antworten mit Zitat

findiger hat folgendes geschrieben::
Ich hätte was dagegen, wenn mein Haus plötzlich auf einer Internetseite abgebildet ist!
Ohne weitere Umstände hätten Sie aber nichts wirksames dagegen.

§ 59 ist nicht an den privaten Gebrauch gebunden.
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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 22.04.06, 21:26    Titel: Antworten mit Zitat

@ Martin R.:

Lachen Wir wissen zwar, wovon wir sprechen, für die übrigen User wäre es allerdings hilfreich gewesen, wenn Sie zum Paragraphen auch das Gesetz angegeben hätten... Idee

Für die "Unwissenden": Martin R. meint § 59 UrhG, der da lautet:
Zitat:
§ 59 UrhG Werke an öffentlichen Plätzen

(1) Zulässig ist, Werke, die sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinden, mit Mitteln der Malerei oder Graphik, durch Lichtbild oder durch Film zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben. Bei Bauwerken erstrecken sich diese Befugnisse nur auf die äußere Ansicht.

(2) Die Vervielfältigungen dürfen nicht an einem Bauwerk vorgenommen werden.

So lange man also eine Sehenswürdigkeit von einem öffentlichen Weg, einer öffentlichen Straße oder einem öffentlich Platz aus aufnehmen kann, darf man dieses Foto/Bild etc. auch verbreiten, gleich ob die Nutzung gewerblicher oder privater Natur ist. Da das Urheberrecht an der Abbildung allerdings, wie der Name schon sagt, dem Urheber zusteht und dieser allenfalls Nutzungsrechte auf Dritte übertragen kann, empfiehlt es sich immer, entweder die Fotografien selbst anzufertigen oder mit dem Fotografen bzw. der Agentur (bei Agenturbildern) einen schriftlichen Nutzungsvertrag abzuschließen.

Mit freundlichen Grüßen

Metzing
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Martin R.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.06.2005
Beiträge: 5589

BeitragVerfasst am: 22.04.06, 22:07    Titel: Antworten mit Zitat

Sorry, ich bemühe mich ... hat doch tatsächlich niemand vor mir seine Aussagen mit Quellen belegt. *Schuld verteil* Winken

Das mit den Personen als Beiwerk stammt übrigens aus dem KunstUrhG. *ausbügel*
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findiger
Interessierter


Anmeldungsdatum: 21.04.2006
Beiträge: 10
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 24.04.06, 11:25    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank für die Antworten, jetzt weiß ich bescheid Smilie
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