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Bürgschaft und Insolvenz

 
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scottib
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.04.2006
Beiträge: 21

BeitragVerfasst am: 24.04.06, 07:59    Titel: Bürgschaft und Insolvenz Antworten mit Zitat

Hallo,
folgender Sachverhalt:

Zwei Personen, folgend A und B genannt besitzen zusammen 1 Grundstück.( 50/50 )
A nimmt bei der Bank ein Darlehen auf, für das B bürgt. ( Zins 3,94% )
Nach 3 Jahren meldet A Regelinsolvenz an. Bank kündigt Verträge.
B zahlt aber noch weitere Monate die Raten bis bei Nachfrage herauskommt das mittlerweile für das Darlehen ein Zins von 15,5% zu zahlen ist. DIe Bank weigert sich den Darlehensvertrag auf B umzuschreiben. B ist langjähriger Kunde ! Kann man die Bank zwingen auf Umschreibung oder ist man der Willkür ausgesetzt dass sich die Bank hier nochmals bedient?
Für Antworten besten Dank


Zuletzt bearbeitet von scottib am 24.04.06, 12:54, insgesamt 2-mal bearbeitet
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 24.04.06, 08:53    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

mit der Kündigung ist der Kreditvertrag für die Zinsberechnung irrelevant geworden. Die Bank hat nun eine fällige Forderung. Die Verzinsung hierfür richtet sich nach BGB § 497 (ggf. in Verbindung mit BGB § 288). Bei einem Baudarlehen reden wir von Basiszins + 2,5 %.

Ein Zinssatz von 15,5 % für fällige Forderungen ist falsch. Wie kommt die Bank auf diesen Zinssatz? Von der Höhe nach sieht dass nach einem überzogenen Girokonto aus???

B ist frei, eine Bank seines Vertrauens zu suchen und den Kredit dort auf seinen Namen aufzunehmen. Die Bank hingegen ist frei, mit B einen Vertrag zu machen - oder eben auch nicht.
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scottib
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.04.2006
Beiträge: 21

BeitragVerfasst am: 24.04.06, 09:40    Titel: Antworten mit Zitat

Karsten11 hat folgendes geschrieben::
Hallo,

mit der Kündigung ist der Kreditvertrag für die Zinsberechnung irrelevant geworden. Die Bank hat nun eine fällige Forderung. Die Verzinsung hierfür richtet sich nach BGB § 497 (ggf. in Verbindung mit BGB § 288). Bei einem Baudarlehen reden wir von Basiszins + 2,5 %.

Ein Zinssatz von 15,5 % für fällige Forderungen ist falsch. Wie kommt die Bank auf diesen Zinssatz? Von der Höhe nach sieht dass nach einem überzogenen Girokonto aus???

B ist frei, eine Bank seines Vertrauens zu suchen und den Kredit dort auf seinen Namen aufzunehmen. Die Bank hingegen ist frei, mit B einen Vertrag zu machen - oder eben auch nicht.


Erst einmal danke für die Antwort.

Kann sein das der Zins doch etwas niedriger ist. Darlehen bei einer anderen Bank sicherlich kein Problem für B aber die bisher darlehengebende bank aht dann immernoch nicht das geld ( O-Ton Bänker :" Der Vertrag ist gekündigt und es geht jetzt seine Weg,
Darlehensumschreibung nicht möglich "
P.S. A hat noch Kontokorrentschulden bei dieser Bank
Nun : Was machen
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 24.04.06, 10:43    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

verstehe ich nicht. Kredit ist gekündigt. B kann daher jederzeit ein Darlehen in gleicher Höhe bei einer anderen Bank aufnehmen und mit der Darlehenssumme den bestehenden Kredit ablösen. Die Grundschuld wird dann einfach auf die neue Bank übertragen.

Mit dem KK von A hat B nichts zu tun. Es sei denn, er hätte auch hierfür gebürgt...
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scottib
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.04.2006
Beiträge: 21

BeitragVerfasst am: 24.04.06, 12:18    Titel: Antworten mit Zitat

Karsten11 hat folgendes geschrieben::
Hallo,

verstehe ich nicht. Kredit ist gekündigt. B kann daher jederzeit ein Darlehen in gleicher Höhe bei einer anderen Bank aufnehmen und mit der Darlehenssumme den bestehenden Kredit ablösen. Die Grundschuld wird dann einfach auf die neue Bank übertragen.

Mit dem KK von A hat B nichts zu tun. Es sei denn, er hätte auch hierfür gebürgt...

-------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Die Bank ist auf diesem Grundstück nicht eingetragen.Grundschuld hat nur B auf den 50% von A, als Sicherheit für die Bürgschaft.
Man hat den Verdacht, dass die Bank bis zur Höhe der Bürgschaftssumme die Zinsen auflaufen lassen will. Darf Sie das? Gibt es die möglichkeit, das B die Bürgschaft zurückzieht, damit Sie direkt einen Darlehensvertrag neu abschließen kann?
Es geht ja darum,das nicht unötige Zinsen auflaufen.

vorab Danke
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 24.04.06, 13:22    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

mit der Kündigung hat die Bank eine fällige Forderung gegen A. Als Sicherheit besitzt die Bank eine Bürgschaft von B.

Die Bank hat nun das Recht, nicht die Pflicht die Sicherheit zu verwerten. Theoretisch könnte sie also tatsächlich die Zinsen auflaufen lassen, bis der Bürgschaftsbetrag erreicht ist und dann erst die Bürgschaft ziehen.

Praktisch kann ich mir nicht vorstellen, dass eine Bank das macht. Zum einen müsste sie schon sehr sicher sein, dass die Bürgschaft greift. Zum anderen läuft sie schon in die Gefahr, dass ein Richter dieses Verfahren als sittenwidrig einstuft...

Vor allem aber hat B kein Problem. Da der Kredit gekündigt ist, hat A jederzeit die Möglichkeit die Forderung zu begleichen. Woher das Geld kommt, kann der Bank egal sein. Wenn A und B sich einig sind, zahlt B aus einem neuen Kredit die Forderung der Bank gegen A (und erwirbt damit eine Forderung gegen A). Mit der Rückzahlung der Forderung hat B einen Anspruch auf Rückgabe der Bürgschaft.
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FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 24.04.06, 13:38    Titel: Antworten mit Zitat

Vereinfacht ausgedrückt:

WENN B für die Schulden des A aus dem konkreten Darlehensvertrag in beliebiger Höhe gebprgt hat, dann kann die Bank auch die rechtmäßig anfallenden Zinsen von B verlangen. Dass diese Zinsen nach Kündigung in Folge eines Vertragsbruchs im Vergleich recht hoch sind, braucht nicht verwundern.

Rein rechtlich ist jedoch anzuzweifeln, dass B nun nicht sofort die Schuld des A tilgen darf. Rein praktisch dürfte ein "Zinsen auflaufen lassen" auch kaum der Interessenlage einer Bank entsprechen. Regelmäßig ist die Mentalität in derartigen Situationen ein "retten was zu retten ist" und eine sofortige Tilgung durch den Bürgen ermöglicht eine aus Sicht des Kreditinstituts optmale Lösung des Problems mit der die Akte kurzfristig geschlossen werden kann.
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