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Willenserklärung ohne Rechtspflicht

 
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Gampe Siegfried
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.03.2006
Beiträge: 21
Wohnort: Schwandorf, Bayern

BeitragVerfasst am: 25.04.06, 10:22    Titel: Willenserklärung ohne Rechtspflicht Antworten mit Zitat

Was bedeutet die Diktion:


Im übrigen hätte die Löschungsbewilligung im Vergleichsweg auch ohne Anerkennung einer Rechtspflicht abgegeben werden können.

Ein Richter hat dies in einer Verfügung so geschrieben.

Es geht dabei um eine, von der Auslegung her, strittige Willenserklärung aus einem Prozessvergleich.

Ich kann damit nicht recht was anfangen.

Weiss jemand was der Richter damit meint ?[/b][/i]
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 25.04.06, 15:28    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

ohne die umfangreichen Informationen aus den anderen Threads sicherlich nicht.

Aber: Wissen Sie was die Juriquette ( http://www.recht.de/phpbb/kb.php?mode=article&k=6 ) mit folgendem Satz meint:

8. Wenn Sie darüber nachdenken, Ihren Beitrag in mehreren unserer Foren zu veröffentlichen: Wäre es nicht praktischer, alle Antworten an einer Stelle zu haben?
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