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Teilabwälzung Ehegattenunterhalt auf erwachsene Kinder?

 
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Snoopy2
Interessierter


Anmeldungsdatum: 24.04.2006
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 25.04.06, 08:59    Titel: Teilabwälzung Ehegattenunterhalt auf erwachsene Kinder? Antworten mit Zitat

Folgender Sachverhalt:
Herr X, der ein Bruttojahreseinkommen von ca. 70.000 € hat, zahlt durch Gerichtsbeschluß monatl. 500 € Unterhalt an seine geschiedene Frau.
X lebt zusammen mit Y zur Miete. Kann X, der krank ist und nur Krankengeld erhält von den erwachsen Kindern A+B (verheiratet) verlangen, daß diese einen Teil des Unterhaltes übernehmen. Würde Einkommen der Ehemänner von A+B auch mitberücksichtigt?
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Andreas*
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.06.2005
Beiträge: 55

BeitragVerfasst am: 25.04.06, 09:59    Titel: Re: Teilabwälzung Ehegattenunterhalt auf erwachsene Kinder? Antworten mit Zitat

Hallo, Snoopy2!

Du schreibst:
Zitat:
Herr X, der ein Bruttojahreseinkommen von ca. 70.000 € hat, ...
X, der krank ist und nur Krankengeld erhält
Ja, wat nu?
70.000 EUR Bruttolohn oder (wieviel auch immer) Krankengeld?

Gruss, Andreas
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Snoopy2
Interessierter


Anmeldungsdatum: 24.04.2006
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 25.04.06, 10:05    Titel: Antworten mit Zitat

Eigentlich verdient x 70.000 € Brutto, aber momentan hat er als Einkommen nur das Krankengeld, dies dürfte 70 % des letzten Bruttos betragen.
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Andreas*
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.06.2005
Beiträge: 55

BeitragVerfasst am: 25.04.06, 10:14    Titel: Re: Teilabwälzung Ehegattenunterhalt auf erwachsene Kinder? Antworten mit Zitat

Hallo, Snoopy2!

Du schreibst:
hat folgendes geschrieben::
momentan hat er als Einkommen nur das Krankengeld, dies dürfte 70 % des letzten Bruttos betragen.
... also knapp 50 T€. Und davon kann er keine 500 € pro Monat locker machen?

Wie krank ist Herr X denn? Wird das *ne laengere Geschichte?

Gruss, Andreas
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Snoopy2
Interessierter


Anmeldungsdatum: 24.04.2006
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 25.04.06, 10:24    Titel: Antworten mit Zitat

Er hat wohl einen Bandscheibenvorfall und wäre noch Monate krank.
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Andreas*
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.06.2005
Beiträge: 55

BeitragVerfasst am: 25.04.06, 10:41    Titel: Re: Teilabwälzung Ehegattenunterhalt auf erwachsene Kinder? Antworten mit Zitat

Hallo, Snoopy2!

Du schreibst:
Zitat:
Er hat wohl einen Bandscheibenvorfall und wäre noch Monate krank.
Frage Was ist wohl mit einer UH-Pflicht, wenn jemand (nicht mutwillig) krank wird? Frage

Solange das Krankengeld ausreicht, wird er seiner UH-Pflicht nachkommen koennen.
Wenn das Krankengeld nicht ausreicht, wird er seiner UH-Pflicht nicht mehr in vollem Umfange nachkommen koennen.
Dann wird sich Frau X etwas einfallen lassen muessen. (Koennte sie denn mit 70 v.H. ihres bisherigen UH, d. h. 350 €, auskommen, bis sich die Sache mit dem Bandscheibenvorfall klaert?)

Gruss, Andreas
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Ich gebe lediglich meine Erfahrungen und Einschaetzungen wieder, ohne den Anspruch rechtlich verbindlicher Beratung erheben zu wollen.
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Snoopy2
Interessierter


Anmeldungsdatum: 24.04.2006
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 25.04.06, 10:46    Titel: Antworten mit Zitat

Das kann ich mir nicht ganz vorstellen, daß Sie mit 350 € auskommt, da Sie nur einen 400 € Job hat, und es absehbar ist, daß Sie diesen aus betriebsbedingten Gründen verliert.
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Melly
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 1595

BeitragVerfasst am: 25.04.06, 12:13    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn ein Titel für den nachehelichen Unterhalt besteht, kann der Mann nicht einfach mal so aufhören weniger zu zahlen, das würde zu einer Pfändung führen.
Ist kein Titel vorhanden und der Mann nicht leistungsfähig, müsste die Frau schlicht Hartz 4 beantragen.
In diesem Falle wird dann geprüft, ob bei den Kindern was zu holen ist.
Heisst also....wenn Kids gut verdienen müssen die zahlen.
Gruss
Melly
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Smilie Melly
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Snoopy2
Interessierter


Anmeldungsdatum: 24.04.2006
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 25.04.06, 12:43    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

danke für die Antworten, ich denke, bei der Höhe seines Krankengeldes dürfte doch noch eine Leistungsfähigkeit vorliegen, oder?
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Melly
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 1595

BeitragVerfasst am: 25.04.06, 14:10    Titel: Antworten mit Zitat

Da müsste man schon wissen was er brutto verdient, das kann hier keiner sagen. Aber der Selbstbehalt sinkt erstmal, da er keine Arbeitsmittel etc braucht.
Gruss
Melly
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Smilie Melly
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