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recht.de :: Thema anzeigen - GEZ: Meldepflicht auch wenn man keine Geräte hat?
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GEZ: Meldepflicht auch wenn man keine Geräte hat?

 
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STS
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.07.2005
Beiträge: 83

BeitragVerfasst am: 17.01.06, 17:26    Titel: GEZ: Meldepflicht auch wenn man keine Geräte hat? Antworten mit Zitat

Habe eine kleine Wohnung ohne Fernseher, Radio usw. Ich habe auch ein Auto, dieses ist aber auf meine Mutter angemeldet, sie zahlt GEZ-Gebühren.

Ich habe keine Rundfunkgeräte da ich die meiste Zeit bei meiner Freundin bin, sie zahlt GEZ. Die Wohnung ist eher mein Hobbyraum.

Wenn ich nun von der GEZ Post bekomme, muß ich doch eigentlich gar nicht antworten, oder?

Und wenn eine Antwort Pflicht wäre, so müßte doch zumindest der Rückumschlag von der GEZ frei gemacht sein, denn warum soll ich für die auch noch eine Briefmarke verkleben wenn ich doch eh keine Geräte habe.

Die Briefmarke wäre ja nicht so schlimm, aber es geht mir einfach ums Prinzip... Mit den Augen rollen
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Martin R.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.06.2005
Beiträge: 5589

BeitragVerfasst am: 17.01.06, 19:40    Titel: Antworten mit Zitat

So viel ich weiß:
Man muß vorhandene Geräte anmelden und die Gebühren dafür bezahlen sonst nichts.

Wenn man die Briefe von der GEZ ganz genau liest, fallen einem diese lustigen Formulierungen auf, "auch wenn Sie glauben, daß Sie keine Auskunft erteilen müssen, tun Sie es trotzdem" oder so. Man beachte, daß da nicht steht, daß man Auskunft erteilen muß.
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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 29.01.06, 18:19    Titel: Antworten mit Zitat

Eine Pflicht zur Beantwortung von Schreiben der GEZ besteht ebenso wenig wie eine Pflicht, die "Beauftragten" der GEZ in die Wohnung zu lassen oder deren Fragen zu beantworten.

Sollten Sie ständig Post von der GEZ bekommen und diese Sie langsam nerven, schreiben Sie einen Brief an die GEZ, in dem Sie sie zur Unterlassung der Zusendung der Schreiben auffordern und auf Ihren Unterlassungsanspruch nach § 1004 BGB verweisen. Damit habe ich einem Mandanten die freundlichen Briefe vor 1 1/2 Jahren vom Hals geschafft.

Mit freundlichen Grüßen

Metzing
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 29.01.06, 18:47    Titel: Antworten mit Zitat

Informationen gibt es auch auf der Website www.gez.de
Auskunftspflichtig gegenüber der GEZ ist grundsätzlich nur der, der Rundfunkgeräte zum Empfang bereithält.
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Martin R.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.06.2005
Beiträge: 5589

BeitragVerfasst am: 29.01.06, 19:20    Titel: Antworten mit Zitat

@ Metzing, nicht die Forumregeln aus dem Auge verlieren.
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windalf
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.01.2005
Beiträge: 7499
Wohnort: PC

BeitragVerfasst am: 29.01.06, 19:39    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn Sie nicht wissen was Sie mit dem Antwortumschlag machen soll. Hier könnte sich die Lösung finden... www.brotspende.de
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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 29.01.06, 19:46    Titel: Antworten mit Zitat

@ Martin R.

Danke, werde mich zügeln. Anfängerfehler, bin ja noch neu hier. Verlegen
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Martin R.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.06.2005
Beiträge: 5589

BeitragVerfasst am: 29.01.06, 20:10    Titel: Antworten mit Zitat

Zügeln kann schwer sein. Winken Zu schreiben "Wenn man..., dann kann man..." ist einfacher.
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yasha
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 26.04.2005
Beiträge: 630

BeitragVerfasst am: 24.03.06, 13:55    Titel: Antworten mit Zitat

auch wenn ich ein Fan von Brotspende und Co bin*g* weise ich sie mal darauf hin dass nachdem sie das Auto meistens in ihrem Besitz haben müssten SIE strenggenommen GEZ zahlen für das Auto Sehr glücklich
Es reicht den Besitz sein eigen zu nennen (siehe Fernseher der Eltern in seinem Zimmer)

Also aufpassen wenn mal der nette Herr/Frau der Landesrundfunkanstalt vorbeikommt
_________________
Alle Angaben ohne Gewähr, dass bedeutet das ich es nicht mag wenn man auf mich schiesst Winken
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LJPetzi
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 12.12.2004
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 27.03.06, 02:29    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

also hier muss ich yasha widersprechen.

Laut GEZ Webseite ist derjenige fuer die Gebuehren verantwortlich, auf den der Wagen zugelassen ist. Siehe auch folgenden Ausschnitt aus dem Gebuehrenlexikon von GEZ.de:

Zitat:
Autoradios in ausschließlich privat genutzten Fahrzeugen sind gebührenfreie Zweitgeräte, wenn derjenige, auf den das Kfz zugelassen ist, bereits für den Privathaushalt Rundfunkgeräte angemeldet hat.


Viele Gruesse
LJPetzi
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Ashley7
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 09.06.2005
Beiträge: 597
Wohnort: Offenbach

BeitragVerfasst am: 25.04.06, 19:13    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo, zu dem Thema Fahrzeug... Hat die GEZ Zugriff auf die Daten der Zulassungsstelle? Bzw. auch auf die Meldedaten des Einwohnermeldeamtes?
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