Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - onlinekreditanfragen....
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

onlinekreditanfragen....

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Bank- u. Bürgschaftsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
mel_mel
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.10.2005
Beiträge: 39

BeitragVerfasst am: 25.04.06, 19:24    Titel: onlinekreditanfragen.... Antworten mit Zitat

wenn ch eine obnlinekreditanfrage mache (unverbindlich) und will mich ja nur informieren... und der anbieter dazuschreibt das es kostenlos und unverbindlich ist.. und die das dann ohne ohne das ich schon was unterschrieben habe einfach an eine bank weitersenden komm ich da wieder raus? das war eine kreditvermittlungsagentur...
wie oben genannt ich habe nichts unterschrieben , und ich habe per e-mail bescheidgegeben das es sich erledigt hat- aber ohne reaktion Traurig
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 25.04.06, 20:10    Titel: Re: onlinekreditanfragen.... Antworten mit Zitat

Hallo,

mel_mel hat folgendes geschrieben::
komm ich da wieder raus?


keine Sorge!

Um herauszukommen, muss man erst einmal hereingekommen sein!

Wir reden hier von einem Darlehensvermittlungsvertrag gemäß BGB § 655a. Dieser bedarf gemäß BGB 655b der Schriftform. Eine Onlineanfrage erfüllt keine Schriftform. Folge: Der Vertrag ist nichtig.

Kein Vertrag --> keine Kosten --> keine Kündigung --> keine Probleme
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
mel_mel
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.10.2005
Beiträge: 39

BeitragVerfasst am: 25.04.06, 22:42    Titel: Antworten mit Zitat

hmm die haben angerufen und wollten einen termin vereinbaren, diesen habe ich nun ja abgesagt..... aber dann meinten die ich muss das schriftlich bei ihnen einreichen das kein anfragewunsch mehr besteht... wieso muss ich das nun schriftlich machen? nicht das die das dann anders auslegen?

lieben dank für die antwort.. das beruhigt mich schon mal sehr...
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Bank- u. Bürgschaftsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.