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Diebstahl von Klingel und Briefkasten

 
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amika
Interessierter


Anmeldungsdatum: 25.07.2005
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 26.04.06, 08:03    Titel: Diebstahl von Klingel und Briefkasten Antworten mit Zitat

Hallo,
am Wochenende wurde an unserem Haus der Briefkasten sowie die Klingel gestohlen.
Bei der Klingel handelt es sich um ein Funkklingel. Der Sender wurde aus der Halterung gerissen und der Briefkasten komplett aus der Wand. Die Schrauben sind noch in der Wand. Von einer Bekannten wurde der Briefkasten total zerstört im Nachbargarten gefunden.
Ich habe dann unseren Versicherungsmenschen aufgesucht und ihm den Sachverhalt geschildert um zu erfahren ob die Hausratversicherung oder die Gebäudeversicherung für den Schaden aufkommt.
Jetzt teilte er mir mit, das man für so einen Schaden eine zusätzliche Versicherung braucht. Ist dieses korrekt?!
Eine Versicherung für Briefkästen und Klingel?!
Ich fand dieses doch etwas seltsam.
Vielleicht kann mir da ja jemand aus Erfahrung weiter helfen.
Vielen Dank
amika
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Mogli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 26.04.06, 08:26    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Annika,

man braucht wohl keine zusätzliche, extra Versicherung für den Briefkasten. Allerdings ist es gut möglich, dass
Deckungserweiterung für den bestehenden Vertrag vereinbart werden soll.

Es handelt sich hierbei offensichtlich um einen Vandalismus-Schaden.

Vandalismus ist ja im Rahmen der Hausratversicherung fast immer mitversichert - allerdings nur "Vandalismus NACH
EINBRUCH". Ein Einbruch hat unstreitig nicht stattgefunden, also wird sich die Hausratversicherung hier raushalten.
Zudem gehört der Briefkasten (und ebenso die Haustürklingel) nicht zu den versicherten Sachen der Hausratversicherung,
sondern es handelt sich hierbei um Gebäudebestandteile.

Es könnte also die Wohngebäudeversicherung zuständig sein. Briefkasten und Klingel gehören ohne weiteres zu den
versicherten Sachen. Von daher gibt´s also schon mal keine Probleme.

Dann schauen wir uns die versicherten Schadenursachen der Wohngebäude-Versicherung an: das sind (sofern im Vertrag
vereinbart)

* Feuer (Brand, Blitzschlag, Absturz von Flugkörpern usw.) trifft hier nicht zu.

* Leitungswasser: trifft hier auch nicht zu

* Sturm/Hagel: auch das hat nicht vorgelegen

* sonstige Elementargefahren (Überschwemmung, Erdbeben usw): auch damit sieht`s schlecht aus.

Danach wäre dieser Schaden also auch in der Wohngebäudeversicherung nicht versichert.

Allerdings gibt es seit einigen Jahren Deckungserweiterungen zur Gebäudeversicherung (Premium-, Exklusiv-, Top-Deckung
oder wie sie alle heißen), und da kann als zusätzlicher Einschluss die Position "Gebäudebeschädigung" enthalten sein.
Wahrscheinlich hat der Versicherungsvertreter das gemeint, als er von zusätzlicher Versicherung geredet hat.

Wenn diese Deckungserweiterung in deinem Vertrag nicht vereinbart ist, ist die Sache zunächst mal nicht versichert.

Man kann folgendes versuchen: Der Vertrag wird umgestellt auf den Premium- oder Exklusiv-Tarif (oder wie der bei deinem
Versicherer eben heißt) und man versucht, eine Kulanzzahlung für den Schaden zu erreichen. Wenn der
Versicherungsvertreter sein Handwerk versteht und wenn du sonst guter Kunde bei dieser Versicherung bist (mehrere
Verträge seit vielen Jahren, wenige Schäden), dann ist sowas erfahrungsgemäß durchaus erfolgversprechend.
_________________
Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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vito-corleone
Gast





BeitragVerfasst am: 26.04.06, 08:40    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Allerdings gibt es seit einigen Jahren Deckungserweiterungen zur Gebäudeversicherung (Premium-, Exklusiv-, Top-Deckung
oder wie sie alle heißen), und da kann als zusätzlicher Einschluss die Position "Gebäudebeschädigung" enthalten sein.
Wahrscheinlich hat der Versicherungsvertreter das gemeint, als er von zusätzlicher Versicherung geredet hat.


auch bekannt als sog. graffiti klausel. ist aber meistens summen begrenzt.
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Mogli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 26.04.06, 08:51    Titel: Antworten mit Zitat

vito-corleone hat folgendes geschrieben::

auch bekannt als sog. graffiti klausel. ist aber meistens summen begrenzt.


Summenbegrenzt stimmt - aber für einen Briefkasten und eine Haustürklingel normalerweise ausreichend.

Könnte allerdings sein, dass ein Selbstbehalt (prozentual oder fest) vereinbart wird. Beim festen SB wäre es dann möglich, dass der Schaden kleiner ist und somit keine Leistung fällig wird. Muss man eben vorher prüfen.
_________________
Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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