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recht.de :: Thema anzeigen - Geschädigter nach Kfz-Unfall (Fahrer alkoholisiert)
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Geschädigter nach Kfz-Unfall (Fahrer alkoholisiert)

 
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Saschaa
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 26.04.2006
Beiträge: 22

BeitragVerfasst am: 26.04.06, 10:30    Titel: Geschädigter nach Kfz-Unfall (Fahrer alkoholisiert) Antworten mit Zitat

Guten Tag miteinander,
ich habe folgendes Problem:
Vor 4 Monaten hatein Fahrer unter Alkohol mein geparktes Auto beschädigt (etwa 2000 Euro Sachschaden). Er hat den Unfallort verlassen , wurde aber von der Polizei ermittelt.
- Momentan sitzt er wegen einer anderen Sache im Gefängnis.
Ich habe einen Anwalt eingeschaltet. Laut diesem weigert sich die gegnerische Versicherung den Schaden zu begleichen, da der Versicherte unter Alkohol gefahren sei.
Mein Anwalt ist untätig, - ich habe den Eindruck, dass er sich verleugnen lässt, weil ich ihn telefonisch NIE erreiche. - Seine Vorzimmerdame sagt mir, wenn die Versicherung das ablehnt, hätte ich wohl Pech gehabt!

Mir ist wohl bekannt, dass die Versicherungen den Versicherten in solchen Fällen bis 5000 Euro in Regress nehmen, jedoch dem Geschädigten den Schaden ersetzen.

Was soll ich nur tun, um an mein Geld zu kommen? Von einem Mann im Knast ist ja wohl nichts zu holen, oder?

Versicherungsombudsmann?

Weiss jemand Rat?

Im Voraus vielen Dank

Sascha
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Gast






BeitragVerfasst am: 26.04.06, 10:36    Titel: Antworten mit Zitat

hier gibts keine rechtsberatung, aber was interessiert es den Geschädigten, ob die Versicherung den Fahrer/Halter in Regress nimmt??

Das den Unfall verursachende Fahrzeug war aber versichert?

Wenn ja IMO überaus bedenkliches Verhalten der Versicherung und ein etwas merkwürdiges Verhalten des RA....
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vito-corleone
Gast





BeitragVerfasst am: 26.04.06, 10:39    Titel: Re: Geschädigter nach Kfz-Unfall (Fahrer alkoholisiert) Antworten mit Zitat

Saschaa hat folgendes geschrieben::


Mir ist wohl bekannt, dass die Versicherungen den Versicherten in solchen Fällen bis 5000 Euro in Regress nehmen, jedoch dem Geschädigten den Schaden ersetzen.

Was soll ich nur tun, um an mein Geld zu kommen? Von einem Mann im Knast ist ja wohl nichts zu holen, oder?

Versicherungsombudsmann?

Weiss jemand Rat?

Im Voraus vielen Dank

Sascha


die versicherung ist bei alleinverschulden des schädigers zur regulierung verpflichtet. dafür gibt es das pflichtversicherungs gesetz. ihr anwalt sollte schleunigst klage einreichen.
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Saschaa
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 26.04.2006
Beiträge: 22

BeitragVerfasst am: 26.04.06, 11:46    Titel: Antworten mit Zitat

Ja! Das Fahrzeug war versichert!

Ich kann das Verhalten der Versicherung deshalb überhaupt nicht nachvollziehen!
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Mogli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 26.04.06, 11:53    Titel: Antworten mit Zitat

wie vito-corleone schon sagte: Klage erheben. Und zwar gegen die gegnerische Haftpflichtversicherung, den Fahrzeughalter und den Fahrer.
_________________
Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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Gast






BeitragVerfasst am: 26.04.06, 12:26    Titel: Antworten mit Zitat

Und dem Anwalt auf die Füße treten bzw. wenn der sich nicht rührt zeitnah wechseln...
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