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Muss "2te Firma" nicht mehr eingetragen werden?

 
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Hanson
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 25.04.2006
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 25.04.06, 23:17    Titel: Muss "2te Firma" nicht mehr eingetragen werden? Antworten mit Zitat

Hallo Rechtsexperten Winken,

ich hab mal eine Frage. Wenn ich eine Firma habe, welches bereits eingetragen ist und ich nun eine 2te Firma eröffnen möchte, welche die selben Produkte wie die 1te verkauft nur auf einer anderen Verkaufsplattform, muss dann die 2te Firma ebenfalls eingetragen werden oder kann man das unter der 1ten mitlaufen lassen? Evtl. als Division oder so der 1ten Firma. Geht sowas? Ich wäre der Meinung gewesehn, dass man für die 2te Firma auch eine Eintragung benötigt, aber ein Freund meinte dass das nicht nötig ist. Wer liegt nun richtig?

Danke schonmal im vorraus

MfG

Hanson

PS: Falls das jetzt zu undeutlich formuliert ist, kann ich noch versuchen es mit einem Bsp. zu erklären.
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Toph
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Anmeldungsdatum: 28.02.2006
Beiträge: 2424
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 26.04.06, 11:32    Titel: Re: Muss "2te Firma" nicht mehr eingetragen werden Antworten mit Zitat

Hanson hat folgendes geschrieben::
PS: Falls das jetzt zu undeutlich formuliert ist, kann ich noch versuchen es mit einem Bsp. zu erklären.


Das wäre, glaube ich, hilfreich. Insbesondere stolpere ich über die Formulierung der eingetragenen Firma. Was (welche Rechtsform) und wo (Gewerberegister oder Handelsregister) ist da eingetragen?
_________________
"§ 354 Abs. 1 a Satz 1 StPO bei verfassungskonformer Auslegung mit Grundgesetz vereinbar" Lachen
Bundesverfassungsgericht; Pressemitteilung Nr. 76/2007 vom 6. Juli 2007 zum Beschluss vom 14. Juni 2007 – 2 BvR 1447/05; 2 BvR 136/05
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Hanson
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 25.04.2006
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 26.04.06, 19:10    Titel: Antworten mit Zitat

Die Unternehmen ist eine Einzelunternehmung, also keine GmbH oder AG, und ich meinte im Handelsregister eingetragen.

Nun zum Beispiel:

Nehmen wir mal an eine Firma ist Großhändler und möchte jetzt auch in den Einzelhandel einsteigen. Will im Einzelhandel aber unter einem anderen Namen agieren, damit nicht jeder sofort weiß der Einzelhändler ist der Großhändler.

Oder ein anderes Bsp. wäre wenn ein Einzelunternehmen in den Onlinehandel (Internetauktionshaus [Name geändert] lässt grüßen Winken) einsteigen will und dort die Produkte billiger bzw die qualitativ nicht so hochwertige Produkte verkaufen. Anderer Name weil man sich nicht selber den Ruf mit billigeren Produkten kaputt machen will, da man im Einzelhandel einen guten Ruf für hochwertige Produkte hat.

btw was mir grad einfällt: spielt das eigentlich eine rolle welche rechtsform die firma hat, bzw. ob sie im gewerbe bzw handelsregister eingetragen ist????

MFG

Hanson
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OS
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 976

BeitragVerfasst am: 27.04.06, 16:12    Titel: Antworten mit Zitat

Hanson hat folgendes geschrieben::
btw was mir grad einfällt: spielt das eigentlich eine rolle welche rechtsform die firma hat, bzw. ob sie im gewerbe bzw handelsregister eingetragen ist????


Ja, so ungefähr.

Die "Firma" ist im Übrigen der Name des Unternehmens. Deswegen ist die Fragestellung etwas undeutlich.

Hanson hat folgendes geschrieben::
Die Unternehmen ist eine Einzelunternehmung, also keine GmbH oder AG, und ich meinte im Handelsregister eingetragen.


Ist sie denn wirklich in das Handelsregister eingetragen!?
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