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Einer bei einer Person "A" wird die Seitenscheibe des Wagen eingeschlagen und das Navigationssystem entwendet.
Die Person begibt sich daraufhin zu einem Autohändler "B". Leider hat "A" es versäumt sich einen schriftlichen Kostenvoranschlag erstellen zu lassen. Nachdem ein Mitarbeiter von "B" die Reparaturkosten mündlich auf ca 3000-3100 € kalkuliert hat, unterschreibt "A" den Rerparturauftrag. Einen Tag später ruft "A" nochmals im Autohaus an um den Preis zu erfahren. Der zuständige Meister teilt "A" mit das bereits alles eingebaut und fertig sei, die endgültige Rechnungssumme sich aber 3521,05 € belaufe.
Die frage lautet nun, darf "B" bei einer mündlichen zusage von etwa 3000-3100€ einfach bis 35xx€ reparieren oder hätte "A" über die deutlich höher zu erwartende Rechnungssumme informiert werden müssen.
Was kann "A" in diesem Fall ünberhaupt noch machen, da die Reparaturen ja schon abgeschlossen sind.
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
Verfasst am: 26.04.06, 11:37 Titel:
Wenn Sie mal hier lesen wollen, werden Sie feststellen, daß B sich innerhalb des rechtlich offensichtlich zulässigen Rahmens bewegt. Davon ab: hat A keine Teilkasko? _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
I.d.R. bekommt man die Summe ohne MwSt genannt (was mich auch schon das ein oder andere mal in den Wahnsinn getrieben hat, aber spätestens nach dem ersten Hausbau hat man sich daran gewöhnt
Der Netto betrag liegt also bei 3035.- Respekt, das war doch eine 1A Schätzung des Mitarbeiters!
Zahlt die Versicherung überhaupt in diesem Fall?
Wenn es ein mobiles Navi war (PDA,PNA) das sichtbar im Auto war dürfte die Versicherung sich ein wenig quer stellen... Zumindestens stand sowas mal in nem Versicherungsrundbrief wo auf das Thema Mobile Navigationssysteme eingegangen wurde. _________________ Alle Angaben ohne Gewähr, dass bedeutet das ich es nicht mag wenn man auf mich schiesst
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