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Welche Frist gilt für die Autoversicherung.....

 
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woltershagen
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 26.04.2006
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 26.04.06, 16:53    Titel: Welche Frist gilt für die Autoversicherung..... Antworten mit Zitat

Hallo Forum

gibt es eine Frist für KFZ Versicherungen?

Wenn einer Versicherung ein Schaden vorliegt (Gutachten) und der Versicherte und der Geschädigte sich bei der Versicherung gemeldet hat, wie lange hat dann die Versicherung Zeit die Schadenssumme (z.B. 1500 Euro Blechschaden) dem Geschädigten auf Gutachtenbasis auf das Bankkonto zu überweisen?

Sind 1 oder 2 oder 3 oder sogar mehr Wochen üblich?

Also wielange muss sich der Geschädigte Unfallgegner hinhalten lassen bzw auf das Geld warten.

Danke für Erfahrungswerte oder Expliziete Fristen.
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talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 26.04.06, 20:56    Titel: Antworten mit Zitat

grundsätzlich "sollte" eine regulierung innerhalb von 14 tagen erfolgen, wenn alle notwendigen unterlagen vorliegen (schadenmeldung des kunden und ggf. des geschädigten, evtl. polizei-/ermittlungsakte, zeugenaussagen...je nachdem). gesetzliche fristen gibt es in dem sinne nicht...

da auch bei versicherungen an personal gespart wird, kann es bei einigen feiertagen (wie jetzt ostern...), während den typischen urlaubszeiten oder durch erkrankung einiger mitarbeiter auch mal -leider- länger dauern

manchmal hilft einfach ein anruf, um mal freundlich nachzufragen ob, und wenn, was noch fehlt, und wenn nichts fehlt, die frage, ob man den fall nicht vorrangig bearbeiten könnte...
_________________
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Zuletzt bearbeitet von talla am 26.04.06, 20:57, insgesamt 1-mal bearbeitet
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@migo
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.05.2005
Beiträge: 2271
Wohnort: im Ländle

BeitragVerfasst am: 26.04.06, 20:57    Titel: Antworten mit Zitat

War die Polizei eingeschaltet ?
Wenn nicht, müssen sich die Versicherungen derartige Unfälle ganz genau ansehen. Daher könnte es länger dauern.

So macher Unfall wurde wurde herbeigeführt und wenn dann auch noch auf Gutachterbasis abgerechnet wird, erweckt das Mißtrauen der Versicherer.
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