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Verfasst am: 26.04.06, 16:53 Titel: Welche Frist gilt für die Autoversicherung.....
Hallo Forum
gibt es eine Frist für KFZ Versicherungen?
Wenn einer Versicherung ein Schaden vorliegt (Gutachten) und der Versicherte und der Geschädigte sich bei der Versicherung gemeldet hat, wie lange hat dann die Versicherung Zeit die Schadenssumme (z.B. 1500 Euro Blechschaden) dem Geschädigten auf Gutachtenbasis auf das Bankkonto zu überweisen?
Sind 1 oder 2 oder 3 oder sogar mehr Wochen üblich?
Also wielange muss sich der Geschädigte Unfallgegner hinhalten lassen bzw auf das Geld warten.
Danke für Erfahrungswerte oder Expliziete Fristen.
grundsätzlich "sollte" eine regulierung innerhalb von 14 tagen erfolgen, wenn alle notwendigen unterlagen vorliegen (schadenmeldung des kunden und ggf. des geschädigten, evtl. polizei-/ermittlungsakte, zeugenaussagen...je nachdem). gesetzliche fristen gibt es in dem sinne nicht...
da auch bei versicherungen an personal gespart wird, kann es bei einigen feiertagen (wie jetzt ostern...), während den typischen urlaubszeiten oder durch erkrankung einiger mitarbeiter auch mal -leider- länger dauern
manchmal hilft einfach ein anruf, um mal freundlich nachzufragen ob, und wenn, was noch fehlt, und wenn nichts fehlt, die frage, ob man den fall nicht vorrangig bearbeiten könnte... _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
Zuletzt bearbeitet von talla am 26.04.06, 20:57, insgesamt 1-mal bearbeitet
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