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Radio am Arbeitsplatz

 
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Vitus
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.07.2005
Beiträge: 42

BeitragVerfasst am: 24.04.06, 19:40    Titel: Radio am Arbeitsplatz Antworten mit Zitat

Hallo.
Ich kenne Jemand der seit fast 25 Jahren in einer ca.1000 Mann starken Firma arbeitet.
Von Anfang an war Radiohören erlaubt.
So, nun hat sich die GEZ angemeldet und die Firma hat keine Lust Gebühren zu Zahlen. Verlegen
Jetzt kommts:
Mit hilfe der Betrieblichenfeuerwehr hat man alle Radios entfernen lassen.
Geschockt
George Orwell lässt grüssen.
Weinen
Wenn ich ein Radio privat mitbringe müsste ich es anmelden da der Bereich "Arbeitsplatz" gewerblich ist. Richtig ?
Was aber ist mit einem battariebetrieben Taschenradio, oder ähnlichem Mobileneinheiten , wie FM-Handys ?
Was ist mit dem Recht auf Information?
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Rena Hermann
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.12.2005
Beiträge: 2886

BeitragVerfasst am: 25.04.06, 22:22    Titel: Antworten mit Zitat

Laut GEZ muss ein privates Radio am Arbeitsplatz separat angemeldet werden.

Ob das Radio batteriebetrieben ist spielt meines Wissens keine Rolle.
Auch nicht ob es in die Hosentasche passt oder in ein anderes Gerät eingebaut ist.
Letzteres hinsichtlich "ist ein Handy/PC ein Radio/Fernseher?" steht meines Wissens gerade in der Diskussion, das wird sich wohl noch zeigen.

Das "Recht auf Information" (gibt's das eigenlich?) ist auch sonst in der Regel mit Kosten verbunden - ob man eine Zeitung kauft oder eben 'nen Fernseher oder ein Radio. Diese gibt es üblicherweise auch nicht umsonst.

Grüße
Rena Hermann

PS: Natürlich nur mein laienhaft angelesenes Halbwissen. Generell dürfen Sie natürlich hier keine indivduelle Rechtsberatung erwarten, darf auch nicht sein -> siehe Forumregeln.
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FM
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 7320

BeitragVerfasst am: 26.04.06, 22:24    Titel: Antworten mit Zitat

Rena Hermann hat folgendes geschrieben::

Das "Recht auf Information" (gibt's das eigenlich?) .


Ja, das gibt es, Art. 5 Abs. 1 GG.

Aber es besagt natürlich nicht, daß man am Arbeitsplatz Radiohören, Fernsehen oder Zeitungslesen darf. Genauseowenig wie das Recht auf freie Religionsausübung besagt, daß man während der Arbeitszeit eine Pilgerfahrt zum wunderschönen Biergarten des Klosters Weltenburg machen dürfte.
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velvetblue
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.05.2005
Beiträge: 73

BeitragVerfasst am: 04.05.06, 20:00    Titel: Antworten mit Zitat

Rena Hermann hat folgendes geschrieben::


Das "Recht auf Information" (gibt's das eigenlich?) ist auch sonst in der Regel mit Kosten verbunden - ob man eine Zeitung kauft oder eben 'nen Fernseher oder ein Radio. Diese gibt es üblicherweise auch nicht umsonst.



Aber es ist nicht verboten zum Zeitungsstand zu gehen und sich den gewünschten Artikel eben durchzulesen ohne die Zeitung wirklich zu kaufen Winken
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Biber
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 04.05.06, 20:18    Titel: Antworten mit Zitat

velvetblue hat folgendes geschrieben::
Aber es ist nicht verboten zum Zeitungsstand zu gehen und sich den gewünschten Artikel eben durchzulesen ohne die Zeitung wirklich zu kaufen Winken
Das wird Ihnen ggf. der Standbesitzer erklären! Böse
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
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velvetblue
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.05.2005
Beiträge: 73

BeitragVerfasst am: 05.05.06, 15:45    Titel: Antworten mit Zitat

Biber hat folgendes geschrieben::
velvetblue hat folgendes geschrieben::
Aber es ist nicht verboten zum Zeitungsstand zu gehen und sich den gewünschten Artikel eben durchzulesen ohne die Zeitung wirklich zu kaufen Winken
Das wird Ihnen ggf. der Standbesitzer erklären! Böse


Ist mir in diesem unseren Lande allerdings noch nicht passiert, wo es in dieser, meiner Stadt sogar Buchläden und Presseshops gibt, die eigens eingerichtete Leseecken zum Stöbern innewohnen, die ich nur zu gerne besuche Winken
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