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Internetauktionshaus [Name geändert]-Kauf aus europäischem Ausland, Ware defekt

 
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Paulchen67
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 27.04.2006
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 27.04.06, 06:23    Titel: Internetauktionshaus [Name geändert]-Kauf aus europäischem Ausland, Ware defekt Antworten mit Zitat

Käufer K aus Deutschland erwirbt eine Auto-Audioanlage bestehend aus Autoradio und CD-Wechsler von einem privaten Verkäufer V aus Großbritannien über die englische Internetauktionshaus [Name geändert]-Online-Plattform.

In der Artikelbeschreibung waren lediglich Farbikats und Typangaben enthalten, sowie Bilder, aus denen sich nicht erkennen ließ, dass etwas defekt sei. Ein textlicher Hinweis auf einen Defekt wurde in der Artikelbeschreibung nicht angegeben.

Die Ware kommt einwandfrei verpackt bei K an, dieser stellt aber beim Auspacken mechanische Beschädigungen am CD-Wechsler fest. Außerdem erkennt , dass der CD-Wechsler offenbar für einen Reparaturversuch unfachmännisch geöffnet und nicht ordnungsgemäß wieder zusammengebaut wurde.
K gelingt es, den mechanischen Schaden zu beheben, so dass das Gerät im Fahrzeug angeschlossen werden kann, doch zunächst muss er sich noch ein Adapterkabel besorgen.

Zwischenzeitlich informiert K den V über den Zustand des CD-Wechslers und seine Vermutung, das jemand unfachmännisch versucht habe, das Gerät zu reparieren. Möglicherweise läge auch noch ein elektrischer Fehler vor, was aber erst am darauf folgenden Montag überprüft werden könne. B meldet sich darauf hin und bringt sein Bedauern zum Ausdruck. Er könne sich nur vorstellen, dass das Gerät beim Ausbau durch einen Dritten beschädigt worden sei. Es würde sich sicherlich eine Regelung finden lassen, aber zunächst meint auch der V, sollte man den Montag abwarten.

Als K das Adapterkabel am Montag besorgt hat, schließt er die Gerätekombination in seinem Fahrzeug an. Dabei stellt sich heraus, dass der CD-Wechsler keine CD´s erkennt, also folglich auch einen elektronischen Fehler hat.

K informiert V und unterbreitet den Vorschlag entweder einen Großteil des Kaufpreises zurück zu erstatten oder einen funktionsfähigen CD-Wechsler zu senden. V meldet sich darauf hin aber nicht.
Am nächsten Tag schlägt K die Rückabwicklung des Geschäfts vor, wobei V dem K den Kaufpreis und die Versandkosten erstatten soll und V die gelieferte Audioanlage zurückerhält. K erklärt sich bereit, die Rückversandkosten zu übernehmen.
V meldet sich jedoch wiederum nicht.

Frage: Welche rechtlichen Möglichkeiten hat K aus Deutschland gegenüber dem in Großbritannien wohnendem V?
Grüße
Paulchen67
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Christoph
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 2674
Wohnort: Lüpiland

BeitragVerfasst am: 27.04.06, 10:30    Titel: Re: Internetauktionshaus [Name geändert]-Kauf aus europäischem Ausland, Ware defekt Antworten mit Zitat

Paulchen67 hat folgendes geschrieben::


Als K das Adapterkabel am Montag besorgt hat, schließt er die Gerätekombination in seinem Fahrzeug an. Dabei stellt sich heraus, dass der CD-Wechsler keine CD´s erkennt, also folglich auch einen elektronischen Fehler hat.


Nicht zwangsläufig.

Handelt es sich dabei um CD´s mit oder ohne Kopierschutz ?

Kopiergeschützte CD´s werden von vielen CD-Wechseln nicht erkannt. Dann liegt aber im rechtlichen Sinne ein Mangel an der CD vor.
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Dieser Beitrag ist meine persönliche Meinung und stellt keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne dar.

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Paulchen67
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 27.04.2006
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 27.04.06, 10:40    Titel: Sachverhalt Antworten mit Zitat

Vielen Dank für das Posting Christoph,
ich hatte mich jedoch an speziell dieses Forum gewandt, um die Thematik der rechtlichen Möglichkeiten bei Sachmangel eines aus dem europäischem Ausland erworbenen Gegenstandes zu diskutieren.

Der Sachverhalt des defekten CD-Wechslers steht hierbei außer Frage. Du kannst sicher sein, dass K den Mangel zweifelsfrei festgestellt hat.
Grüße
Paulchen67
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Christoph
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 2674
Wohnort: Lüpiland

BeitragVerfasst am: 27.04.06, 10:43    Titel: Antworten mit Zitat

Dann kannst Du nur versuchen, dich mit dem VK zu einigen.

Ansonsten müßtest Du Deine Ansprüche in England durchsetzen, weil da der Verkäufer sitzt. Und das kannst Du eigentlich knicken.
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ThoT
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Anmeldungsdatum: 25.01.2006
Beiträge: 848

BeitragVerfasst am: 27.04.06, 10:49    Titel: Antworten mit Zitat

Beurteilungsmaßstab für diesen Sachverhalt ist das englische Kaufrecht.
Welchen Inhalt dieses hat vermag ich nicht zu sagen, ich werde mal ein wenig recherchieren, wenn ich was rausfinde, poste ich es...
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