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Falsche eidesstattliche Erklärung! Kann man noch was tun?

 
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moni3344
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.12.2005
Beiträge: 23

BeitragVerfasst am: 27.04.06, 08:26    Titel: Falsche eidesstattliche Erklärung! Kann man noch was tun? Antworten mit Zitat

Hallo,

wenn in einem Gerichtsverfahren, innerhalb dieses eine falsche eidesstattliche Erklärung abgegeben wurde (Nennung falscher Personennamen) folgender Vergleich geschlossen wurde:

- die Parteien sind sich darüber einig, dass mit Abschluss dieses Vergleiches keinerlei Ansprüche mehr hinüber und herüber geltend gemacht werden aus den in der Vergangenheit liegenden Vorfällen (Beleidigung), insbesondere hinsichtlich der Auseinandersetzung in den Weinbergen der Gemeinde x (dort fand Beleidigung statt) sowie hinsichtlich der von der Verfügungsbeklagten (ich selbst) versandten E-Mails an xy.

Die Gegenseite hat innerhalb einer eidesstattlichen Verfügung falsche Personenangaben gemacht. Kann ich dies jetzt noch anzeigen, oder kann das aufgrund des o.g. Vergleiches, die diese falsche Verfügung allerdings nicht beinhaltet, nicht mehr geahndet werden?

Bitte dringend!

Vielen Dank und Gruss
Moni
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Gast






BeitragVerfasst am: 27.04.06, 13:04    Titel: Antworten mit Zitat

Natürlich steht es jedem Menschen frei eine falsche Versicherung an Eides Statt anzuzeigen, aber ich habe irgendwie das Gefühl dass sich hier jemand nicht an die vereinbarten "Spielregeln" des Vergleiches halten WILL... Sollten die Streitereien mit dem Vergleich nicht endlich ein Ende haben?? :twisted:
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