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Arglistische Täuschung Gebrauchtwagenkauf (Privatkauf)

 
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justus26
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.06.2005
Beiträge: 22

BeitragVerfasst am: 24.04.06, 22:53    Titel: Arglistische Täuschung Gebrauchtwagenkauf (Privatkauf) Antworten mit Zitat

Hallo, der nachfolgende Fall ist wohl so klassisch, dass er Euch hoffentlich nicht langweilen wird.

A kauft von B einen Gebrauchtwagen für 20Tsd EUR. Auf einer Internetplattform wurde das Auto als "sehr gepflegt" und "unverbastelt" angeboten. Ausserdem steht in dem Internetangebot, dass das Auto 2. Hand wäre.

Bei der persönlichen Verhandlung wurde ein Schaden eingeräumt. Jemand sei in die Fahrertür gefahren. Diese sei jedoch durch ein Originalteil fachmännisch ersetzt worden und die Seite des Autos wurde zur Lackanpassung nachlackiert. Im Kaufvertrag steht später: "Fahrerseite neue Tür+ Seite lackiert" "Der Käufer kauft das Auto wie gesehen" "Das Fzg. befindet sich technisch und optisch in einem tadellosen Zustand und ist ohne Mängel".

Der Fahrzeugbrief wird erst bei der Bezahlung übergeben und es konnte vorher kein Einblick genommen werden, da der Brief bei der Bank lag. Zuhause angekommen stellt B fest: das Auto ist 4. Hand. Aber die Freude über das "neue" Auto ist so gross, dass B die zugesichter fehlende Eigenschaft nicht weiter stört und sich nicht mehr an den Anzeigetext erinnert.

Nach 10 Monaten stellt sich heraus, dass das Auto einen sehr schweren Unfall in der Vergangenheit hatte. In der Reparaturhistorie des Herstellers ist nachzuvollziehen, dass der Unfall sich zum Zeitpunkt des Eigentumsverhältnisses vom Vorbesitzer ereignet hat. Der Schaden war so erheblich, dass die komplette Seitenwand des Wagens ersetzt werden musste und das Auto auf der Richtbank "geradegebogen" wurde. Inzwischen wirft der Lack auch schon kleine Bläschen, da unfachmännisch lackiert wurde (trotz Fachwerkstatt). Ausserdem erweisst sich die Reparatur insgesamt als sehr mangelhaft.

Aufgrund dieser Erkenntnis und zur Sicherung von Beweismitteln erinnert sich B, dass er das Angebot der Internetplattform per Hardcopy gespeichert hatte und ihm fällt auch auf, dass das Auto damals als 2. Hand angeboten wurde.

Welche Ansprüche hat B gegen A? Wie realistisch ist eine Durchsetzung dieser Ansprüche?

Vielen Dank für Eure Meinungen.
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 24.04.06, 23:00    Titel: Antworten mit Zitat

Da würde ich mir doch fix einen Anwalt nehmen und dem VK gründlich aufs Dach steigen. Cool Zumindest zwei offensichtliche (und damit arglistig) verschwiegene Mängel scheinen ihm ja nachzuweisen zu sein.
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ThoT
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.01.2006
Beiträge: 848

BeitragVerfasst am: 25.04.06, 16:49    Titel: Antworten mit Zitat

Bei dem Unfall stimme ich zu, aber die 4. Hand?
M.E. spielt hier ein Mitverschulden des Käufers eine große Rolle, denn nach ständiger Rspr. ist (jedenfalls im Falle des gutgläubigen Eigentumserwerbs vom Nichberechtigten) grobe Fahrlässigkeit auf Seiten des Käufers anzunehmen, wenn dieser keine Einsicht in den Kfz-Brief verlangt (Reinking/Eggert, Der Autokauf, Rdnr. 1775; BGH NJW 1975, 735; BGH NJW 1996, 314).
Im Übrigen sollte den Käufer doch gerade die Tatsache stutzig machen, dass der Brief bei der Bank liegt (vielleicht hat die Bank ja Sicherungseigentum an dem Auto?).
Insofern sehe ich keinen Grund, den 4.-Hand-Mangel zur Kaufpreisminderung / Schadensersatzforderung heranzuziehen.
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justus26
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.06.2005
Beiträge: 22

BeitragVerfasst am: 25.04.06, 18:32    Titel: Antworten mit Zitat

...klar war das Fzg. sicherungsübereignet. Heutzutage liegen wohl die meisten Briefe im Banktresor Mit den Augen rollen Auf den Arm nehmen Aber Gott sei dank war A zum Verkauf berechtigt:-) Und selbst wenn nicht, B hätte dann zwar (gutgläubig) kein Eigentum am Auto erworben, aber trotzdem Schadenansprühe gegen A. Aber back to the topic:

Das mit der 4. Hand ist für mich fast schon als Tateinheit zu sehen, dass A B übers Ohr hauen wollte. Ansprüche allein aus dieser Tatsache wären wohl wirklich nach 10 Monaten schwer durchsetzbar.
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ThoT
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.01.2006
Beiträge: 848

BeitragVerfasst am: 26.04.06, 10:32    Titel: Antworten mit Zitat

An der Berechtigung zweifle ich ja auch nicht, ich habe mich nur gefragt ob die Sache mit der 4. Hand überhaupt kaufpreismindernd berücksichtigt werden darf, da der Käufer ja nicht Einblick in den Kfz-Brief genommen hat. Wendete man die Rspr. bzgl. des gutgläubigen Erwerbs analog an, müsste man grobe Fahrlässigkeit auf Seiten des K und Mitverschulden annehmen
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Gast






BeitragVerfasst am: 26.04.06, 10:39    Titel: Antworten mit Zitat

Warum wendet man bei einem Auto für 20t€ nicht einfach die paar Euro für eine untersuchung bei der Überwachungsvereinen auf, bevor der Vertrag geschlossen wird - insbesondere wenn schon ein Schaden eingeräumt wird?? ist die Reparatur durch Originalrechnungen in einer Fachwerkstatt nachgewiesen worden???
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SV Hoppe
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 20.09.2005
Beiträge: 538

BeitragVerfasst am: 26.04.06, 14:26    Titel: Antworten mit Zitat

Exrichter hat folgendes geschrieben::
Warum wendet man bei einem Auto für 20t€ nicht einfach die paar Euro für eine untersuchung bei der Überwachungsvereinen auf, bevor der Vertrag geschlossen wird - insbesondere wenn schon ein Schaden eingeräumt wird?


Danke, dass ich das nicht schreiben musste... Sehr glücklich

Grüße

Andreas
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justus26
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Anmeldungsdatum: 04.06.2005
Beiträge: 22

BeitragVerfasst am: 27.04.06, 16:05    Titel: Antworten mit Zitat

Exrichter hat folgendes geschrieben::
Warum wendet man bei einem Auto für 20t€ nicht einfach die paar Euro für eine untersuchung bei der Überwachungsvereinen auf, bevor der Vertrag geschlossen wird - insbesondere wenn schon ein Schaden eingeräumt wird?? ist die Reparatur durch Originalrechnungen in einer Fachwerkstatt nachgewiesen worden???


B hatte sogar beim Verkaufsgespräch ein Gebrauchtwagenzertifikat vom Hersteller gefordert, aber durch einen Anruf von A, dass dies weit über 100 EUR kostet und dieses Zertifikat eigentlich unüblich ist für Privatleute hat sich B dummerweise mit einem Nachlass vom Verkaufspreis überreden lassen und einem neuen TÜV-Gutachten Mit den Augen rollen

Die Reparatur bzw. der Schaden lässt sich durch die Dokumentation vom Hersteller nachweisen. Von A wurde diese Reparatur natürlich nicht nachgewiesen.
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 27.04.06, 17:59    Titel: Antworten mit Zitat

justus26 hat folgendes geschrieben::
B hatte sogar beim Verkaufsgespräch ein Gebrauchtwagenzertifikat vom Hersteller gefordert, aber durch einen Anruf von A, dass dies weit über 100 EUR kostet


Bei 20K EUR sich 200 EUR zu sparen (wenn es denn so teuer wäre, was es nicht ist), da muß man sich dann auch nicht wundern...
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justus26
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.06.2005
Beiträge: 22

BeitragVerfasst am: 19.05.06, 18:25    Titel: Antworten mit Zitat

...beide Parteien werden inzwischen durch einen Anwalt vertreten. Bin gespannt wie der Fall ausgeht. Aber eines ist sicher, die Gewinner sind schon jetzt die Anwälte und künftigen Gutachter Mit den Augen rollen.

Interessant fand ich auch den Satz des gegnerischen Anwalts, dass man negative Festellungsklage einreichen will, wenn ich mich weiter mit meinen Ansprüchen berühme Böse

Kann mir jemand diesen Humor erklären? Ich will doch klagen...tzzz.
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Pünktchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2634

BeitragVerfasst am: 20.05.06, 19:53    Titel: Antworten mit Zitat

@justus24

Halt uns bitte auf dem Laufenden. Winken
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justus26
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.06.2005
Beiträge: 22

BeitragVerfasst am: 13.06.06, 18:02    Titel: Antworten mit Zitat

Pünktchen hat folgendes geschrieben::
@justus24

Halt uns bitte auf dem Laufenden. Winken


Beide Anwälte haben sich gegenseitig für gutes Geld "Liebesbriefe" geschrieben - es wurde aber keine aussergerichtliche Einigung erziehlt.

Pfeil Klageeinreichung durch den Käufer.

Hier noch der Brüller der Woche: Die zugesicherte Eigenschaft "2.Hand" ist nicht streng numerisch zu sehen, sondern vielmehr wollte der Verkäufer damit ausdrücken, dass es sich um einen Gebrauchtwagen a la "second hand" Verkauf handelt.
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 13.06.06, 19:25    Titel: Antworten mit Zitat

Lachen

Manchmal weiß ich ja wirklich nicht, ob da ein alerter Junganwalt (frisch von der Uni und noch idealistisch in seinem Glauben in seine "tollen Ideen") nach Strohhälmen greift oder ob ein armer geplagter "alter Hase" von seinem Mandanten so lange genervt wurde, bis er schließlich dessen Argumentation in seinen Schriftsatz übernommen hat... Geschockt
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