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Verjährungsfristen bei Wuchergeschäft?

 
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Mallows
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Anmeldungsdatum: 15.08.2005
Beiträge: 137
Wohnort: Stuttgart

BeitragVerfasst am: 27.04.06, 17:44    Titel: Verjährungsfristen bei Wuchergeschäft? Antworten mit Zitat

Hallo,

Herr A kaufte eine Immobilie, welche sich im Nachhinein als Wucher = sittenwidriges Geschäft herausstellt. Wann ist dieser Kaufvertrag verjährt?
Sind 30 Jahre realistisch?

mfG

Mallows
_________________
Ultra posse nemo obligatur.
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Michael A. Schaffrath
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 27.04.06, 18:03    Titel: Antworten mit Zitat

1. Ein Kaufvertrag verjährt nicht. Was Sie meinen, ist die Verjährung von Ansprüchen aus arglistiger Täuschung, §123 I BGB. Die beträgt in der Regel 3 Jahre ab Kenntnis, §195 BGB i.V.m. §199 BGB. Bei Gründstücken 10 Jahre, §196 BGB.

2. Um Wucher begründen zu können, muß man sich aber schon anstrengen - Ausnutzen einer Zwangslage oder Unerfahrenheit ist nicht so einfach zu behaupten (für Unerfahrenheit genügt z.B. in der Regel nicht, daß man nicht über den üblichen Marktpreis für Immobilien Bescheid weiß).

30 Jahre Verjährungsfrist gibt es nur in sehr wenigen Ausnahmen - einfach mal die §§195 ff. BGB lesen.
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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