Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Handyvertrag- und kein Ende!
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Handyvertrag- und kein Ende!

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Verbraucherrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
blommi
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 21.02.2005
Beiträge: 3
Wohnort: 74321 Bietigheim

BeitragVerfasst am: 27.04.06, 20:16    Titel: Handyvertrag- und kein Ende! Antworten mit Zitat

Guten Tag!

Eein Handvertrag wurde im August 05 verlängert, neues Handy etc. Dabei wurde A auch ein Handy-ins Festnetz von zu Hause aus-Angebot für 3 mon. aufgeschwatzt. Grundgebühr und XXminuten inclusive für 17,xx € monatlich. A hat es eigentlich nur 1-2mal ausprobiert und dann nie wieder benutzt. Absoluter Wenigtelefonierer. Natürlich hätte A nach 3 Mon. schriftlich kündigen müssen, was verschlafen wurde. Seitdem laufen die Gebühren munter weiter.

Das übliche dann, Handy einseitig gesperrt.Einer Bitte nach Vertragsänderung in den billigsten Tarif und Kündigung des Zusatzvertrages wurde nicht entsprochen. Erst alles bezahlen, dann könne man das tun. Mittlerweite sind 117€ aufgelaufen.
Uroßzügigerweise hat man A jetzt Ratenzahlung für besagte Summe eingeräumt
Immer zum 30. jeden Monat. Hat dann sofort ein Anzahlung in bar gemacht und wähnte
siich in Sicherheit.
Kurze Zeit später kommt eine Rechnung in Höhe von 41 €, zahlbar zum 21.04.06. Anruf beim Anbieter. A erklärt B dass keine Rechnungen vor 30. eines Monats bezahlt werden können, weil ohne Einkommen. Mit den Ratenzahlungen war A auf Stand.
Danach tägliche eine SMS, A solle sofort die laufende Rechnung bezahlen. Wieder ein Anruf bei B denn mittlerweile kam erneute Rechnung über 159 € zahlbar sofort.
Da A die laufende Rechnung nicht bezahlt hätte, würde jetzt alles auf einmal fällig.
Frage von A, wie das möglich sei, es war doch Ratenzahlung ausgemacht. Pampige Antwort von B, selbstverständlich laufen die Grund- und Paketpreise unverändert weiter. Und wenn die nicht sofort bezahlt werden, ist die Ratenzahlung hinfällig.
Und nun? B hat A Inkasso angedroht, und immer noch jeglliche Vertragsänderungen zu A's Gunsten abgelehnt. Es klang A wie Hohn in den Ohren,
als B von "Wunschtarifen und selber ausgesucht" faselte. Der Vertrag besteht seit 1995 und wurde immer wieder um 24 Mon.verlängert.

A hat keine Chance die Kosten zu vermeiden, verringern oder zu kündigen. Nächsten Monat sind es dann 200 € ohne jegliche Gegenleistung.

Ist das alles so rechtmäßig? In meinen Augen ist das kriminell.
Und was kann A jetzt tun? Wer weiß Rat?

Danke fürs lesen und freundliche Grüße,
Blommi
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 28.04.06, 09:56    Titel: Antworten mit Zitat

was ist daran kriminell?

es wird ein vertrag abgeschlossen. das A sich einen teil "aufschwatzen" läßt, den er eigentlich gar nicht braucht, is A´s persönliches versagen. damit trifft auch "wunschtarif und selbst rausgesucht" zu. A hätte das ja nicht annehmen müssen...

noch viel mehr ist A schuld, wenn er "verpennt" diesen zusätzlichen teil nach 3 monaten rechtzeitig zu kündigen.

und noch viel unerklärlicher ist, wie A (ohne einkommen) überhaupt einen vertrag mit langen laufzeiten und offensichltich recht hohen monatlichen paketpreisen abschließt.

es ist auch logisch, das die monatlichen gebühren und paketpreise weiterlaufen, auch wenn für rückstände ratenzahlung vereinbart wurde. das eine hat mit dem anderen nichts zu tun...es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart.

ohne jegliche gegenleistung stimmt so auch nicht, denn, der anbieter stellt die nutzung des funknetzes zur verfügung und bietet für einen monatlichen festpreis bestimmte leistungen an. ob man es nutzt oder nicht (und ob man sich es leisten kann!) ist eine andere frage.

vertrag ist vertrag, und verträge sind einzuhalten...so einfach ist das eigentlich.
_________________
Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
esel
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.12.2005
Beiträge: 60

BeitragVerfasst am: 28.04.06, 15:44    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
wir hatte auch ähnliches Problem gehabt und kanns mir glauben, es gibt wirklich keine andere Lösung, als die Rechnugn zu zahlen.
A ist selber Schuld, ist klar, wenn er irgendwas "ausschwatzen" lässt. Aber das hast Du sicher selbst eingesehen.

Also mein Rat, suche einen Freund oder Eltern, die dir den Rechnungsbetrag erstmal auslehen, damit du von der Sache rauskommst, dann kannst du dir später kopf machen, wie du deinem eltern oder freund zurückzahlst.

Und wenn du es nicht machst, kommen noch dazu
1. die Mobilfunkanbieter lassen dich e nicht los, bei uns wurde am ende der ganze vertrag gekündigt, vorzeitig gekündigt heisst zusätzliche Schadenanforderung
2. Ratezahlung mit erhöhten Zinsen
3. Inkassogebühren und Inkassovergütung, Einigungsvergütung, Kontoführung
4. am ende Anwalt & co. mit Gebühren
5. am schlimsten fall noch Mahngericht...........aber so weit wünsche ich dir nicht kommen

Versuche das Geld aufzutreiben
Gruss
Esel
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Verbraucherrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.