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Hallo.
Habe eine Frage;
Mein Vater hatte einen größeren Betrag bei der Bank. Nach seinen Tod ist nur noch wenig Geld auf dem Konto. Ich habe nun bei der Bank angefordert, mir die Konten der letzen % Jahre darzulegen. Alle Konten die in den letzten 5 Jahren geführt wurden. Die Bank verlangt nun Vorab 500 € und schreibt, daß das nur eine Vorabzahlung ist. die tats. Kosten wahrscheimlich noch höher sind.
Meine Frage dazu
Ist die Bank berechtigt dafür Gebühren zu verlangen, wenn ja, wie hoch dürfen die sein.Ein Bekannter hat mir erzählt es gebe ein Urteil LG Frankfurt / M v. 24.06.99 AZ 2016/99 rechtskräftig. das besagtes dürfen keine Gebühren entstehen.
Kann mir jemand helfen?
Danke für Antworten im Voraus.
MFG
Rosella
Urteil vom LG Frankfurt kenne weder ich noch google. Das erste will nicht sagen, das zweite ist aber schon ein deutliches Zeichen, dass dieses Urteil uns nicht weiterhilft.
Auch der angebliche Inhalt des Urteils würde mich überraschen. Einen Grund, warum die Bank hier keine Gebühren nehme kann, ist für mich nicht erkennbar.
Wenn die Bank niemals Kontoauszüge zur Verfügung gestellt hätte, wären Gebühren sicher nicht möglich.
Weiterhin gibt es ein Urteil des AG Siegen (WM 2000, 356), dass Gebühren untersagt, wenn die Nachdrucke der Auszüge dazu dienen, dem Kunden den Nachweis ungerechtfertigter Gebührenbelastungen zu ermöglichen.
Aber bei Nachdruckaufträgen, die ausschliesslich dem Umstand geschuldet sind, dass die Auszüge beim Kunden nicht mehr vorliegen? Fällt mir kein Grund ein.
Zur Höhe der Gebühren: Freie Vereinbarung. Typischerweise nach Aufwand der Bank. Viele Konten, viele Jahre = hohe Gebühren.
Das korrekte Aktenzeichen lautet 2/2 O 16/99. In der Zeitschrift Verbraucher und Recht 1999, S. 452 ist ein redaktioneller Leitsatz abgedruckt. In der Entscheidung geht es um die Unwirksamkeit einer Bank-AGB, in der 30 DM für einen Nachforschungsauftrag festgelegt waren, ohne Hinweis darauf, dass das Entgelt nicht anfällt, wenn der Grund für die Nachforschung im Verantwortungsbereich der Bank liegt.
das ist eine andere Baustelle. Zum Thema Reklamations- oder Nachforschungsgebühren gibt es mehrere (Erstinstanzliche) Urteile. Neben dem Frankfurter Urteil fällt mir hier das noch weitergehende des LG Köln vom 16.8.2000 (WM 2001, 505 f.) ein. Während die Bank beim Frankfurter Urteil keine Unterscheidung zwischen Kundenfehler und Bankfehler traf, ist das LG Köln sogar der Meinung, dass auch eine Klausel, die explizit bei korrekt durchgeführten Buchungen eine Gebühr vorsah, unwirksam sei.
Im Ursprungsposting geht es aber um keine Nachforschung oder Reklamation sondern um den Wunsch nach Zweitschriften von Kontoauszügen. Eine Anwendbarkeit der diskutierten Urteile sehe ich nicht.
Hallo.
Vielen Dank für Eure Antworten. Ist anscheinend leider eine sehr kostspielige Sache, feststellen zu wollen, wo eventt. das liebe Geld geblieben ist.
MFG
Rosella
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
Verfasst am: 27.04.06, 21:21 Titel:
Rosella hat folgendes geschrieben::
Ist anscheinend leider eine sehr kostspielige Sache, feststellen zu wollen, wo eventt. das liebe Geld geblieben ist.
Das ist so wohl nicht richtig. Ich kenne jedenfalls keine Bank, die für Kontoauszüge irgendwelche Kosten in Rechnung stellt. Und ich gehe mal davon aus, daß das auch bei den hier in Rede stehenden Konten nicht anders ist. Wenn allerdings jemand die Auszüge verschiedener (!) Konten über einen Zeitraum von fünf Jahren (!) erneut (!) erstellt haben will, dann dürfte es wohl selbstverständlich sein, wenn eine Bank die dafür anfallenden Kosten vom Verursacher fordert. Oder sind Sie der Meinung, diese Kosten sollten von der Gesamtheit der Bankkunden getragen werden? _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
Hallo.
Zur Zusatzbemerkung "soll die Kosten denn die Gesamtheit der Bankkunden tragen!" Ich glaube, daß ich mit meinen 60Jahren viel gearbeitet habe. Leider hatte ich nie das Glück als OP- Pfleger so viel Geld zu verdienen mit so wenig Aufwand. Wir arbeiten seit einigen Jahren auch teilweise am PC. Ich glaube nicht, daß es so viel Mühe macht, und Zeit kostet, diese Sachen zu erstellen, die solche Summen gerechtfertigen. Was glauben Sie, wie oft wir uns im OP schon gefragt haben, (wenn z.B sich jemand ein Bein beim Skifahren gebrochen hat)"soll denn die Kosten die Gesamtheit tragen"?
Trotzdem allen vielen Dank, die hier sachlich versucht haben mir zu helfen.
MFG
Rosella
[...]Ich glaube nicht, daß es so viel Mühe macht, und Zeit kostet, diese Sachen zu erstellen, die solche Summen gerechtfertigen. [...]
500 Euro sind natürlich ein schöner Happen. Da ich nicht beurteilen kann, wie detailliert die 5 Jahre gefordert wurden, möchte ich die Höhe nicht beurteilen.
Allerdings möchte ich folgendes zu Bedenken geben: Die Bank kann leider nicht einfach "5 Tasten" drücken und hat die Umsätze der letzten 5 Jahre vorliegen. Online sind idR nur einige Wochen vorhanden.
Ich kann jetzt natürlich nur für die mir bekannte Bankengruppe sprechen. Hier läuft es so: Die Umsätze werden monatlich in Listen archiviert. In diesen Listen steht dann zwar drin, dass am xx.xx. eine Soll-Buchung über 350 Euro war, wohin das Geld ging, muss dann wieder in der jeweiligen Tages-Liste nachgesehen werden. Je nach gewünschten Zeitraum sind diese Listen entweder digital in einem Archiv im Rechenzentrum, oder die Listen sind auf Microfiche (Mikrofilm).
Beim Abruf vom Rechenzentrum fallen Übertragungskosten an (da es große Listen sind, sind das nicht immer Cent-Beträge), beim Raussuchen auf Microfiche steht da ein Mitarbeiter dran, und sucht Monat für Monat, ggfs. Tag für Tag raus. Meiner Meinung nach wird da ein Mitarbeiter sicher einige Stunden mit diesem Auftrag zubringen.
Hinzu kommt noch, dass "alle Konten" rausgesucht werden müssen. Also muss der Mitarbeiter evtl. auch noch in jedem Jahr über Listen prüfen, welche Konten bestanden haben und evtl. schon aufgelöst wurden.
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
Verfasst am: 28.04.06, 07:55 Titel:
Rosella hat folgendes geschrieben::
Was glauben Sie, wie oft wir uns im OP schon gefragt haben, (wenn z.B sich jemand ein Bein beim Skifahren gebrochen hat)"soll denn die Kosten die Gesamtheit tragen"?
Die Diskussion, ob bestimmte Risiken durch die Krankenversicherung abgedeckt werden sollen, wurde und wird ja immer wieder geführt. Nun ist die Krankenversicherung immer noch ein Solidarsystem (was ich auch für sehr sinnvoll halte) mit allen Stärken und Schwächen, die ein solches System nun einmal hat. Eine Bank ist genau das eben nicht, sondern ein privatwirtschaftlich organisiertes und gewinnorientiertes Unternehmen, in dem der Einzelne für die von ihm geforderten Leistungen entweder pauschalisiert oder nach Aufwand bezahlen muß. Und diesen (Zeit-)Aufwand dürfen Sie sicher nicht glauben, allerdings bezweifle ich, daß Sie ihn beurteilen können.
Im übrigen: auch ein Krankenhaus wird vergleichbare Leistungen in Rechnung stellen - oder wollen Sie ernsthaft behaupten, daß ein erneuter Beinbruch nach fünf Jahren kostenlos behandelt wird oder das (umfangreiche) Heraussuchen und Kopieren alter Unterlagen 'für umsonst' zu haben ist? _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
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