Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
mein Mann wurde am 04.04.06 ins KH eingeliefert. Privat versichert.War einen Monat im Rückstand mit Beitrag. KV hat Ratenzahlung schriftlich zugestimmt. Habe am 05.04.06 den laufenden und den rückständigen Beitrag überwiesen. Nun weigern sie sich die Kosten zu übernehmen. WAS KANN ICH TUN? Ein Mitarbeiter hatte die Kostenübernahme telefonisch zugesichert und nun erinnert er sich an nichts mehr.
wegen einem monat zahlungsverzug wird nicht die leistung verweigert...?!
es sei denn, dieser eine monat ist schon sehr lange her und es wurden zwischenzeitlich auch mahnung&kündigung verschickt... _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
erstens: bitte unbedingt Beitrag ensprechend der Forenregeln editieren; vor allem Firmennamen entfernen (oder von mir aus die "Nord-Allgäuer Allgemeine Versicherung AG" hinschreiben)
zweitens: sobald die Verzugsfolgen der Manhung anch § 39 VVG eingetreten sind, besteht kein Versicherungsschutz. Ob das der Fall ist, können wir hier nicht beurteilen, weil sämtliche Daten fehlen. Entscheidend ist das Datum, wann das Mahnschreiben zugestellt wurde. Dafür trägt der Versicherer die Beweislast.
Wenn Ratenzahlung eingeräumt wurde: erstens, was bedeutet das konkret? Krankenversicherungsbeiträge werden üblicherweise eh monatlich gezahlt.
zweitens: sobald die Mahnung nach § 39 VVG wirkt, wird der Versicherungsschutz auch dann, wenn der versicherer Ratenzahlung gewährt, erst dann wieder hergestellt, wenn der Beitragsrückstand komplett ausgeglichen ist.
Mündliche (telefonische) Zusagen irgendeines Mitarbeiters dürften schwer beweisbar sein. _________________ Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.