Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Und zwar geht es um einen Bescheid, der von der Gemeinde erlassen wurde ,in dem alle Einwohner eines Ortes sich an Straßenbaumaßnahmen beteiligen müssen (Beitrag). Dieser Bescheid ging an alle Haushalte. Als ´Bemessungsgrundlage wurde die Grundfläche des Grundstücks angenommen, jedoch auch von Ackerflächen, ist dies Rechtens, dass für eine gesonderte Ackerfläche ein extra Bescheid eingeht?
Wo kann ich ggf. Literatur finden.
Danke
Im Straßenbeitragsrecht können auch landwirtschaftlich genutzte Grundstücke beitragspflichtig werden, allerdings nur mit einem gegenüber den baulich nutzbaren Grundstücken geringeren Nutzungsfaktor. _________________ Erich Bauer
http://www.rechtsbeistand-bauer.de/
Hallo Anja, man muss hier differenzieren: geht es um Erschließungsmaßnahmen (erstmalige Herstellung von Straßen) oder um die Erneuerung (Ausbau)?
Je nachdem handelt es sich um Bundes- oder Landesrecht; dann kommt´s evtl. darauf an, in welchem Bundesland Du wohnst.
So pauschal ist Deine Frage deshalb nicht zu beantworten.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.