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Ein großer Bayerischer Konzern, der Strom und Gas liefert, hat den komunalen Energieversorger aufgekauft.
Sofort nach der Übernahme wurden die Preise für Strom und Gas erhöht.
Energiekostenerhöhung
Der Kunde, in diesem Fall ein privater Endverbraucher, hat diesr Preiserhöhung widersprochen und die Offenlegung der Kalkulation gefordert.
ALs Vorlage dafür diente ein Musteschreiben der Verbraucherzentrale.
Der Konzern antwortete darauf:
"Ihren Widerspruch nehmen wir zur Kenntnis, halten ihn aber für gerechtfertigt."
"Ihrem Wunsch nach der vollständigen Offenlegung der Kalkulation können wir leider nicht nachkommen, da die Preisbildung wettbewerbsrelevant ist.
Dagegen hat der Verbraucher nomals widersprochen und dem Energiekonzern mitgeteit, dass er die Abschläge und den Verbrauch nach den vorherigen Preisen weiterzahlen wird.
Jetzt kam die Jahresabrechnung, die nach den inzwischen dreimligen weiteren Preiserhöhungen abgerechnet wurde.
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