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Verfasst am: 28.04.06, 20:01 Titel: Frage zum § 474 BGB
Das Thema Versandrisiko ist sicherlich genügend hier besprochen worden. Nur beim Nachlesen im BGB habe ich gefunden, dass der § 474 den §§ 445 und 447 im Verbrauchsgüterkauf ausser Kraft setzt. Nun mein Problem:
niergenwo im BGB habe ich einen Hinweis gefunden, wo zu lesen steht, das der Versandhändler bis zum Übergang der Ware beim Kunden die Verantwortung trägt.
Kann mir vielleicht jemand auf die Sprünge helfen?
niergenwo im BGB habe ich einen Hinweis gefunden, wo zu lesen steht, das der Versandhändler bis zum Übergang der Ware beim Kunden die Verantwortung trägt.
Das ist in § 446 zu finden:
Mit der Übergabe der verkauften Sache geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung auf den Käufer über. Von der Übergabe an gebühren dem Käufer die Nutzungen und trägt er die Lasten der Sache. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.
Damit ist die Übergabe an den Käufer gemeint, also nicht - wie in § 447 - das Versandunternehmen. _________________ Gruß
Lara
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