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Generelle Fragen zum Jurastudium II

 
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doutdes
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 28.04.2006
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 28.04.06, 18:41    Titel: Generelle Fragen zum Jurastudium II Antworten mit Zitat

Hallo!

Also mein Problem ist, dass ich an einer Uni studiere und dort gewisse Schwerpunktbereiche angeboten werden. Das was ich mir vorstelle ist da nicht so richtig dabei. Könnte ich irgendeinen Bereich machen und dann nach dem Studium trotzdem in meinem Wunschgebiet arbeiten? Ich möchte nur wissen, ob das denn möglich wäre. Ob man da sehr weit hinterher ist usw.

Vielen Dank!

~ do ut des ~
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jajosch
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Anmeldungsdatum: 02.03.2005
Beiträge: 644

BeitragVerfasst am: 29.04.06, 02:27    Titel: Antworten mit Zitat

Bringen Sie doch mal etwas Licht ins Dunkle. Wo Ihr Interesse liegt würde ich da gerne wissen wollen.
_________________
Silent leges inter arma
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showbee
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 12.01.2005
Beiträge: 1524
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 29.04.06, 09:24    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

natürlich kann man. Viele studieren im Schwerpunkt Europa/Völkerrecht und die meisten davon werden Anwälte und beschäftigen sich dann mit Owi-, Straßenverkehrs-, Familien-, Erb- und Schuldrecht. Ein Nachteil hat das ganze nur, wenn man sich wirklich auf einen guten Job bewirbt (weil man bspw. im 1. Examen 12Pt. schreibt und bei den Law-Firms für 80h/ Woche Geld schaffen will) und man bewirbt sich auf eine Position "Gewerblicher Rechtschutz" (weil es Spaß macht) und ein Jahr vorher hat man im Schwerpunkt "Internationales Strafrecht" gemacht... welche Glaubwürdigkeit würde man dieser Bewerbung zuschreiben?

Das mit den Schwerpunkten ist schon wirklich eine blöde Kiste, gerade wenn man in kleineren Unis "hängt". Im schlimmsten Fall bleibt nur der Wechsel, dann aber möglichst fix, weil man sich auch vergegenwärtigen muss, wie die Anforderungen an den staatlichen Teil des 1. Ex sind. Manche Länder haben 7 Klausuren, andere 3 und eine Hausarbeit, mündliche Prüfungen sind unterschiedlich gewichtet und auch der Stoff ist mehr oder weniger zwar gleich, aber es kann doch gerade im Landesrecht (Kommunal-, Bau- und Polizeirecht) arge unterschiede geben die man noch lernen müsste.

Mfg vom

showbee
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cL!cK
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Anmeldungsdatum: 29.10.2005
Beiträge: 803

BeitragVerfasst am: 29.04.06, 10:05    Titel: Antworten mit Zitat

Das erinnert mich an die ersten Worte meines "Spezialisierungs-Profs":
    "Die Chancen in diesem Bereich einen Job zu finden, streben gegen Null."


Na gut, damit muss ich wohl leben. Wollte nach meinem 2. Examen eh ne Currywurstbude aufmachen. Mit den Augen rollen
_________________
We don't make mistakes - we just have happy accidents. (Bob Ross)
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