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Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 28.04.06, 16:52 Titel:
Verbieten kann er es - Hausrecht.
Das muß aber explizit geschehen, d.h. in Abwesenheit eines klar ausgedrückten Verbotes sollten solche Fotos zulässig sein. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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in Abwesenheit eines klar ausgedrückten Verbotes sollten solche Fotos zulässig sein.
Sofern irgendwelche Tatsachen berechtigten Anlaß zur Befürchtung geben könnten, daß die Fotos (über den Privatbereich des Fotografen hinaus) öffentlich ohne Einwilligung verbreitet werden sollen (etwa wenn der Fotograph sich als Betreiber einer Foto-Webseite zu erkennen gibt), dann kann sich eine Person evtl. schon gegen das Fotografiertwerden wenden, und bräuchte nicht erst eine Verbreitung abzuwarten ("vorbeugender Unterlassungsanspruch".)
Daß der Hausherr unter Berufung auf sein Hausrecht das Fotografieren höchstens dann untersagen könnte, wenn er sich bei der Einigung über die Gewährung eines Zutrittsrechts (z.B. gegen Zahlung eines Eintrittsgelds) mit dem Eingelassenen auf ein Fotoverbot geeinigt hätte, sehe ich genauso. Ein "Fotographieren Verboten!"-Schild hätte dazu aber vor/bei Einlass zur Kenntnis zu nehmen gewesen sein müssen, um wirksam sein zu können.
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