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recht.de :: Thema anzeigen - Öffentliches Gelände ,,Hafenfest''.....kein eigenes Bier?
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Öffentliches Gelände ,,Hafenfest''.....kein eigenes Bier?

 
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Janiboy17
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 29.04.2006
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 29.04.06, 11:48    Titel: Öffentliches Gelände ,,Hafenfest''.....kein eigenes Bier? Antworten mit Zitat

Hallo,
wirhaben im Moment Hafenfest und dazu wird eine Straße und ein Bereich uter einer Brücke verwendet. Wenn man auf dieses Gelände will darf man kien eigenen Getränke etc. mitnehmen....... Ist das überhaupt erlaubt? Ich meine iegentlich ist es doch öffentlicher Raum wo ich trinken kann was ich will. In dem Bereich steht auch ein Hotel etc..... ich meien jetzt nicht nur das ,,Festzelt'' wo man Eintritt bezahlen muss, da ist es janormal dass man keine eigenen Getränke mitnehmen darf, aber auf dem ganzen Geläne wo Schießbuden und alles stehen.........!? Und nochmal eien Frage zu Security....... haben die überhaupt mehr echte als ein ,,normaler'' Bürger? Muss ich ihnen Auskunft geben wenns ie mich nach Personalien etc. fragen? Ich hab gestern Abend nur nen freund von mir begrüßt und dann kam gleich Security an weil siemeinten das sähe so ,,wild'' aus, aber das is doch eigentlich Freiheitsberaubung wenn sie einen dann am Arm packen und festhalten bis man sagt was los ist!? Ich habe immer gedacht für sowas ist Polizei da.....und nicht irgendwelche Leute die ne Jacke anhaben wo hinten Security drauf steht........!?

Ich bedanke mich für alle Antworten!
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Biber
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 29.04.06, 12:47    Titel: Antworten mit Zitat

In dieses Forum passt das ja nun überhaupt gar nicht, aber so richtig passend scheint mir auch kein anderes Forum zu sein. Ich verschieb mal ins Polizeirecht, da dürfte zumindest der zweite Teil hinpassen.
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
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Gammaflyer
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 29.04.06, 12:56    Titel: Antworten mit Zitat

Also zu den Rechten von Sicherheitsdiensten hatten wir gerade erst einen Thread im Strafrechtsforum.

http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=67113

Zusammenfassung: Nein, sie dürfen nicht mehr als jeder andere auch, mit der Ausnahme, dass sie - sofern sie dazu beauftragt wurden - das Hausrecht ausüben dürfen.

Zum Getränkeverbot: Sind tatsächlich Getränke oder vielmehr (Glas-)Flaschen verboten?

Nur weil ein Gelände öffentlich ist, heißt das nicht, dass nicht auch dort gewisse Regeln gelten können. Ich kenne zum Beispiel viele Städte, die auf öffentlichen Plätzen(vor allem öffentlichkeitswirksamen wie Rathausvorplätze etc.) den Genuss alkoholischer Getränle untersagen.
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Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
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