Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Hallo,
A hat eine Eigentumswohnung gekauft und über eine Lebensversicherung finanziert.Diese läuft in 4 Jahren aus und das Darlehen wird damit abbezahlt.
A hat aber auch seit 4 Jahren Sondertilgung vereinbart von 10 % des Anfangsdarlehens.A könnte also 6000 Euro im Jahr als Sondertilgung leisten.
Da A sich jetzt ein Haus kaufen möchte, muss die Wohnung verkauft werden und das Darlehen der Versicherung 4 Jahre früher zurück bezahlt werden.
Die Versicherung verlangt jetzt für die frühzeitige Ablösung 4800 Euro Vorfälligkeistentschädigung.
Frage: Ist das richtig so, A könnte ja immerhin in den nächsten 4 Jahren noch 24000 Euro als Sondertilgung bezahlen?
die Bank muss bei der Berechnung der VFE alle vertraglich vereinbarten Tilgungen incl. der Sondertilgungen berücksichtigen.
D.h. für die
- 6000 €, die sofort geleistet werden können, darf keine VFE
- 6000 €, die nächstes Jahr geleistet werden können, darf VFE nur für ein Jahr
- 6000 €, die übernächstes Jahr geleistet werden können, darf VFE nur für 2 Jahre
- 6000 €, die im folgenden Jahr geleistet werden können, darf VFE nur für ein 3 Jahre
berechnet werden. Für den Rest darf VFE für die Restlaufzeit berechnet werden.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.