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Auf einmal wurde das Bußgeld erhöht...

 
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Sido
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.04.2005
Beiträge: 53

BeitragVerfasst am: 29.04.06, 21:22    Titel: Auf einmal wurde das Bußgeld erhöht... Antworten mit Zitat

Vor 2 Wochen telefonierte ich am Steuer mit meinem Handy. Prompt hielt mich dann auch die Polizei an. Der Beamte belehrte mich (so heißt das doch, oder?) und kontrollierte dann auch noch Verbandskasten und Warndreieck, was ich auch dabei hatte. Dann sagte er: "Normalerweise kostet das jetzt 40€ und 1 Punkt, aber da heute so ein schöner Tag ist, zahlen sie jetzt und hier 30€ und die Sache ist erledigt. Den Punkt schenk ich ihnen."
Leider hatte ich keinen Pfennig Geld dabei. Er meinte dann nur, dass das dann in den nächsten Tagen per Post kommt.

Der Brief war heute da. Jetzt soll ich doch 40€ und 1 Punkt bekommen. Ist klar, ich habs ja auch verdient, aber muss ich das jetzt echt zahlen? Der Polizist sprach doch von 30€. War sein Verhalten überhaupt rechtmäßig? Was kann ich jetzt tun?
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lulu66
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.06.2005
Beiträge: 2351
Wohnort: Wolkenkukucksheim h.d. Mond

BeitragVerfasst am: 29.04.06, 21:26    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo !

....wie wäre es mit : zahlen ?

Und als nächste Amtshandlung : eine Freisprecheinrichtung kaufen ? Die sind entschieden preiswerter.....


Herzliche Grüsse

Lulu

PS: und : nein. ich glaube, es wird Ihnen nichts anderes übrigbleiben.
_________________
Jeder Satz, den ich äussere, muss als Frage verstanden werden, nicht als Behauptung.(Niels Bohr)

viel wichtiger jedoch und keine Frage :
Jeder Einzelne zählt ! Du auch ! www.dkms.de
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hawethie
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2279

BeitragVerfasst am: 29.04.06, 21:29    Titel: Antworten mit Zitat

Hi
ruf mal bei der Behörde an, ob der Polizist das Verwarnungsangebot in der Anzeige nicht erwähnt hat- das wird schon mal übersehen.
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lulu66
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.06.2005
Beiträge: 2351
Wohnort: Wolkenkukucksheim h.d. Mond

BeitragVerfasst am: 29.04.06, 21:40    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo !

Ich dachte, diese grosszügigen Angebote gelten nur bei Sofortkasse ?
_________________
Jeder Satz, den ich äussere, muss als Frage verstanden werden, nicht als Behauptung.(Niels Bohr)

viel wichtiger jedoch und keine Frage :
Jeder Einzelne zählt ! Du auch ! www.dkms.de
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Toph
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 28.02.2006
Beiträge: 2424
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 29.04.06, 22:21    Titel: Antworten mit Zitat

Nicht unbedingt.
Vergleiche § 56 Abs.12 Satz 1 OWiG ("...oder innerhalb einer Frist, die eine Woche betragen soll,... Eine solche Frist soll bewilligt werden, wenn der Betroffene das Verwanrungsgeld nicht sofort zahlen kann oder...")
_________________
"§ 354 Abs. 1 a Satz 1 StPO bei verfassungskonformer Auslegung mit Grundgesetz vereinbar" Lachen
Bundesverfassungsgericht; Pressemitteilung Nr. 76/2007 vom 6. Juli 2007 zum Beschluss vom 14. Juni 2007 – 2 BvR 1447/05; 2 BvR 136/05
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Obermotzbruder
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 06.09.2005
Beiträge: 3164
Wohnort: In Deutschland. Und das ist gut so.

BeitragVerfasst am: 01.05.06, 10:33    Titel: Antworten mit Zitat

Sehr glücklich Hallöle

Könnte es eventuell auch sein, dass sich der Polizeibeamte durch Sie vera...... vorkam und deshalb die Anzeige an die zulässige Bussgeldstelle vorlegte?
Gehen Sie mal in sich und zahlen Sie.


Grüssle Winken
_________________
Jeden Tag kommt ein neuer Dummer am Bahnhof an, man muss ihn nur abholen.
Dummheit ist auch eine natürliche Begabung (Wilhelm Busch)
Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll.
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