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UweG FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 14.01.2005 Beiträge: 291 Wohnort: Frankfurt
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Verfasst am: 02.05.06, 14:16 Titel: Abrechnung Unfallschaden/Fahrzeugausfall ohne Rechnung ? |
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Hallo zusammen,
nachdem ich meinen Unfallschaden 'pauschal' laut Gutachten im Januar abgerechnet habe, habe ich mein Fahrzeug jetzt selber repariert.
Es ging um einen Schaden am Kotflügel, Scheinwerfer und Stoßstange, laut Gutachten 1800 Eeuro Schaden.
Im Gutachten stand 2 bis 3 Tage Fahrzeugausfall.
Letztendlich war der Wagen 5 Tage außer Gefecht gesetzt, da auch Lackierarbeiten anstanden.
Kann ich der Versicherung jetzt den Fahrzeugausfall nachreichen?
Wenn ja in welcher Form?
Danke für Hilfe!
Gruß
Uwe |
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Biber FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
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Verfasst am: 02.05.06, 14:35 Titel: Re: Abrechnung Unfallschaden/Fahrzeugausfall ohne Rechnung ? |
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| UweG hat folgendes geschrieben:: | | Kann ich der Versicherung jetzt den Fahrzeugausfall nachreichen? | Nein. _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant) |
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Tammi76 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 09.01.2006 Beiträge: 70
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Verfasst am: 02.05.06, 17:26 Titel: |
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Wenn die ordnungsgemäße Reparatur nachgewiesen ist, kann Nutzungsaufall geltend gemacht werden.
Teilweise akzeptieren die Versicherer ein Foto mit Tageszeitung vom reparierten Fahrzeug, teilweise muss ein Gutachten (auf Kosten des Geschädigten) eingereicht werden. Nachweispflichtig ist der Geschädigte.
Ich würde einfach mal bei der Versicherung anrufen und nachfragen. Nutzungsausfall gibts aber nur für die Zeit, die im Gutachten angegeben ist. Wenn man bei Eigenreparatur länger braucht, ist das i.d.R. Pech. Aber oftmals werden 1-2 Tage mehr, wenn es gut begründet ist, auch bezahlt.
Gruß
Tammi76 |
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vito-corleone Gast
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Verfasst am: 02.05.06, 17:27 Titel: Re: Abrechnung Unfallschaden/Fahrzeugausfall ohne Rechnung ? |
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| Biber hat folgendes geschrieben:: | | UweG hat folgendes geschrieben:: | | Kann ich der Versicherung jetzt den Fahrzeugausfall nachreichen? | Nein. |
aber sicher kannste das der versicherung nachreichen. nur einen nachschlag wirds nicht geben. du hast schliesslich auf gutachtenbasis abgerechnet. da stand auch die vorraussichtliche reperaturdauer drin.
wenn du so langsam arbeitest, ist das dein problem.  |
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Duisburger FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 22.03.2006 Beiträge: 665
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Verfasst am: 02.05.06, 17:54 Titel: |
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In dem Gutachten sollten AWs stehen für jede Arbeit die anfällt. Schau mal nach, ob die Lackierarbeiten im Gutachten bedacht wurden.
Allerdings mache ich wenig Hoffnung auf einen Nachschlag, da mit der Regulierung nach GA ja dieses von Dir anerkannt wurde.
Den Nutzungsaufall gibt es aber für die voraussichtliche Reparaturdauer lt. GA - aber auch hier gilt es genau hinzuschauen: Ein guter Sachverständiger kalkuliert den Nutzungsausfall wertmäßig gleich in das GA mit ein. _________________ MfG,
Duisburger
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talla FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 14.09.2004 Beiträge: 2452 Wohnort: Bayern
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Verfasst am: 02.05.06, 20:33 Titel: |
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| Duisburger hat folgendes geschrieben:: | | : Ein guter Sachverständiger kalkuliert den Nutzungsausfall wertmäßig gleich in das GA mit ein. |
was??
 _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben. |
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vito-corleone Gast
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Verfasst am: 02.05.06, 21:57 Titel: |
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| talla hat folgendes geschrieben:: | | Duisburger hat folgendes geschrieben:: | | : Ein guter Sachverständiger kalkuliert den Nutzungsausfall wertmäßig gleich in das GA mit ein. |
was??
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jau.....indem dem er die voraussichtliche reperaturdauer mit aufführt. |
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SV Hoppe FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 20.09.2005 Beiträge: 538
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Verfasst am: 03.05.06, 05:56 Titel: |
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| Duisburger hat folgendes geschrieben:: | | Ein guter Sachverständiger kalkuliert den Nutzungsausfall wertmäßig gleich in das GA mit ein. |
Wenn Sachverständiger ein Wort zum Nutzungsausfall in seinem Gutachten verliert, dann ist das Gutachten fehlerhaft...
Das Einzige was diesbezüglich im Gutachten stehen muss, ist die voraussichtliche Reparaturdauer und ob ggf. Standzeiten für die Ersatzteilbeschaffung berücksichtigt sind.
Grüße
Andreas _________________ Dies ist nur meine Meinung.
Falls mein Posting hilfreich war, bewerten Sie es bitte durch einen Klick auf den grünen Punkt unter meinem Namen. Danke. |
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talla FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 14.09.2004 Beiträge: 2452 Wohnort: Bayern
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Verfasst am: 03.05.06, 06:49 Titel: |
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ja, klar, der sv gibt auskunft, wie lange die voraussichtliche reparaturdauer sein wird,
aber das klang da oben so, als ob er den nutzungsausfall gleich mit in die reparaturkosten reinrechnet...so, als "kundenbonus". _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben. |
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