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recht.de :: Thema anzeigen - Abrechnung Unfallschaden/Fahrzeugausfall ohne Rechnung ?
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Abrechnung Unfallschaden/Fahrzeugausfall ohne Rechnung ?

 
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UweG
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.01.2005
Beiträge: 291
Wohnort: Frankfurt

BeitragVerfasst am: 02.05.06, 14:16    Titel: Abrechnung Unfallschaden/Fahrzeugausfall ohne Rechnung ? Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,
nachdem ich meinen Unfallschaden 'pauschal' laut Gutachten im Januar abgerechnet habe, habe ich mein Fahrzeug jetzt selber repariert.
Es ging um einen Schaden am Kotflügel, Scheinwerfer und Stoßstange, laut Gutachten 1800 Eeuro Schaden.
Im Gutachten stand 2 bis 3 Tage Fahrzeugausfall.
Letztendlich war der Wagen 5 Tage außer Gefecht gesetzt, da auch Lackierarbeiten anstanden.
Kann ich der Versicherung jetzt den Fahrzeugausfall nachreichen?
Wenn ja in welcher Form?

Danke für Hilfe!

Gruß
Uwe
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Biber
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 02.05.06, 14:35    Titel: Re: Abrechnung Unfallschaden/Fahrzeugausfall ohne Rechnung ? Antworten mit Zitat

UweG hat folgendes geschrieben::
Kann ich der Versicherung jetzt den Fahrzeugausfall nachreichen?
Nein.
_________________
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Tammi76
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 09.01.2006
Beiträge: 70

BeitragVerfasst am: 02.05.06, 17:26    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn die ordnungsgemäße Reparatur nachgewiesen ist, kann Nutzungsaufall geltend gemacht werden.

Teilweise akzeptieren die Versicherer ein Foto mit Tageszeitung vom reparierten Fahrzeug, teilweise muss ein Gutachten (auf Kosten des Geschädigten) eingereicht werden. Nachweispflichtig ist der Geschädigte.

Ich würde einfach mal bei der Versicherung anrufen und nachfragen. Nutzungsausfall gibts aber nur für die Zeit, die im Gutachten angegeben ist. Wenn man bei Eigenreparatur länger braucht, ist das i.d.R. Pech. Aber oftmals werden 1-2 Tage mehr, wenn es gut begründet ist, auch bezahlt.

Gruß
Tammi76
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vito-corleone
Gast





BeitragVerfasst am: 02.05.06, 17:27    Titel: Re: Abrechnung Unfallschaden/Fahrzeugausfall ohne Rechnung ? Antworten mit Zitat

Biber hat folgendes geschrieben::
UweG hat folgendes geschrieben::
Kann ich der Versicherung jetzt den Fahrzeugausfall nachreichen?
Nein.


aber sicher kannste das der versicherung nachreichen. nur einen nachschlag wirds nicht geben. du hast schliesslich auf gutachtenbasis abgerechnet. da stand auch die vorraussichtliche reperaturdauer drin.

wenn du so langsam arbeitest, ist das dein problem. Lachen Lachen Lachen
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Duisburger
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.03.2006
Beiträge: 665

BeitragVerfasst am: 02.05.06, 17:54    Titel: Antworten mit Zitat

In dem Gutachten sollten AWs stehen für jede Arbeit die anfällt. Schau mal nach, ob die Lackierarbeiten im Gutachten bedacht wurden.
Allerdings mache ich wenig Hoffnung auf einen Nachschlag, da mit der Regulierung nach GA ja dieses von Dir anerkannt wurde.
Den Nutzungsaufall gibt es aber für die voraussichtliche Reparaturdauer lt. GA - aber auch hier gilt es genau hinzuschauen: Ein guter Sachverständiger kalkuliert den Nutzungsausfall wertmäßig gleich in das GA mit ein.
_________________
MfG,
Duisburger

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talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 02.05.06, 20:33    Titel: Antworten mit Zitat

Duisburger hat folgendes geschrieben::
: Ein guter Sachverständiger kalkuliert den Nutzungsausfall wertmäßig gleich in das GA mit ein.


was??

Geschockt
_________________
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vito-corleone
Gast





BeitragVerfasst am: 02.05.06, 21:57    Titel: Antworten mit Zitat

talla hat folgendes geschrieben::
Duisburger hat folgendes geschrieben::
: Ein guter Sachverständiger kalkuliert den Nutzungsausfall wertmäßig gleich in das GA mit ein.


was??

Geschockt


jau.....indem dem er die voraussichtliche reperaturdauer mit aufführt.
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SV Hoppe
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.09.2005
Beiträge: 538

BeitragVerfasst am: 03.05.06, 05:56    Titel: Antworten mit Zitat

Duisburger hat folgendes geschrieben::
Ein guter Sachverständiger kalkuliert den Nutzungsausfall wertmäßig gleich in das GA mit ein.


Wenn Sachverständiger ein Wort zum Nutzungsausfall in seinem Gutachten verliert, dann ist das Gutachten fehlerhaft...

Das Einzige was diesbezüglich im Gutachten stehen muss, ist die voraussichtliche Reparaturdauer und ob ggf. Standzeiten für die Ersatzteilbeschaffung berücksichtigt sind.

Grüße

Andreas
_________________
Dies ist nur meine Meinung. Smilie

Falls mein Posting hilfreich war, bewerten Sie es bitte durch einen Klick auf den grünen Punkt unter meinem Namen. Danke.
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talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 03.05.06, 06:49    Titel: Antworten mit Zitat

ja, klar, der sv gibt auskunft, wie lange die voraussichtliche reparaturdauer sein wird,

aber das klang da oben so, als ob er den nutzungsausfall gleich mit in die reparaturkosten reinrechnet...so, als "kundenbonus".
_________________
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