Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - 16 jähriger -> unternehmen eröffnen?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

16 jähriger -> unternehmen eröffnen?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Gesellschafts- u. Handelsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Gast






BeitragVerfasst am: 30.04.06, 15:25    Titel: 16 jähriger -> unternehmen eröffnen? Antworten mit Zitat

Hallo alle zusammen Winken

Ich wollte fragen, wie es aussieht, wenn eine Person, die unter 18 ist ("nehmen wir mal an" sie wäre 16) ein Unternehmen eröffnen würde.

Konkretes "Beispiel":

333yckalb ( Winken ) ist 16, knapp 17 jahre alt, und macht nebenbei Webdesign & Webhosting. Bislang hat er keine Konkreten Preisangaben gemacht, da die Eltern befürchten, die Steuer könnte vorbeischneien, also bietet er seine Leistungen kostenlos oder zu einem wirklich geringem Betrag an (ca. 50€ im jahr). Auf seiner Webseite stehen sowohl:
a) ein rechtlicher hinweis, in dem angemerkt wird, dass 333yckalb erst 16 ist, und kein Unternehmen betreibt
b) kein fixer Betrag möglich, alles nach Absprache.

Die Webseite ist ziemlich professionell, z.b. hat er eine Servicerufnummer, Supportsystem, SSL-Zertifikat usw., was natürlich alles den Anschein erweckt, er wäre unternehmer. Oft wird aber in der "Ich"-Form geredet.

(kompliziert, das zu beschreiben Lachen)

Meine Frage nun im Bezug auf das Beispiel:
* wäre es möglich, feste Preisangaben zu machen, auch wenn 333yckalb kein Unternehmen anmeldet?
* kann 333yckalb ein Unternehmen auch unter 18 Jahren anmelden - und
* Wie und wo sollte sich 333yckalb anmelden, was genau usw. - 333yckalb hat da NULL ahnung in der hinsicht Winken

Achja: 333yckalb würde in einer Stadt wie Mainz wohnen, oder so...
Nach oben
Gast






BeitragVerfasst am: 02.05.06, 17:09    Titel: Antworten mit Zitat

Hm, also - keine Antwort? Weinen
Nach oben
questionable content
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 02.05.06, 19:46    Titel: Re: 16 jähriger -> unternehmen eröffnen? Antworten mit Zitat

blacky333 hat folgendes geschrieben::


Meine Frage nun im Bezug auf das Beispiel:
* wäre es möglich, feste Preisangaben zu machen, auch wenn 333yckalb kein Unternehmen anmeldet?


Theoretisch zwar evtl. ja, Praktisch können Sie das aber imho völlig vergessen, wenn jemand das öfter machen möchte. Gehen wir mal von einem Gewerbe und einem Unternehmer aus.

blacky333 hat folgendes geschrieben::

* kann 333yckalb ein Unternehmen auch unter 18 Jahren anmelden ?


Der Begriff des Unternehmens ist juristisch vermutlich anderes definiert, als Sie es hier meinen. Aber als Antwort auf das, was Sie höchstwahrscheinlich meinen:

Das Alter macht zwar den Betreib eines Unternehmens ggf. etwas komplizierter, aber wenn die Eltern das vorbehaltslos unterstützen, geht das. die Anmeldung selbst geht auch. Im kleinen geht das los mit einem Gewerbeschein, den gibts für eher wenig Geld (Ich behaupte mal guten Gewissens: unter 100 €) Scheine beim Gewerbeamt.

blacky333 hat folgendes geschrieben::

* Wie und wo sollte sich 333yckalb anmelden, was genau usw. - 333yckalb hat da NULL ahnung in der hinsicht Winken?


Der Betrieb eines Gewerbes völlig ohne Ahnung ist auf den ersten Blick id.R. ziemlich kompliziert, was die Formalitäten angeht und alles, was man beachten muss/sollte. Man sollte es durchaus ernst nehmen. Tipp: Schauen Sie mal im Buchhandel nach ein oder zwei Ratgebern zum Thema "Selbstständig machen/eigenes Unternehmen/Existenzgründung". Da steht zwar vermutlich nicht viel zu Minderjährigen, aber die Minderjährigkeit ist auch für ein simples Geschäft das geringste Problem.
Praktisch am wichtigsten dürfte imho ein vernünftiger Vertragsentwurf für Fälle sein, in welchen Fehler unterlaufen um Haftungsrisiken zu vermeiden.
_________________
Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Gast






BeitragVerfasst am: 03.05.06, 11:08    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

vielen Dank erstmal für die Anwort, das hat mir ordentlich weiter geholfen.
Wenn man also nun ein kleines Unternehmen eröffnet, haftet mal direkt für Schäden die entstehen? Wenn man nun aber AGB's verfasst, in denen man Haftung ausschließt, wäre das eine Möglichkeit?

Der Gewerbeschein kostet also mal wieder Geld, man bekommt ja nichts geschenkt Winken Mit "unternehmen" meinte ich eigentlich nur, dass man als Person "Geld verdienen darf". Mehr will "man" damit ja nicht machen Smilie

Eine letzte Frage noch: Man meldet ein kleines Unternehmen an, um damit Webhosting usw. zu betreiben. Ist es der Person X nun mit diesem Gewerbeschein möglich, noch weitere, andere Projekte und Geschäftshandlungen zu führen, oder bleibt der Gewerbeschein nur auf den Bereich bezogen, den die Person X ggf. angeben muss?

Schönen Mittwoch wünsche ich allen Cool
Nach oben
schmunzelhase
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.01.2006
Beiträge: 74

BeitragVerfasst am: 03.05.06, 13:10    Titel: Antworten mit Zitat

blacky333 hat folgendes geschrieben::
Wenn man also nun ein kleines Unternehmen eröffnet, haftet mal direkt für Schäden die entstehen? Wenn man nun aber AGB's verfasst, in denen man Haftung ausschließt, wäre das eine Möglichkeit?


Schön wär's. Natürlich haftet ein Unternehmer prinzipiell für Schäden, die er selbst verursacht hat. Wenn Sie sich im Detail dafür interessieren, wie die bürgerlich-rechtlichen Regelungen zur Haftung und zum Schadensersatz aussehen, schnappen Sie sich am besten ein Buch über die Grundlagen des Bürgerlichen Rechts und lesen die relevanten Kapitel darin. Das sind einfach elementare Rechtsgrundlagen, die jedoch in der Schule nicht vermittelt werden. Ich halte dies für ein ganz großes Versäumnis und bin daher nicht überrascht, sondern erfreut, daß Sie fragen und sich dafür interessieren. Über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen können Sie die Haftung für Schäden als Einzelunternehmer prinzipiell jedenfalls nicht ausschließen. Auch sollten Sie sich vor der verbreiteten Meinung vorsehen, die persönliche Haftung sei vollkommen und stets ausgeschlossen, wenn sie ihr Unternehmen in der Rechtsform einer GmbH oder gar einer englischen Limited betreiben.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Gast






BeitragVerfasst am: 04.05.06, 17:53    Titel: Antworten mit Zitat

Alles klar, vielen Dank. Ich muss mich da mal mit beschäftigen. Großes Bücherhaus mit "a" lässt grüßen Sehr glücklich

Vielen Dank für alle Antworten.
Nach oben
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Gesellschafts- u. Handelsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.