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Verfasst am: 30.04.06, 15:25 Titel: 16 jähriger -> unternehmen eröffnen?
Hallo alle zusammen
Ich wollte fragen, wie es aussieht, wenn eine Person, die unter 18 ist ("nehmen wir mal an" sie wäre 16) ein Unternehmen eröffnen würde.
Konkretes "Beispiel":
333yckalb ( ) ist 16, knapp 17 jahre alt, und macht nebenbei Webdesign & Webhosting. Bislang hat er keine Konkreten Preisangaben gemacht, da die Eltern befürchten, die Steuer könnte vorbeischneien, also bietet er seine Leistungen kostenlos oder zu einem wirklich geringem Betrag an (ca. 50€ im jahr). Auf seiner Webseite stehen sowohl:
a) ein rechtlicher hinweis, in dem angemerkt wird, dass 333yckalb erst 16 ist, und kein Unternehmen betreibt
b) kein fixer Betrag möglich, alles nach Absprache.
Die Webseite ist ziemlich professionell, z.b. hat er eine Servicerufnummer, Supportsystem, SSL-Zertifikat usw., was natürlich alles den Anschein erweckt, er wäre unternehmer. Oft wird aber in der "Ich"-Form geredet.
(kompliziert, das zu beschreiben )
Meine Frage nun im Bezug auf das Beispiel:
* wäre es möglich, feste Preisangaben zu machen, auch wenn 333yckalb kein Unternehmen anmeldet?
* kann 333yckalb ein Unternehmen auch unter 18 Jahren anmelden - und
* Wie und wo sollte sich 333yckalb anmelden, was genau usw. - 333yckalb hat da NULL ahnung in der hinsicht
Achja: 333yckalb würde in einer Stadt wie Mainz wohnen, oder so...
Meine Frage nun im Bezug auf das Beispiel:
* wäre es möglich, feste Preisangaben zu machen, auch wenn 333yckalb kein Unternehmen anmeldet?
Theoretisch zwar evtl. ja, Praktisch können Sie das aber imho völlig vergessen, wenn jemand das öfter machen möchte. Gehen wir mal von einem Gewerbe und einem Unternehmer aus.
blacky333 hat folgendes geschrieben::
* kann 333yckalb ein Unternehmen auch unter 18 Jahren anmelden ?
Der Begriff des Unternehmens ist juristisch vermutlich anderes definiert, als Sie es hier meinen. Aber als Antwort auf das, was Sie höchstwahrscheinlich meinen:
Das Alter macht zwar den Betreib eines Unternehmens ggf. etwas komplizierter, aber wenn die Eltern das vorbehaltslos unterstützen, geht das. die Anmeldung selbst geht auch. Im kleinen geht das los mit einem Gewerbeschein, den gibts für eher wenig Geld (Ich behaupte mal guten Gewissens: unter 100 €) Scheine beim Gewerbeamt.
blacky333 hat folgendes geschrieben::
* Wie und wo sollte sich 333yckalb anmelden, was genau usw. - 333yckalb hat da NULL ahnung in der hinsicht ?
Der Betrieb eines Gewerbes völlig ohne Ahnung ist auf den ersten Blick id.R. ziemlich kompliziert, was die Formalitäten angeht und alles, was man beachten muss/sollte. Man sollte es durchaus ernst nehmen. Tipp: Schauen Sie mal im Buchhandel nach ein oder zwei Ratgebern zum Thema "Selbstständig machen/eigenes Unternehmen/Existenzgründung". Da steht zwar vermutlich nicht viel zu Minderjährigen, aber die Minderjährigkeit ist auch für ein simples Geschäft das geringste Problem.
Praktisch am wichtigsten dürfte imho ein vernünftiger Vertragsentwurf für Fälle sein, in welchen Fehler unterlaufen um Haftungsrisiken zu vermeiden. _________________ Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
vielen Dank erstmal für die Anwort, das hat mir ordentlich weiter geholfen.
Wenn man also nun ein kleines Unternehmen eröffnet, haftet mal direkt für Schäden die entstehen? Wenn man nun aber AGB's verfasst, in denen man Haftung ausschließt, wäre das eine Möglichkeit?
Der Gewerbeschein kostet also mal wieder Geld, man bekommt ja nichts geschenkt Mit "unternehmen" meinte ich eigentlich nur, dass man als Person "Geld verdienen darf". Mehr will "man" damit ja nicht machen
Eine letzte Frage noch: Man meldet ein kleines Unternehmen an, um damit Webhosting usw. zu betreiben. Ist es der Person X nun mit diesem Gewerbeschein möglich, noch weitere, andere Projekte und Geschäftshandlungen zu führen, oder bleibt der Gewerbeschein nur auf den Bereich bezogen, den die Person X ggf. angeben muss?
Wenn man also nun ein kleines Unternehmen eröffnet, haftet mal direkt für Schäden die entstehen? Wenn man nun aber AGB's verfasst, in denen man Haftung ausschließt, wäre das eine Möglichkeit?
Schön wär's. Natürlich haftet ein Unternehmer prinzipiell für Schäden, die er selbst verursacht hat. Wenn Sie sich im Detail dafür interessieren, wie die bürgerlich-rechtlichen Regelungen zur Haftung und zum Schadensersatz aussehen, schnappen Sie sich am besten ein Buch über die Grundlagen des Bürgerlichen Rechts und lesen die relevanten Kapitel darin. Das sind einfach elementare Rechtsgrundlagen, die jedoch in der Schule nicht vermittelt werden. Ich halte dies für ein ganz großes Versäumnis und bin daher nicht überrascht, sondern erfreut, daß Sie fragen und sich dafür interessieren. Über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen können Sie die Haftung für Schäden als Einzelunternehmer prinzipiell jedenfalls nicht ausschließen. Auch sollten Sie sich vor der verbreiteten Meinung vorsehen, die persönliche Haftung sei vollkommen und stets ausgeschlossen, wenn sie ihr Unternehmen in der Rechtsform einer GmbH oder gar einer englischen Limited betreiben.
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