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die versicherung wurde warscheinlich schon vor 20 jahren abgeschlossen.
Gefälligkeit hin oder her, würde wahrscheinlich sowieso nicht versichert sein. Bei derart alten Tarifen gibts meist noch die sogenannte Angehörigenklausel, d. h. egal ob man in einem Haushalt lebt oder nicht, Ansprüche untereinander sind bei Verwandten 1. Grades dann immer ausgeschlossen. Da lob ich mir doch eine Neuordnung auf den neuesten Tarif _________________ Bitte berücksichtigen Sie, dass meine Meinung beruflich beeinflusst ist WM- ich war dabei!!
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