Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Autokaufvertrag + Darlehensvertrag
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Autokaufvertrag + Darlehensvertrag

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Bank- u. Bürgschaftsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
moka
Interessierter


Anmeldungsdatum: 01.05.2006
Beiträge: 5
Wohnort: Stuttgart

BeitragVerfasst am: 03.05.06, 00:13    Titel: Autokaufvertrag + Darlehensvertrag Antworten mit Zitat

Person A hat einem freund "B" vertraut. Nun Person A hat einmal 2Unterschriften geleistet ohne zu wissen bzw. ohne die einsicht zu haben was sie unterschreibt. Nun nach einiger Zeit kam eine Bankbestätigung zu Person a von einer Bank das das Darlehen genehmigt wurde (fast 18.000€ mit Zinsen) für einen Alfa Romeo.
Person A hat sich bei der Bak erkundigt und sofort wiederpruch geschrieben. Person A hat Person B angezeigt.nun endet alles in einer Katastrophe, denn Person B und die Bank und das Autohaus stellen sich mit Lügen gegen Person A.Sie behaupten das Person A da gewesen sei und das Auto selbst abgeholt hat, was nicht der Wahrheit entspricht.

Wie kann ein Vetrag rechtsgültig sein ohne das die Person jemals in dem Autohaus zuvor war und ohne das diese Bank und dieses Autohaus je originalunterlagen gesehen haben?

was kann Person A machen wenn die einzigen 2 Zeugen nicht aussagen wollen?

Wie kann Person A denn nun beweisen das sie zuvor nie in diesem Autohaus war?

danke für eure Antworten und Tipps
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Rembrandt
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 2634
Wohnort: Saarbrücken

BeitragVerfasst am: 03.05.06, 07:05    Titel: Antworten mit Zitat

Dass Person B und das Autohaus und die Bank falsche Tatsachen behaupten, ist schon sehr unwahrscheinlich.

Auf jeden Fall hat A aber unterschrieben. Dies war entweder eine Bürgschaft oder der Darlehensvertrag selbst. Dafür muss A geradestehen.

A sollte sich andere Freunde suchen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Gast






BeitragVerfasst am: 03.05.06, 08:18    Titel: Antworten mit Zitat

Rembrandt hat folgendes geschrieben::


A sollte sich andere Freunde suchen.


... und mit dem Alfa in den Frühling rauschen...
Nach oben
Kobayashi Maru
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.11.2005
Beiträge: 4524

BeitragVerfasst am: 03.05.06, 08:42    Titel: Antworten mit Zitat

*OT*

@ Exrichter:

Schön, daß Sie (doch noch / schon wieder / nach wie vor) dabei sind! Smilie
_________________
Karma statt Punkte!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Gast






BeitragVerfasst am: 03.05.06, 09:02    Titel: Antworten mit Zitat

Kobayashi Maru hat folgendes geschrieben::
*OT*

@ Exrichter:

Schön, daß Sie (doch noch / schon wieder / nach wie vor) dabei sind! Smilie


*OT* Ein Tag Ruhe tat ganz gut, und diverse pn ihr übriges... Winken
Nach oben
Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 03.05.06, 09:09    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

ich verstehe das Problem nicht. Es besteht ein Widerrufsrecht gemäß BGB § 495 i.V.m. BGB § 355. Dies ist unabhängig davon, wo der Vertrag unterschrieben wurde.

moka hat folgendes geschrieben::
Person A hat sich bei der Bak erkundigt und sofort wiederpruch geschrieben.


Vertrag ist widerrufen. Fall erledigt.

Dennoch stelle ich mir die Frage, wie man einen Kreditvertrag unterschreibt, ohne sich Gedanken zu machen, was man da tut.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
moka
Interessierter


Anmeldungsdatum: 01.05.2006
Beiträge: 5
Wohnort: Stuttgart

BeitragVerfasst am: 03.05.06, 18:57    Titel: Antworten mit Zitat

Das Problem: Die bank hat die Bestärigung erst 2Monate später geschickt als der Vertrag "zustande" kam.Vetrag war angeblich bom 17.08.die unterschrifen entstamde mitte september. Person A hatte mitte September 2Unterschrieften geleistet ohzne zu sehen was A unterschreibt denn Person B hatte alles verdeckt und Person A unter druck gesetzt...person a war auch unterzeitdruck und es war ein abgekartertes Spiel von Person B.das Autohaus und die Bank behaupen das Person A dort gewesen sei usw. obwohl das nicht stimmt. Person A hat dieses Autohaus nie betreten zuvor.
Glauben oder nicht ist aber so
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
moka
Interessierter


Anmeldungsdatum: 01.05.2006
Beiträge: 5
Wohnort: Stuttgart

BeitragVerfasst am: 03.05.06, 23:11    Titel: Antworten mit Zitat

hinzu kommt das Person B einen Freund in dem Autohaus hatte. Sprich der das Auto verkauft hat. dieser Verkäufer wurde gekündigt (Grund ist unbekannt).Person A hat diesen Verkäufer nie gesehen und der Verkäufer auch nicht die Person A.Das Autohaus hat sehr lange gebraucht bis es überhaupt auf die Schreiben von dem Anwalt (der für Person A im Auftag tätig ist ) geantwortet bzw. eine stellungnahme dazu bezogen hat.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 04.05.06, 08:25    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

ein Vertrag bedarf übereinstimmender Willenserklärungen beider Parteien. Typischerweise beantragt der Kunde den Kredit und die Bank nimmt den Kreditantrag (später, nach Prüfung) an.

Das die Bank hier 2 Monate gebraucht hat, ist ungewöhnlich aber rechtlich irrelevant. Die Widerspruchsfrist beginnt mit dem zustandekommen des Vertrags. Wenn der Kunde also innerhalb 14 Tage nach Erhalt der Bankbestätigung widersprochen hat, sollte dies ausreichen.

Die Bank ist verpflichtet, den Kunden gemß § 154 AO zu identifizieren (d.h. sich einen Ausweis vorlegen zu lassen). Dies kann auch ein Beauftragter der Bank (z.B. der Kreditivermittler) erledigen. Dies ist zu dokumentieren. Ein Vertragsabschluss ohne den Kunden gesehen (oder nachträglich mit PostIdent identifiziert zu haben) wäre daher der Bank nicht erlaubt.

Außer diesem Thema (das ist aber nur ein Problem der Bank, nicht des Kunden), ist die Frage ob der Kunde im Autohaus war oder nicht unerheblich.

Weiterhin benötigt die Bank Einkommensnachweise. Wenn A diese beigefügt hat, so muss er doch schon irgenwie geahnt haben, dass er hier einen Kreditvertrag unterschreibt...
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
moka
Interessierter


Anmeldungsdatum: 01.05.2006
Beiträge: 5
Wohnort: Stuttgart

BeitragVerfasst am: 04.05.06, 17:53    Titel: Antworten mit Zitat

Es gab keine und gibt keine einkommensnachweise für diesen Zeitraum, denn die Person A war zu dem Zeit^punkt arbeitslos es gab irgendwie so eine art "Selbstauskunft" oder wie die das genannt haben? Person A hat die Veträge zur Einsicht angefortert nur das Autohaus und die Bank weigern sich die Kopien zu schicken bzw. haben lediglich die Schufaklausel und diese Selbstauskunft mitgeschickt...mehr aber nicht...die Bank und das Autohaus haben sehr lange gebraucht bis sie reagiert haben...nun Person A wusste nicht was es für konsequensen mit sich bringt wegen den 2Unterschriften...
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
moka
Interessierter


Anmeldungsdatum: 01.05.2006
Beiträge: 5
Wohnort: Stuttgart

BeitragVerfasst am: 04.05.06, 18:17    Titel: Antworten mit Zitat

Der Ausweis von Person A wurde nie gesehen, denn Person A trägt den Pass immer bei sich bzw. in der Tasche. Person B hat eine Kopie vom Ausweis . Person A hatte zu Hause eine Kopie des Ausweises weil sie bei der Behörde einen bestimmten antrag stellen musste für ihren Mann da blieb eine Kopie übrig) diese hat wohl person B sich irgendwie mal verschaft als freunde versammelt im Wohnzimmer sahsen und er kurz "auf die Toilette " musste...

Person A ist bewusst das sie bullshit gebaut hat
das auto wurde nun eingestellt denn das auto lief auf den Namen von Person B also Fahrzeugschein und Brief und auch die Versicherung und da Person B die Versicherung nicht gezahlt hat, wurde das Auto eingestellt.

es ist nur so wie kommt jemand einfach so durch?einfach so? also selbst für einen handyvetrag ist es doch so das die Person die den Vetrag unterschreibt muss doch dabei sein?wieso bei einem Dahrlehen ,Autokauf nicht?

Person A weis das es sich unglaubwürdig anhört, dennoch es ist alles genauso passiert und das erschüttert Person A...

Person a hat Person B angezeigt...dieser lügt natürlich...nur schwer medie unschuld zu beweisenvon person A...
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Bank- u. Bürgschaftsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.