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Tina79
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.07.2005
Beiträge: 25

BeitragVerfasst am: 04.05.06, 17:15    Titel: Bürgschaft Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,
folgender Fall: Herr A will auf dem benachbarten Grundstück seiner Mutter an sein Haus anbauen. Für die dafür erforderlichen Gelder sprich Hypothek verlangt die Bank eine Bürgschaft der Mutter. Diese bekommt lediglich eine kleine Rente - die Bank hat nie nach der Höhe dieser Rente gefragt. Das Grundstück der Mutter hatte einen Wert von ca. 20.000 €. Die Bank gab Herrn A. Hypotheken im Wert von ca. 80.000€ obwohl dieser über nur unregelmässige Einkünfte verfügte. Es kam wie es kommen musste - Herr A. konnte die Raten nicht mehr bezahlen.
Meine Frage nun : hat sich die Bank korrekt verhalten, dass sie von der Mutter trotz kleiner Rente - die Höhe hat die Bank nie interessiert, es wurde auch nie danach gefragt - oder besteht die Möglichkeit gegen die Bank etwas zu unternehmen ? Gibt es da Verjährungsfristen?
Bin dankbar für Antworten
Gruss Tina
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 04.05.06, 17:37    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

wie hoch ist die Bürgschaft?
Ist die Mutter in Anspruch genommen?
Wem gehört jetzt das Grundstück der Mutter, auf dem gebaut wurde? A oder Mutter?
Wieviel Restschuld besteht und wieviel ist das Sicherungsobjekt wert?
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Tina79
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.07.2005
Beiträge: 25

BeitragVerfasst am: 04.05.06, 17:43    Titel: Bürgschaft Antworten mit Zitat

Die Mutter bürgt für die komplette Hypothek und mit ihrem Grundstück, das sich die Bank nun *angeeignet* hat.
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Tina79
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.07.2005
Beiträge: 25

BeitragVerfasst am: 04.05.06, 18:22    Titel: Bürgschaft Antworten mit Zitat

Das Sicherungsobjekt deckt nur einen Bruchteil der Restschuld.
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 05.05.06, 15:39    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

grundsätzlich gilt für Bürgschaften wie für alles andere: Vertrag ist Vertrag.

Wenn ein erwachsener Mensch der Meinung ist, er müsse für Dritte minderer Bonität bürgen: Das ist sein gutes Recht. Wenn er dann erwartungsgemäß aus der Bürgschaft in Anspruch genommen wird, darf er sich dann nicht beschweren. "Wer bürgt wird gewürgt".

Jetzt gibt es aber ganz selten Fälle, in denen die Rechtsprechung von der Sittenwidrigkeit des Vertrags ausgeht. Bei Bürgschaften gibt es Rechtsprechung zur Sittenwidrigkeit von Angehörigenbürgschaften.

Hierzu bedarf es jedoch
- der krassen Überforderung des Bürgen in Verbindung mit
- der Ausnutzung einer sozialen Verpflichtung

Ob der Bürge überfordert ist, kann ich nicht feststellen.

Zunächst einmal reduziert sich die Schuld um den Erlös des Hauses und des Grundstücks.
Eine eventuell verbleibende Restschuld kann die Mutter evtl. durch eigenes Vermögen (Verkauf selbstgenutztes Haus) abdecken.
Eine evtl. immer noch verbleibende Restschuld kann die Mutter aus ihrer Rente abbezahlen.

Auch der Wunsch, dem Sohn ein eigenes Haus zu ermöglichen, scheint mir keine Ausnutzung einer Zwangslage zu sein.

Ich persönlich sehe keine Ansatzpunkte gegen die Bank vorzugehen.
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Gast






BeitragVerfasst am: 05.05.06, 15:49    Titel: Re: Bürgschaft Antworten mit Zitat

Tina79 hat folgendes geschrieben::
.... Herr A will auf dem benachbarten Grundstück seiner Mutter an sein Haus anbauen. ... Die Bank gab Herrn A. Hypotheken im Wert von ca. 80.000€ obwohl dieser über nur unregelmässige Einkünfte verfügte. Es kam wie es kommen musste - Herr A. konnte die Raten nicht mehr bezahlen. ...


Mal ein anderer Gesichtspunkt:;

Ganz schön dreist von Herrn A sich da einen fetten Kredit zu gönnen, war ja wohl von vornherein klar dass er den nicht würde dauerhaft bedienen können... Wenn er da auch nur ein klitzekleines bisschen nicht mit den wahren Einkommensverhältnissen beim Antrag rübergekommen ist, dürfte sich demnächst auch der Staatsanwalt um diese Geschehnisse kümmern...
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