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Hundehalterhaftpflicht zahlt nicht, nun Kostenklage an mich
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Klein_Rudi
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Anmeldungsdatum: 04.05.2006
Beiträge: 102

BeitragVerfasst am: 04.05.06, 15:26    Titel: Hundehalterhaftpflicht zahlt nicht, nun Kostenklage an mich Antworten mit Zitat

Hallo,

ich hatte vor einiger zeit einen vorfall mit meinen 2 hunden.
dabei ist hund1 beim gassigehen zu einem anderen hund hingerannt.
das frauchen des anderen hundes war sehr erschrocken, sowie verängstigt und versuchte unter lautem schreien ihren hund auf den arm zu nehmen.
durch dieses laute geschrei rannte nun auch mein 2. hund dahin (rudelverhalten).
durch das getümmel fiel das frauchen hin und verletzte sich am ellenbogen.

ich möchte anmerken, dass meine 2 hunde KEINE kampfhunde und auch nicht böse sind !

meine 2 hunde sind bei 2 verschiedenen versicherungen versichert.
ich habe sogleich dann die versicherungen über diesen vorfall informiert.

nun lehnte die versicherung des 2. hundes die schadensregulierung ab, da dieser hund ja nicht hauptverursacher war, sondern nur ein "mitläufer" angestachelt durch das geschrei.

die versicherung meines 1. hundes hat bisher (seit vorfall sind nun 4 monate vergangen) den schaden noch nicht beglichen, jedoch auch nicht abgelehnt.

nun flattert mir heute eine klageschrift des gegnerischen anwaltes ins haus, in dem ein ERSTER Klageentwurf zur mündlichen gerichtsverhandlung beiligt.
in dieser klage werde ich "verurteilt", insgesammt (inkl. vorläufiges schmerzensgeld) rund 3000 Euro zu zahlen.

ist das alles so rechtens ?
kann die generische partei jetzt schon klage gegen mich erheben, obwohl die versicherung des 1. hundes die schadensersatzforderungen noch nicht abgelehnt hat ?

falls die versicherung zu der ansicht kommt, die schadensersatzforderungen seien überzogen (was sehr gut sein kann, denn bei den forderungen bekommt man schon den anschein, dass man versucht aus diesem vorfall profit zu schlagen), kann dann die klägerin die kosten von mir direkt einklagen ?

falls die versicherung die zahlung komplett verweigert, werde ich dann durch diese klage vor gericht gezogen und muss dann selbst die kompletten kosten übernehmen ?
oder muss die klägerin dann die versicherung verklagen ?

vielen dank schonmal für die infos.
gruss rudi


Zuletzt bearbeitet von Klein_Rudi am 04.05.06, 16:04, insgesamt 1-mal bearbeitet
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talla
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 04.05.06, 16:03    Titel: Antworten mit Zitat

das beudeutet dann wohl, dass deckung nicht versagt wurde, es besteht also versicherungschutz.

wichtig ist, dass alle schreiben, alle unterlagen an beide versicherungen weitergeleitet, und auch die versicherungen über die jeweils andere gesellschaft informiert werden!

diese klage sollte unverzüglich an beide versicherer weitergeleitet werden! wenn hier fristen versäumt werden, bleibt der versicherungsnehmer tatsächlich daran hängen.
sofern versicherungschutz besteht, werden sich die versicherer (oder zumindest einer davon - federführend) mit dem anwalt und dem gericht in verbindung setzen und die sache für sie klären.
die hundehalterhaftpflichtversicherung zahtl nicht nur schadenfälle, sondern wehrt auch unberechtigte ansprüche im namen des versicherungsnehmers ab, auch vor gericht. die notwendigen kosten trägt dabei die versicherung. sollte sie unterliegen, zahlt sie auch den entsprechenden schadenersatz.

Zitat:
kann die generische partei jetzt schon klage gegen mich erheben, obwohl die versicherung des 1. hundes die schadensersatzforderungen noch nicht abgelehnt hat ?


geklagt werden kann erstmal immer, egal wann, egal gegen wen...

Zitat:

falls die versicherung zu der ansicht kommt, die schadensersatzforderungen seien überzogen (was sehr gut sein kann, denn bei den forderungen bekommt man schon den anschein, dass man versucht aus diesem vorfall profit zu schlagen), kann dann die klägerin die kosten von mir direkt einklagen ?


die versicherung reguliert die rechtlich begründeten ansprüche und wehrt unberechtigte ansprüche ab. tritt man direkt an sie heran, verweisen sie an ihre versicherung. die ist soz. ihr anwalt. nochmal: alle unterlagen sofort an die versicherungen weiterleiten!

Zitat:

falls die versicherung die zahlung komplett verweigert, werde ich dann durch diese klage vor gericht gezogen und muss dann selbst die kompletten kosten übernehmen ?


das würde nur passieren, wenn die versicherung den versicherungschutz (also die deckung) ihnen gegenüber versagen würde. entweder weil beiträge nicht bezahlt waren oder z.b. obliegenheiten verletzt wurden (auskunftspflicht, klage nicht an den versicherer weitergereicht...u.ä.)
wenn der versicherungschutz ihnen gegenüber versagt wird, dann werden sehr wahrscheinlich sie direkt verklagt, mit allen konsequenzen...
solange aber versicherungschutz besteht, brauchen sie sich keine sorgen machen.

Zitat:
oder muss die klägerin dann die versicherung verklagen ?

die klage wird zwar gegen sie gerichtet, ihre versicherung(en) vertreten sie aber.

(alles unter der voraussetzung das grundsätzlich versicherungschutz gewährt wird...)
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Klein_Rudi
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Anmeldungsdatum: 04.05.2006
Beiträge: 102

BeitragVerfasst am: 04.05.06, 19:17    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
das beudeutet dann wohl, dass deckung nicht versagt wurde, es besteht also versicherungschutz.


wie soll ich da verstehen ?
ich habe meine beiträge immer bezahlt und ein vorsätzliches verhalten kann man mir auch nicht vorwerfen, somit besteht doch mein versicherungsschutz, oder sehe ich da was falsch ?

gruss rudi
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talla
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 04.05.06, 20:07    Titel: Antworten mit Zitat

ich bin kein hellseher Winken
was hat die versicherung denn so mitgeteilt?

wenn, dann würde irgendwo singemäß stehen: "können wir leider keinen versicherungschutz gewähren" oder so ähnlich.
_________________
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FM
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Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 7320

BeitragVerfasst am: 04.05.06, 20:17    Titel: Antworten mit Zitat

Die Meinung der Versicherungsgesellschaft kann der Klägerin egal sein. Sie hat (evtl.) einen Anspruch gegen den Hundehalter, und zu entscheiden darüber hat alleine das Gericht. Ob die Versicherung ganz oder teilweise ablehnt oder sich überhaupt nicht äußert, betrifft die Klägerin nicht.

Sollte der Hundehalter verurteilt werden, kann er seinerseits dann seine Versicherungsgesellschaft auf Erstattung der von ihm geleisteten Zahlung verklagen.
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Klein_Rudi
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Anmeldungsdatum: 04.05.2006
Beiträge: 102

BeitragVerfasst am: 04.05.06, 21:22    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
was hat die versicherung denn so mitgeteilt?


mir gegenüber noch gar nichts.

ich weis nur vom gegnerischen anwaltsschreiben, dass die versicherung des 2. hundes die zahlung ablehnte, da der hund der bei ihnen versichert ist, nicht ausschlaggebend verantwortlich wäre.

was die versicherung des 1. hundes schrieb entzieht sich meiner kenntnis, es wurde lediglich im schreiben der gegnerischen partei von "verzögerungstaktik" seitens der versicherung geschrieben.

Zitat:
Die Meinung der Versicherungsgesellschaft kann der Klägerin egal sein. Sie hat (evtl.) einen Anspruch gegen den Hundehalter, und zu entscheiden darüber hat alleine das Gericht. Ob die Versicherung ganz oder teilweise ablehnt oder sich überhaupt nicht äußert, betrifft die Klägerin nicht.

Sollte der Hundehalter verurteilt werden, kann er seinerseits dann seine Versicherungsgesellschaft auf Erstattung der von ihm geleisteten Zahlung verklagen.


bedeutet das, dass die versicherung unter umständen nicht zahlt und somit ich als versicherungsnehmer und halter der hunde, die schadensersatzansprüche zahlen muss und dann selbst per gericht diese kosten wieder von meiner versicherung einklagen muss ???

für was zahle ich dann versicherungsbeiträge ???
entschuldigung, doch auf solche versicherungen kann man echt pfeifen !
es ist echt traurig, man zahlt jahrzehnte in die versicherung ein, brauchte sie bis dahin nie und dann hat man mal einen schaden und dann soll ich ihn auch noch selbst bezahlen ?!

gruss rudi
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talla
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 04.05.06, 21:36    Titel: Antworten mit Zitat

ruhig, brauner... Winken
hat jetzt ja keiner gesagt, das die versicherung nicht zahlt...

einfach mal bei versicherung nachfragen, ob es für den versicherungsnehmer probleme geben kann...
ich seh jedenfalls nach dem geschilderten sachverhalt kein problem, sofern die unterlagen alle, vollständig und rechtzeitg an die versicherungen weitergereicht werden.
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FM
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Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 7320

BeitragVerfasst am: 04.05.06, 21:54    Titel: Antworten mit Zitat

Klein_Rudi hat folgendes geschrieben::

bedeutet das, dass die versicherung unter umständen nicht zahlt und somit ich als versicherungsnehmer und halter der hunde, die schadensersatzansprüche zahlen muss und dann selbst per gericht diese kosten wieder von meiner versicherung einklagen muss ???

für was zahle ich dann versicherungsbeiträge ???
entschuldigung, doch auf solche versicherungen kann man echt pfeifen !
es ist echt traurig, man zahlt jahrzehnte in die versicherung ein, brauchte sie bis dahin nie und dann hat man mal einen schaden und dann soll ich ihn auch noch selbst bezahlen ?!


Das ist dann dein Problem mit der Versicherung, nicht das der verletzten Frau. Deine Frage war, ob sie jetzt schon gegen dich klagen darf. Darf sie natürlich.

Wenn du der Versicherung die Unterlagen sofort zusendest, wird sie vermutlich anbieten, den Prozeß für dich zu führen (bzw. einen Anwalt damit zu beauftragen). Solltest du in diesem Verfahren trotzdem verurteilt werden, wird die Versicherung die Zahlung übernehmen, sowohl für den Schaden als auch für das Verfahren. Ausnahme: falls du gegen Versicherungsbedingungen verstoßen hast. Das könnte der Fall sein, wenn der Hund nicht angeleint war in einer Gegend, wo Leinenpflicht besteht (ich kenne aber nun nicht die genauen Bedingungen der Hundehalterhaftpflicht, das Beispiel kann auch falsch sein).

Wenn du allerdings den Prozeß erst mal eigenmächtig selbst führst und dabei verlierst, könnte die Versicherung die Zahlung ablehnen mit der Begründung "wenn der uns das gleich gesagt hätte, hätten wir den Fall übernommen und wir hätten das besser gemacht und gewonnen."

Aber das alles kann der verletzten Frau egal sein. Ihr "Unfallpartner" ist der Hundehalter. Sie kann nur gegen ihn klagen, nicht gegen die Versicherung (anders ist es aufgrund einer Spezialregelung bei der Kfz-Haftpflicht). Und sie kann das auch sofort tun. Natürlich wird man meistens erst mal abwarten, ob die Versicherung nicht freiwillig zahlt, dann erspart man sich den Aufwand eines Prozesses. Aber wenn schon vier Monate vergangen sind, würde ich auch nicht mehr warten wollen.

Übrigens kann neben der Frau selbst (die vermutlich Schmerzensgeld fordert) auch ihre Krankenkasse gegen dich klagen, da ja auch der Arzt bezahlt werden will. Die Krankenkassen einigen sich oft allerdings recht pauschal mit den Haftpflichtversicherungen, indem sie mit einem Teil der Kosten zufrieden sind. Müssen sie aber nicht, sie können auch die vollen Kosten vom Hundehalter selbst einklagen. Und falls die Frau zufällig noch Arbeitnehmerin ist und wegen des Vorfalles krankgeschrieben wurde, kann auch noch ihr Arbeitgeber die Personalkosten für die Zeit des Arbeitsausfalles einklagen.
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perry
Interessierter


Anmeldungsdatum: 27.04.2006
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 04.05.06, 22:37    Titel: Antworten mit Zitat

Um das mal auf einen Nenner zu bringen.

Die Versicherung prüft ob gemäß den Versicherungsbedingungen eine Deckung besteht.
Ist dies der Fall, dann besteht auf jeden Fall Versicherungsschutz.
Ist dies nicht der Fall, wird dies die Versicherung auführlich begründen.

D.h. die Versicherung begleicht gerechtigte Ansprüche und wehrt unberechtigte Ansprüche ab, was wiederrum heißt das sie auch Notfalls für Sie vor Gericht zieht um die unberechtigte Ansprüche anzuwehren.

Ich würde jetzt schnellstmöglich alle Unterlagen die mit der Sache zu tun haben an die Versicherungen weiterleiten, evtl. vorab per Fax und mich mit den Versicherungen in Verbindung setzten.
Falls dies über Ihren Vertreter zu umständlich oder langwierig sein sollte dann an die Schadenbearbeitungsstellen der Versicherungen direkt wenden.

Im Normalfall reagieren die Sachbearbeiter auf solche Dinge recht schnell, da hier sicherlich auch gewisse Fristen zu waren sind.
Wie schon gesagt wurde, auf keinen Fall ohne Wissen der Versicherer weitermachen sonst könnte der Versicherungschutz evtl. gefährdet sein.

Gruß
perry
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Klein_Rudi
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Anmeldungsdatum: 04.05.2006
Beiträge: 102

BeitragVerfasst am: 05.05.06, 00:37    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Übrigens kann neben der Frau selbst (die vermutlich Schmerzensgeld fordert) auch ihre Krankenkasse gegen dich klagen, da ja auch der Arzt bezahlt werden will. Die Krankenkassen einigen sich oft allerdings recht pauschal mit den Haftpflichtversicherungen, indem sie mit einem Teil der Kosten zufrieden sind. Müssen sie aber nicht, sie können auch die vollen Kosten vom Hundehalter selbst einklagen. Und falls die Frau zufällig noch Arbeitnehmerin ist und wegen des Vorfalles krankgeschrieben wurde, kann auch noch ihr Arbeitgeber die Personalkosten für die Zeit des Arbeitsausfalles einklagen.


puuuh, da kann ja noch einiges auf mich zukommen Weinen

leider drückt sich bei mir auch der eindruck auf, dass sich die gegnerische partei an diesem fall bereichern will und es alleine deswegen wohl schon zu einer gerichtlichen auseinandersetzung kommen wird.
könnte es sein, dass die versicherung das gleichermasen sieht und deswegen bisher noch keine zahlungsbereitschaft signalisiert hat ?

was die krankenkasse angeht, so hat die sich bei mir schon gemeldet und ich habe ihr die versicherungsdaten der haftpflichtversicherung genannt.

es ist mir nun schon klar, dass ich der ansprechpartner für die geschädigte bin und das sie nichts dafür kann, wenn meine versicherung die sache hinauszögert und ich dann dadurch vorerst für den schaden aufkommen muss.


Zitat:
Ich würde jetzt schnellstmöglich alle Unterlagen die mit der Sache zu tun haben an die Versicherungen weiterleiten, evtl. vorab per Fax und mich mit den Versicherungen in Verbindung setzten.


bisher lief dies eigentlich immer gleich von meinem anwalt direkt zu der versicherung.
auch diesesmal wird sich mein anwalt gleich morgen früh mit meinen versicherungen auseinandersetzen und ihnen die klageschrift vorlegen.

was mich jetzt eben etwas verunsichert, ist die tatsache, dass die versicherung, bei der der hauptverursachende hund versichert ist, bisher sich weder positiv noch negativ zu dem fall bei mir geäussert hat.
sogar mein anwalt hatte vermutet, dass diese sache schon längst abgewickelt wurde und war nun ebenso wie ich überrascht, dass es nun zu dieser klage kam.
ist das normal, dass ich als versicherungsnehmer 4 monate nichts von meiner versicherung höre ?
ich habe dadurch vermutet, dass eben alles schon abgewickelt sei, denn ansonsten hätte die versicherung mich doch informiert, dass sie nicht für den schaden aufkommen, oder ?

gruss rudi
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Mogli
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Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 05.05.06, 06:56    Titel: Antworten mit Zitat

Zum Bereich "Deckung", "Haftung", "Prozessführungsvollmacht des Haftpflichtversichereres" usw. wurde ja schon viel Richtiges gesagt, da brauch ich nicht auch noch meinen Senf dazuzugeben.

Aber mir ist was ganz anderes aufgefallen, sollte man mal prüfen:

Die Versicherung des "ersten" Hundes hat sich (anscheinend) noch gar nicht um den Fall gekümmert. Es ist aus der Fallbeschreibung nicht ersichtlich, ob hier überhaupt jemals Korrespondenz geführt wurde. Ist denn tatsächlich die Schadenanzeige bei diesem Versicherer angekommen? Weiß denn der Versicherer überhaupt davon, dass hier ein Schaden zu regulieren ist? Und mit "Versicherer" meine ich ausdrücklich eben nicht den Versicherungsvertreter, sondern die Direktion bzw. Filialdirektion, die den Schaden zu bearbeiten hat.

Ansonsten, ganz wichtig: die Klageschrift MUSS unverzüglich, am besten aber sofort, dem Versicherer (hier: beiden Versicherern) weitergeleitet werden. Ansonsten bestünde allein deswegen kein Versicherungsschutz (AHB § 5 in Verbindung mit VVG § 6).
_________________
Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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talla
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 05.05.06, 07:22    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Das könnte der Fall sein, wenn der Hund nicht angeleint war in einer Gegend, wo Leinenpflicht besteht


so etwas stellt i.d.r. im bereich der hundehalterhaftpflichtversicherung keinen ausschluß dar, es sei denn, es handelt sich um nen ganz speziell hund, und es gab ausdrückliche spezielle auflagen...
für nen "normalen" hund gilt das nicht.

es wurde bereits ein anwalt eingeschaltet? warum fragt man dann nicht einfach den?? das ist schließlich dessen job, das ganze abzuwickeln, für seinen mandanten bei der versicherung nachzufragen und ihn auch aufzuklären, wenn er fragen hat...dafür wird er bezahlt..
haben sie ne rechtschutzversicherung?
_________________
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Klein_Rudi
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Anmeldungsdatum: 04.05.2006
Beiträge: 102

BeitragVerfasst am: 05.05.06, 08:14    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Die Versicherung des "ersten" Hundes hat sich (anscheinend) noch gar nicht um den Fall gekümmert. Es ist aus der Fallbeschreibung nicht ersichtlich, ob hier überhaupt jemals Korrespondenz geführt wurde. Ist denn tatsächlich die Schadenanzeige bei diesem Versicherer angekommen?


Ich war damals zeitnah nach dem vorfall beim versicherungsvertreter und habe dort mit ihm zusammen die schadensmeldung aufgesetzt.
diese muss auch bei der versicherungshauptstelle eingegangen sein, denn eine korrespondenz zwischen der geschädigten, bzw. ihrem anwalt und der versicherung kam zustande.



Zitat:
es wurde bereits ein anwalt eingeschaltet? warum fragt man dann nicht einfach den?? das ist schließlich dessen job, das ganze abzuwickeln, für seinen mandanten bei der versicherung nachzufragen und ihn auch aufzuklären, wenn er fragen hat...dafür wird er bezahlt..


den anwalt habe ich erst recht spät eingeschaltet, da ich anfangs gedacht habe, so ein vorfall lässt sich im kleinen rahmen abwickeln...nunjja, später ist man immer schlauer. Weinen
natürlich wird der anwalt dafür bezahlt, trotzdem hole ich mir gerne eine 2. meinung ein und dafür finde ich so ein forum sehr gut.
zudem wurde mir hier nun schon sehr gut geholfen und ich bekam sehr viele hilfreiche tips !

somit habe ich die info mit den fristen sofort ernst genommen und komme nun auch gerade von den beiden versicherungsvertretern zurück, denen ich die gerade eben klageschrift übergeben habe

Zitat:
haben sie ne rechtschutzversicherung?

leider NEIN, doch das ist die nächste versicherung die ich abschliesen werde, den diese scheint mir heutzutage wohl fast die wichtigste zu sein !!!



was ich leider nunmehr wiedereinmal erkennen muss, ist die tatsache, dass versicherungen meist nur beiträge kassieren wollen, doch wenn sie einmal dann eine leistung erbringen müssen, so winden sie sich heraus ! Weinen
wenn ich bedenke, dass ich seit über 30 jahre hunde halte und somit seit über 30 jahren in die versicherungen einzahle und bisher ausser diesem besagten fall noch nie einen vorfall hatte, so stimmt macht mich dieses verhalten der versicherungen sehr wütend !

gruss rudi
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Mogli
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Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 05.05.06, 08:31    Titel: Antworten mit Zitat

Klein_Rudi hat folgendes geschrieben::

somit habe ich die info mit den fristen sofort ernst genommen und komme nun auch gerade von den beiden versicherungsvertretern zurück, denen ich die gerade eben klageschrift übergeben habe


na, wenn das mal hoffentlich nicht schiefgeht....

lies mal § 11 der AHB:

Für den Versicherer bestimmten Anzeigen (...) sollen an die Hauptverwaltung oder an (...) die zuständige Geschäftsstelle gerichtet werden.

Die Vertreter sind zu deren Entgegennahme nicht bevollmächtigt.




Das heißt im Klartext: die Unterlagen sind dem Versicherer erst dann zugegangen, wenn sie der Vertreter weitergeleitet hat. Wenn er das über seine normale Agenturpost macht, kann das ein paar Tage dauern. Wenn er´s verschusselt, hast du ein Problem (später hat zwar der Vertreter das Problem, aber zunächst hättest du es).

Ich will hier ja nicht den Teufel an die Wand malen - aber is alles schon mal vorgekommen.

Solche essentiell wichtigen Sachen gibt man nie an den Vertreter, immer nur direkt an den Versicherer! (was hat denn eigentlich dein Rechtsanwalt dazu gesagt??)

Achja, wenn wir gerade dabei sind: nochmal zu der Sache mit dem Rechtsanwalt: es muss klar sein (dem Rechtsanwalt ist es hoffentlich klar), dass der Haftpflichtversicherer in jedem Fall selbst den Prozess führen wird und (normalerweise) sich für diesen Prozess (wenn es denn dazu kommen sollte) selbst durch einen eigenen Rechtsanwalt vertreten lässt.

Dein Rechtsanwalt kann DICH zwar unterstützen und beraten - aber aus dieser Sache hat er sich rauszuhalten, es sei denn, der Versicherer bevollmächtigt ihn dazu. (aber ich geh davon aus, dass er das weiß)
_________________
Grüße, Mogli
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ihuehn
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Anmeldungsdatum: 17.03.2005
Beiträge: 558
Wohnort: Bielefeld

BeitragVerfasst am: 05.05.06, 09:50    Titel: Antworten mit Zitat

Ich finds ziemlich schwach von den Versicherern, dass da die Bearbeitung so hakt, dass der VN selbst einen Rechtsanwalt einschalten muss und dadurch zusätzliche Kosten hat......... Mit den Augen rollen Also das wäre unserer Leistungsabteilung nicht passiert.

Da lob ich mir doch

1. beide Hunde bei einem Versicherer zu haben

und 2. den Versicherer so auszuwählen, dass er im Schadenfall dem VN beratend zur Seite steht.
_________________
Bitte berücksichtigen Sie, dass meine Meinung beruflich beeinflusst ist Winken
WM- ich war dabei!!
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