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Vorfälligkeitsentschädigung - Deckname für Wucher?

 
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Josefine
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.03.2005
Beiträge: 59

BeitragVerfasst am: 03.05.06, 10:42    Titel: Vorfälligkeitsentschädigung - Deckname für Wucher? Antworten mit Zitat

Hallo,

ich habe eine Frage zur Vorfälligkeitsentschädigung.
02.05.05 wird ein Darlehensvertrag geschlossen - Ablauf 30.05.2008 - Summe € 100.000,00. Zinssatz 5,65 %. Ach es bestand auch noch eine Option zur Sondertilgung von jährlich 5.112,90

Am 02.09.05 ist es A möglich die Summe (aufgrund VK eines Hauses) komplett abzulösen. Die Bank setzt eine Vereinbarung auf und verlangt € 7.500,00 ohne nähere Auflistung wie sich die Summe zusammensetzt.

.

Diese Vereinbarung wurde von A unterschrieben.

1.) Ist diese Summe wirklich so in Ordnung ?
2.) Kann A jetzt noch etwas gegen diese Vereinbarung.
3.) oder wo finde ich Rat - außer beim Anwalt

mfg
Josefine
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 03.05.06, 10:49    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

anhand der angegebenen Daten ist eine Kontrolle der Höhe der VFE nicht möglich. Hier würde man noch weitere Vertragsdaten benötigen.

Dennoch ist - überschlägig gerechnet - 7500 € zu viel.

Die Bank ist bei der Berechnung der VFE an die Vorgaben der einschlägigen Urteile des BGH gebunden. Der Kunde kann bei überhöhter VFE eine Neuberechnung verlangen (unbeschadet der Unterschrift).

Die Bank ist auch verpflichtet, die Berechnung der VFE auzuschlüsseln.

Helfen können Verbraucherzentralen oder der Ombudsmann des jeweiligen Bankenverbandes.
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flitzi2202
Interessierter


Anmeldungsdatum: 04.09.2005
Beiträge: 15

BeitragVerfasst am: 03.05.06, 13:16    Titel: Antworten mit Zitat

die Verbraucherschutzzentrale in Hamburg bietet hier eine recht gute Hilfe an, gegen geringe Gebühr. Ich habe hier gute Erfahrungen gemacht.

Da sich die Banken bei Vorfälligkeitsentschädigungen in der Regel an die Urteile der entsprechenden Gerichte halten müssen, kann ich mir durchaus vorstellen, dass Sie noch im nachhinein zumindest auf dem verhandlungsweg Geld zurück erhalten können.
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Josefine
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.03.2005
Beiträge: 59

BeitragVerfasst am: 06.05.06, 09:06    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für Eure Antworten,
werde A jetzt raten sich an eine Verbraucherzentrale zu wenden.

Gruß
Josefine
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