Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Rückgaberecht beim Hund
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Rückgaberecht beim Hund
Gehen Sie zu Seite 1, 2  Weiter
 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Tierrecht/ Tierkaufrecht/ Haftung
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
novalee
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 19.04.2006
Beiträge: 1
Wohnort: Andernach

BeitragVerfasst am: 19.04.06, 22:00    Titel: Rückgaberecht beim Hund Antworten mit Zitat

hallo
Ich habe vor einiger Zeit(3Wochen) eine Deutsche Dogge von einer jungenFrau übernommen die den Hund nicht mehr haben wollte weil Sie jetzt mehr als erwartet arbeiten muss und somit keine Zeit mehr für den Hund hat.Sie sicherte mir zu das der Hund alleine bleiben kann und nichts kapputt macht und auch stubenrein ist.Er(10Monate) kann all sies aber offensichtllich nicht.Sobald ich das Haus verlasse fängt er wie verrückt an zu jaulen und laut zu bellen das hört solange nicht auf bis ich wieder da bin.Heute bekam ich dann einen Anruf von meiner Vermieterin das sich andere Mitbewohner beschwert haben weil sie es nicht aushalten können.Zudem macht er mir alles kapputt und verwüstet die Wohnung.Nach Rücksprache mit der Vorbesitzerin wurde mir dann gesagt das sie all das nicht verstehen kann und das der Hund bei ihr auch immer alleine war.Da ich zwei Kindwr habe und meine Wohnung nun auf dem Spiel steht bat ich die Vorbesitzerin den Hund zurück zu nehnem.Doch die sagte mir das ginge nicht sie würde ärger mit Ihrem Freund bekommen und auserdem habe sie keine Zeit.Es besteht kein Kaufvetrag nur mündlich.Es handelt sich um eine Reinrassige Dogge mit 1A Papieren.Die Papiere habe ich alle.Was soll ich tun.Einige Leute haben mir gesagt sie sei verpflichtet den Hund zurückzunehmen wegen vortäuschung falscher tatsachen.Ich bin ratlos.Ich muss arbeiten und es geht aber zur Zeit nicht weil ich den Hund nicht alleine lassen kann.Meine Existenz sowie meine Wohnung steht auf dem Spiel.Kann mir jemand einen Rat geben?
gruss novalee
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Gast






BeitragVerfasst am: 20.04.06, 08:28    Titel: Antworten mit Zitat

Nur mal so prinzipiell:

Aus welchem Grund schaffen sich manche Menschen einen großen Hund an, wenn sie nicht die Zeit und die Muße haben sich artgerecht mit den Tierchen zu beschäftigen?
Nach oben
Milli Onär
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.04.2006
Beiträge: 25

BeitragVerfasst am: 20.04.06, 10:24    Titel: Re: Rückgaberecht beim Hund Antworten mit Zitat

novalee hat folgendes geschrieben::
hallo
Ich habe vor einiger Zeit(3Wochen) eine Deutsche Dogge von einer jungenFrau übernommen die den Hund nicht mehr haben wollte weil Sie jetzt mehr als erwartet arbeiten muss und somit keine Zeit mehr für den Hund hat.Sie sicherte mir zu das der Hund alleine bleiben kann und nichts kapputt macht und auch stubenrein ist.Er(10Monate) kann all sies aber offensichtllich nicht.Sobald ich das Haus verlasse fängt er wie verrückt an zu jaulen und laut zu bellen das hört solange nicht auf bis ich wieder da bin.Heute bekam ich dann einen Anruf von meiner Vermieterin das sich andere Mitbewohner beschwert haben weil sie es nicht aushalten können.Zudem macht er mir alles kapputt und verwüstet die Wohnung.Nach Rücksprache mit der Vorbesitzerin wurde mir dann gesagt das sie all das nicht verstehen kann und das der Hund bei ihr auch immer alleine war.Da ich zwei Kindwr habe und meine Wohnung nun auf dem Spiel steht bat ich die Vorbesitzerin den Hund zurück zu nehnem.Doch die sagte mir das ginge nicht sie würde ärger mit Ihrem Freund bekommen und auserdem habe sie keine Zeit.Es besteht kein Kaufvetrag nur mündlich.Es handelt sich um eine Reinrassige Dogge mit 1A Papieren.Die Papiere habe ich alle.Was soll ich tun.Einige Leute haben mir gesagt sie sei verpflichtet den Hund zurückzunehmen wegen vortäuschung falscher tatsachen.Ich bin ratlos.Ich muss arbeiten und es geht aber zur Zeit nicht weil ich den Hund nicht alleine lassen kann.Meine Existenz sowie meine Wohnung steht auf dem Spiel.Kann mir jemand einen Rat geben?
gruss novalee


Hallo Novalee!

Ein Hund ist kein Auto! Es kann sogar stimmen, dass diese Dogge in der vorherigen Wohnung zeitweise alleine bleiben konnte, weil sie dort ihr Zuhause hatte, alles schon länger kannte und dort ihr vertrautes Frauchen lebt. Obwohl ich trotzdem Zweifel habe, ob es denn wirklich so stimmte, denn es hat den Anschein, das sich mal wieder jemand einen Welpen geholt hatte und diesen von Anfang an zumindest stundenweise alleine liess - völlig inakzeptabel für ein Rudeltier in solch einem Alter! Das ist ungefähr vergleichbar, als wenn man ein Kleinkind sich selbst überlassen würde ... unverantwortlich!

Das Kaputtmachen in diesem jungen Alter während des Alleinseins ist meines Wissens nach sogar ganz normal, denn bei dieser unnatürlichen Hundehaltung ("isolierter Welpe und späterer Junghund") kommt Frust auf und gleichzeitig befindet sich der Hund im Zahnwechselalter, selbst wenn alle Zähne schon da sind, wachsen diese noch ein wenig nach. Da ist ein verstärktes Kaubedürfnis schlichtweg natürlich!

Und da man ja vor allem im ersten Lebensjahr einen Hund intensiv erziehen muss (liebevoll, aber konsequent), verbietet sich rein von der Logik her, so einen jungen Hund zu lange alleine zu lassen. Die Leidtragenden aus so einer verkorksten Geschichte sind dann später die Familie, die diesen Hund übernimmt und mit Sachkunde nacharbeiten muss und der Hund selber, der in seiner frühesten prägenden Jugend erfahren hat, dass Alleinesein doof ist und wird dies nun vermutlich zeitlebens nicht mögen und immer an diesen psychischen Zustand erinnert werden aus seiner Jugend, wenn er später mal alleine bleiben soll. Und warum? Weil Menschen keine Ahnung von Hundehaltung haben und sich trotzdem einen anschaffen, anstatt erst mal die Theorie zu lernen und sich zu belesen!

Ein Tier zurück geben, wo es nicht erwünscht ist, ist unakzeptabel. Hier könnte - wenn denn die Dogge eigentlich bleiben darf und geliebt wird - ein dogsitter helfen, der oder die während der Berufstätigkeit vom neuen Frauchen das Tier betreut. Das kostet natürlich ein wenig Lohn. Geht das auch nicht, bleibt nur noch die Weitervermittlung an eine Familie, und zwar eine, wo immer jemand zu Hause ist! Das braucht dieser Hund jetzt wirklich unbedingt!

Es gibt einige Doggen-Internetseiten: http://www.sosdoggen.de/ und http://www.doggen-nothilfe.de/ und weitere, dahin kann man sich hilfesuchend wenden. Und natürlich auch an den Verein, von dem die Papiere sind - die bieten oft auch eine Vermittlungshilfe. Auch die Züchter kann man fragen, ob die ihren ehemaligen Welpen zurück nehmen würden oder bei der Suche nach einer neuen Familie behilflich sind. Wenn gar nichts hilft, bleibt noch das Tierheim - da ist die Vermittlungschance eines so jungen Hundes immerhin besser als nur von privat, weil ständig hundesuchende Leute im Tierheim vorbeikommen.

MfG, Milli
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Waschbärin
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.02.2005
Beiträge: 792

BeitragVerfasst am: 20.04.06, 21:38    Titel: Re: Rückgaberecht beim Hund Antworten mit Zitat

Ich würde empfehlen, den Hund umgehenst im örtlichen Tierheim abzugeben, die werden sich darum kümmern, einen ordentlichen Platz für den Hund zu finden.

Und solltest Du jemals wieder mit dem Gedanken spielen, Dir einen Hund anzuschaffen, dann lies erst mal vorher irgend ein Hundebuch für 2,50 Euro.

LG Waschbärin (die in diesem Fall eh an einen Troll glaubt; welcher normale Mensch, der mit zwei kleinen Kindern in einer Mietwohnung lebt und arbeiten geht, schafft sich eine 10 Monate alte Dogge an...)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Milli Onär
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.04.2006
Beiträge: 25

BeitragVerfasst am: 20.04.06, 22:34    Titel: Re: Rückgaberecht beim Hund Antworten mit Zitat

Waschbärin hat folgendes geschrieben::
Ich würde empfehlen, den Hund umgehenst im örtlichen Tierheim abzugeben, die werden sich darum kümmern, einen ordentlichen Platz für den Hund zu finden.

Und solltest Du jemals wieder mit dem Gedanken spielen, Dir einen Hund anzuschaffen, dann lies erst mal vorher irgend ein Hundebuch für 2,50 Euro.

LG Waschbärin (die in diesem Fall eh an einen Troll glaubt; welcher normale Mensch, der mit zwei kleinen Kindern in einer Mietwohnung lebt und arbeiten geht, schafft sich eine 10 Monate alte Dogge an...)


Hallo Waschbärin!

Leider kein Troll - die Realität sieht häufig so und ähnllich aus, traurig, aber wahr. Brauchst nur mal in einem Tierheim entsprechend nachzufragen ... Traurig

Aber für ein empfehlenswertes Hundebuch sollte man schon etwas tiefer in die Tasche greifen - leider gibt es auch auf diesem Sektor "Schund". In Bezug auf die Welpenerziehung würde ich gerne das Buch "Welpentraining mit Gudrun Feltmann" vom Kosmos Verlag empfehlen. Smilie

http://mappomania.hunde-fachgeschaeft.info/Produkt_Artikel/Hundebuecher/Kosmos/welpentraining_mit_gudrun_feltmann.html

LG, Milli
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Waschbärin
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.02.2005
Beiträge: 792

BeitragVerfasst am: 20.04.06, 22:46    Titel: Re: Rückgaberecht beim Hund Antworten mit Zitat

Hallo Milli,

in diesem Fall reicht ein Hundebuch für 2,50 Euro, um daraus zu lernen, was man in diesem Fall alles falsch gemacht hat...

LG Waschbärin
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Milli Onär
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.04.2006
Beiträge: 25

BeitragVerfasst am: 02.05.06, 10:39    Titel: Re: Rückgaberecht beim Hund Antworten mit Zitat

Waschbärin hat folgendes geschrieben::
Hallo Milli,

in diesem Fall reicht ein Hundebuch für 2,50 Euro, um daraus zu lernen, was man in diesem Fall alles falsch gemacht hat...

LG Waschbärin



Hallo Waschbärin!

Nenn doch bitte mal den Buchtitel, danke! Winken

LG, Milli
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
pOtH
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.03.2006
Beiträge: 3729
Wohnort: Ober-Ramstadt | Das Tor zum Odenwald

BeitragVerfasst am: 03.05.06, 12:06    Titel: Antworten mit Zitat

billiger als bücher u. man hat mehr erfahrungsaustausch sind "foren" www.hundund.de z.b.

aber nun back to topic:.
es kann wie schon gesagt sehr gut sein das der hund "zuhause" ruhig war u. auch einige stunden alleine bleiben konnte, jedoch kann man den hund bestimmt nicht zurückgeben kann.
auch wenn es für das tier die schlimmste alternative ist wäre das tierheim das beste lösung.
_________________
LAIENMEINUNG! <---> Lese hier nur öfters!
Ab jetzt nurnoch Ringelpitz ohne anfassen!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
immerdiedumme
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.04.2006
Beiträge: 69

BeitragVerfasst am: 03.05.06, 12:23    Titel: Rückgaberecht bei Hund Antworten mit Zitat

Hallo

Auch wenn dieser Thread anscheinend schon nicht mehr aktuell ist - die meisten guten Züchter haben eine Klausel in ihren Kaufverträgen, daß der Käufer ohne vorheriges Einverständnis des Züchters den Hund eh nicht verkaufen oder weitergeben darf.

Ist bei Züchtern von Deutschen Boxern zb. Standart.

Ich würde mich daher als aller erstes immer mit dem Züchter bei solch einer Sache wenden - ein guter Züchter nimmt lieber seinen eigen gezüchteten Hund wieder, als ihn im Tierheim zu wissen.

Es gibt auch über die meisten Zuchtvereine so "Tiere in Not" Stellen, wo man sein Problem anbringen kann und meist dort auch Hilfe bekommt.

Gruß diedumme
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Waschbärin
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.02.2005
Beiträge: 792

BeitragVerfasst am: 03.05.06, 21:14    Titel: Re: Rückgaberecht beim Hund Antworten mit Zitat

Hallo Milli,

ich denke nicht, daß Du einen Titel brauchst. Es steht in dem meisten Hundebüchern so ziemlich das gleiche. Z.B. daß man sich Zeit nimmt für einen jungen Hund, bis dieser sich eingewöhnt hat, und ihn nicht gleich stundenlang alleine in der Wohnung läßt derweil man arbeiten geht...

LG Waschbärin
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Milli Onär
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.04.2006
Beiträge: 25

BeitragVerfasst am: 06.05.06, 23:24    Titel: Re: Rückgaberecht beim Hund Antworten mit Zitat

Waschbärin hat folgendes geschrieben::
Hallo Milli,

ich denke nicht, daß Du einen Titel brauchst. Es steht in dem meisten Hundebüchern so ziemlich das gleiche. Z.B. daß man sich Zeit nimmt für einen jungen Hund, bis dieser sich eingewöhnt hat, und ihn nicht gleich stundenlang alleine in der Wohnung läßt derweil man arbeiten geht...

LG Waschbärin



Hallo Waschbärin! http://www.freiheit-fuer-tiere.de/images/waschbaer.jpg Smilie

Schade, ich dachte doch, dass Du mir ein tolles Buch nur für 2,50 empfehlen könntest ... Ich stimme Dir zwar gerne zu in Bezug auf das Alleine lassen eines jungen Hundes, aber leider steht in vielen Büchern drin, dass man gleich im Welpenalter damit anfangen soll, den Hund daran zu gewöhnen ... und leider interpretieren viele Leute daraus, dass es okay wäre, einen Welpen halbtags alleine zu lassen ... das ist natürlich falsch. Wir hatten auch mal Welpen gezüchtet - vor 9 und vor 5 Jahren, schon damals hatten wir lieber an junge Senioren verkauft als an Familien, in denen der Hund 5 Stunden oder länger alleine bleiben müsste. Die inzwischen 12 Jahre alte "Mama" haben wir noch und hoffentlich bleibt sie noch einige Jahre bei uns. Und selbstverständlich hätten wir jeden Hund zurück genommen, würden das auch heute noch so machen, wenn es Probleme geben sollte.

LG, Milli
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
viviana
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.03.2006
Beiträge: 24

BeitragVerfasst am: 07.05.06, 08:25    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
ich denke mal das es hier wie so oft so ist, das man unbedingt einen Hund haben wollte ohne zu überlegen, was es bedeutet. Diesen hat man dann gefunden und er macht Arbeit. Nun muß er wieder weg. Im übrigen würde ich, wenn ich in einer Mietwohnung wohne wo noch mehrere Parteien wohnen mir sicherlich keine Dogge kaufen.
Gruß Viviana
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
immerdiedumme
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.04.2006
Beiträge: 69

BeitragVerfasst am: 07.05.06, 14:56    Titel: rückgaberecht bei Hunden Antworten mit Zitat

Hallo

auch auf die Gefahr hin, daß ich mich jetzt hier unbeliebt mache ... es ist ja erschreckend, daß hier so viel über Bücher geschrieben wird ...

Möchte damit eigentlich nur sagen, daß Bücher bestimmt eine unterstützende Rolle spielen können ...

Aber als aller erstes erkundige ich mich doch z.B. mal im Tierheim - auf Hundeplätzen - bei Züchtern oder anderen Hundehaltern, um mich über Vor- und Nachteile einer Hundehaltung zu informieren.

Oder bei den ensprechenden Zuchtstellen, wenn ich mir über die Rasse meines Herzens im klaren bin ...

Zitat:

"Daß mir der Hund viel lieber ist,
sagst Du - oh Mensch - sei Sünde.

Der Hund blieb mir im Sturme treu ...
der Mensch nicht mal im Winde!"

Zitat ende

Gruß diedumme
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Waschbärin
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.02.2005
Beiträge: 792

BeitragVerfasst am: 07.05.06, 17:12    Titel: Re: rückgaberecht bei Hunden Antworten mit Zitat

immerdiedumme hat folgendes geschrieben::
Hallo
... es ist ja erschreckend, daß hier so viel über Bücher geschrieben wird


Mann sollte aber doch zumindest mal eines lesen, bevor man sich einen Hund zulegt...

LG Waschbärin
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
immerdiedumme
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.04.2006
Beiträge: 69

BeitragVerfasst am: 07.05.06, 17:20    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo

@ waschbärin

und genau deswegen kommen dann solche Probleme an den Tag - ... " ich habe doch immerhin so ein Buch darüber gelesen ... "

... aber zwischen theorie und praxis liegen bekanntlich Welten ...

sorry

diedumme
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Tierrecht/ Tierkaufrecht/ Haftung Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Gehen Sie zu Seite 1, 2  Weiter
Seite 1 von 2

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.