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Verfasst am: 07.05.06, 09:12 Titel: Rückzug des Klageverfahrens
Hallo,
ich weiß nicht ob diese Anfrage im richtigen Forum ist...
Mal angenommen jemand hat eine Rechtschutzversicherung und engagiert einen Anwalt, welcher eine Klage einreicht. Der Anwalt erhält auch eine Zusage für das Verfahren von der Rechtschutz ab Klage. Weiter angenommen, die Klage ist nun auch zugelassen, die Parteien lamentieren auch noch und dann soll es zu einer persönlichen Begutachtung des Klägers kommen, was auch notwendig wäre. Nun merkt der Kläger aber, das er die Klage nicht mehr vertreten möchte und sich auch keiner persönlichen Begutachtung mehr unterziehen möchte,
sondern die ganze Sache fallen lassen möchte. Wer bezahlt dann die Kosten, u. a. für die Gegenpartei. ? Muss das die Rechtschutz des Klägers übernehmen. ?
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