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Prudukthaftung

 
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spider100
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Anmeldungsdatum: 05.05.2006
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 06.05.06, 16:54    Titel: Prudukthaftung Antworten mit Zitat

Hallo,

gibt es zur folgenden Konstellation Urteile oder Berichte:

Das Einzelunternehmen "A" vertreibt LED Lampen 230V geprüft mit CE usw.
Wegen Produkthaftung möchte das Einzelunternehmen "A" eine LTD davorschalten mit Sitz in Deutschland.
Die LTD soll die Waren importieren und soll als Importeur bzw.Hersteller mit eigener Marke in Deutschland auftreten.
Die LTD kauft die Waren ein und verkauft die Waren mit minimalen Gewinn an das Einzelunternehmen "A" weiter.
Ist bei dieser Konstruktion das Einzelunternehmen "A" von der Produkthaftung ausgeschlossen , da es nur Handelspartner von der LDT ist und kein Hersteller?



mfg spider100
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Rembrandt
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Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 2634
Wohnort: Saarbrücken

BeitragVerfasst am: 07.05.06, 06:58    Titel: Produkthaftung Antworten mit Zitat

So ganz verstehe ich die Frage nicht. Nach dem Produkthaftungsgesetz haftet der Hersteller für entstehende Schäden.

Wenn die Lampen importiert werden, dann ist doch ein Hersteller vorhanden. Warum soll dann noch eine Ltd. zwischengeschaltet werden?
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spider100
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Anmeldungsdatum: 05.05.2006
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 07.05.06, 10:29    Titel: Antworten mit Zitat

hallo,

ein LTD soll davorgeschaltet werden , weil das Haftungsrisiko bei einen Einzelunternehmen, beim Import so groß ist .

Bei elektrischen Waren kann immer mal etwas passieren auch wenn alle Certifikate vorhanden sind.

Eine Produkthaftungsversicherung bezahlt in den meisten Fällen nicht !

mfg spider
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Servicer
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Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 1255

BeitragVerfasst am: 07.05.06, 13:04    Titel: Antworten mit Zitat

spider100 hat folgendes geschrieben::
hallo,

ein LTD soll davorgeschaltet werden , weil das Haftungsrisiko bei einen Einzelunternehmen, beim Import so groß ist .

Bei elektrischen Waren kann immer mal etwas passieren auch wenn alle Certifikate vorhanden sind.

Eine Produkthaftungsversicherung bezahlt in den meisten Fällen nicht !

mfg spider


Sie haben sich offenbar schon über die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes informiert. Dann wissen Sie ja, dass gemäß § 4 ProdHG auch derjenige als Hersteller gilt, der "ein Produkt zum Zweck des Verkaufs, der Vermietung, des Mietkaufs oder einer anderen Form des Vertriebs mit wirtschaftlichem Zweck im Rahmen seiner geschäftlichen Tätigkeit in den Geltungsbereich des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum einführt oder verbringt."

Wenn die LTD die Waren importiert und nur mit minimalen Gewinn an das Einzelunternehmen "A" weiterverkauft, könnte man sich schon fragen, ob nicht "A" der "eigentliche" Importeur ist.

Stammen die Waren aus Asien? Dann sollte man sich nicht auf das CE-Zeichen verlassen.
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spider100
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Anmeldungsdatum: 05.05.2006
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 07.05.06, 13:38    Titel: Antworten mit Zitat

das CE wird in Deutschland neu geprüft, ist schon in Arbeit.


Ja das stimmt schon , aber rein rechtlich gesehen müßte die LTD der Importeur sein.

Das Einzelunternehmen kauft ja von einem Deutschen Importeur.

Ist das Einzeluntrnehmen von der Produkthaftung ausgeschlossen ?
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