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Es ist so ein Bekannter von mir wurde angeklagtvon der Staatsanwaltschaft in 52 Fällen, ohne Grund Anzeigen gegen eine Person geschaltet zu haben, wegen Bedrohung und Nötigung.
Der Anwalt meiner Bekannten sagte zuerst das ersich mit den Staatsanwalt in Verbindung setzen will, das diverse Punkte der Anklage zurückgezogen werden.
Jetzt sagt der Anwalt aufeinmal das das nicht geht, wie ist das kann man bevor die Verhandlung abgehalten wird, seinen Anwalt beauftragen sich mit den Staatsanwalt in verbindung zu setzen und die Punkte fallen zu lassen, da kein Grund es gibt das diese Punkte angeklagt werden.
Klar kann man sich in Verbindung setzen, nur leider ist der StA nach Eröffnung des Hauptverfahrens nicht mehr befugt, irgendetwas an der Anklage zu ändern, das geht nur noch mit Zustimmung des Gerichts...
Weitergehendes wäre Rechtsberatung, und die wird hier bekanntlich nicht erteilt...
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