Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 08.05.06, 02:40 Titel: altes Haus auf Grundstück
Ich habe eine Frage zu folgendem Sachverhalt.
Person A hat von seiner Oma ein Grundstück (Pacht mit Sommerwohnrecht) geerbt. Auf diesem befindet sich bereits ein Haus ca. 90m² und eine separat stehende „Rumpelkammer“ ca. 10m². Die Außenwände der Gebäude bestehen noch aus „Pappe“ und auch sonst sind sie bereits sehr alt und eigenen sich nicht mehr zum wohnen.
Da er das Grundstück jedoch gerne den Sommer über bewohnen möchte spielt er mit dem Gedanken die Gebäude bis auf das Fundament abzureißen und neu zu errichten.
Meine Frage hierbei, darf er das oder verliert er dabei die Quadratmeterzahl die bebaut werden darf. Und muss er dafür ein Antrag beim zuständigen Bauamt stellen?
Die Frage ist nicht leicht zu beantworten. Es betrifft Fragen des BauGB, der BauNVO und der entsprechenden Landesbauordnung.
Man sollte sich zunächst bei der Gemeinde erkunden, ob ein Bebauungsplan vorliegt. Daraus ist schon der Umfang der Bebauungsmöglichkeit erkennbar. Vielleicht kann auch ein Nachbar mit Rat weiterhelfen.
Anmeldungsdatum: 31.01.2005 Beiträge: 4210 Wohnort: Auf diesem Planeten
Verfasst am: 08.05.06, 10:29 Titel:
Also geht man vom üblichen Prozedere bei einem Umbau aus, dann handelt es sich hier nicht mehr um einen solchen. Dafür müßten Teile der Außenfassade stehen bleiben. Da hier aber bis auf die Fundamente alles abgerissen wird, würde ich sagen das sie einen vollkommen neuen Bauantrag stellen müßen und dieser unterliegt den heutigen Vorgaben der Gemeinde. Egal was vorher drauf stand. _________________ Alles was ich schreibe ist meine private Meinung.
Die Benutzung der grünen Bewertungsbutton ist erwünscht
Anmeldungsdatum: 17.03.2006 Beiträge: 41 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 17.05.06, 23:56 Titel:
Ist denn noch eine alte Baugenehmigung und ein Bauplan vorhanden? Eine Wiederherstellung mit den gleichen/ähnlichen Materialien ohne größere Veränderung des Erscheinungsbildes und der Maße ist nicht einem Neubau gleich zu setzen. Ich würde die bisherige Genehmigung und den Bauplan vom Amt "bestätigen" lassen. Ich bin mir nicht sicher, ob eine Baugenehmigung durch Entfernen der Altsubstanz automatisch erlischt.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.