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Hallo ich hab da mal eine Frage:
Wie ist das wenn sich ein Hobbyzüchter einen Welpen kauft, dieser Hund entwickelt sich so das sich mit zunehmendem Alter so etwa ab 15 Monaten ein Rückbiss kommt. Dann kommen noch Herzerkrankung und Luftröhrenerkrankung hinzu. Also kein Hund für die Zucht. Der Hobbyzüchter der diesen kranken Hund gekauft hat erfährt dann, das die Mutter des Hundes in früheren Würfen immer wieder kranke und fehlerhafte Welpen hatte. Nun meine Frage der Züchter hat ja hier wissentlich einen Hund an einen Züchter verkauft wo er wußte das hier Gendefekte in der Familie sind. Ist das Betrug? Was kann man da tun?
ob es sich um einen Betrug handelt, das müßte ein Gericht klären. Zumindest handelt es sich um einen Sachmangel, für den der Verkäufer zu haften hat.
Ich denke doch, daß der Käufer, da selbst Züchter, darauf geachtet hat, daß im Kaufvertrag drin steht, daß er den Hund gekauft hat, um ihn später als Zuchthund einzusetzen? Wenn nein, dann müßte er beweisen können, daß er dem Verkäufer den Zweck, für den er den Hund erworben hat, deutlich klar gemacht hat. Ansonsten hätte er ihn als Begleit-/Gesellschaftshund erworben. Diesen Zweck erfüllt auch ein Hund mit einem Zahnfehler. In wie weit die Herz- und Luftröhrenerkrankung den Hund in seinem Nutzen als Gesellschaftshund einschränkt, das hätten dann wieder die Gerichte zu klären.
Ich würde mal mit dem Kaufvertrag, einem tierärztlichen Attest und der Zuchtordnung des betreffenden Zuchtverbandes zum Anwalt gehen.
Betrug setzt Vorsatz voraus, den man in so einem Falle kaum nachweisen können wird.
Wenn der Züchter nachweislich des öfteren kranke Tiere gezüchtet hat, würde ich ihn trotzdem anzeigen. Allerdings nicht nach StGB, sondern nach TierSchG, § 11 b:
Zitat:
(1) Es ist verboten, Wirbeltiere zu züchten oder durch bio- oder gentechnische Maßnahmen zu verändern, wenn damit gerechnet werden muß, daß bei der Nachzucht, den bio- oder gentechnisch veränderten Tieren selbst oder deren Nachkommen erblich bedingt Körperteile oder Organe für den artgemäßen Gebrauch fehlen oder untauglich oder umgestaltet sind und hierdurch Schmerzen, Leiden oder Schäden auftreten.
(2) Es ist verboten, Wirbeltiere zu züchten oder durch bio- oder gentechnische Maßnahmen zu verändern, wenn damit gerechnet werden muß, daß bei den Nachkommen
a)
mit Leiden verbundene erblich bedingte Verhaltensstörungen auftreten oder
b)
jeder artgemäße Kontakt mit Artgenossen bei ihnen selbst oder einem Artgenossen zu Schmerzen oder vermeidbaren Leiden oder Schäden führt oder
c)
deren Haltung nur unter Bedingungen möglich ist, die bei ihnen zu Schmerzen oder vermeidbaren Leiden oder Schäden führen.
(3) Die zuständige Behörde kann das Unfruchtbarmachen von Wirbeltieren anordnen, wenn damit gerechnet werden muß, daß deren Nachkommen Störungen oder Veränderungen im Sinne des Absatzes 1 oder 2 zeigen.
(4) Die Absätze 1, 2 und 3 gelten nicht für durch Züchtung oder bio- oder gentechnische Maßnahmen veränderte Wirbeltiere, die für wissenschaftliche Zwecke notwendig sind.
(5) Das Bundesministerium wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates
1.
die erblich bedingten Veränderungen und Verhaltensstörungen nach den Absätzen 1 und 2 näher zu bestimmen,
2.
das Züchten mit Wirbeltieren bestimmter Arten, Rassen und Linien zu verbieten oder zu beschränken, wenn dieses Züchten zu Verstößen gegen die Absätze 1 und 2 führen kann.
Die Erfolgsaussichten kann man zwar nicht benennen, aber mit Blick auf zukünftige kranke Jungtiere ist eine Anzeige imho allemal einen Versuch wert. _________________ Grüße,
Abrazo
Anmeldungsdatum: 06.06.2005 Beiträge: 2351 Wohnort: Wolkenkukucksheim h.d. Mond
Verfasst am: 07.05.06, 21:12 Titel:
Hallo !
Naja, ich als ebenso wie Abrazo, Laie auf diesem Gebiet würde die nicht für besonders gross halten.
Ich meine doch dieser part bezieht sich auf genetische Manpulationen wie Clone (CopyCat, Dolly) bzw genetische Manipulationen wie der um die Lebensverlängerung bei der Fruchtfliege (da ist das erlaubt) zu erreichen,oder Zuchtversuche wie vierbeinige Hühner (unfortunately kein Scherz), weil vier Hähnchenschenkel ein wirtschaftlich besserer "output" sind, als die "üblichen" Zwei. Der Hund ist ja nÃcht speziell auf diese negativen Eigenschaften hin gezüchtet worden, andere Welpen sind ja durchaus gesund........ weisse Angorakatzen mit blauen Augen sind zum Beispiel grundsätzlich taub und unfruchtbar, trotzdem ist die Kreuzung, die zu diesem Ergebnis führt, unglücklicherweise auch noch nicht verboten.
Grüsse
Lulu _________________ Jeder Satz, den ich äussere, muss als Frage verstanden werden, nicht als Behauptung.(Niels Bohr)
viel wichtiger jedoch und keine Frage :
Jeder Einzelne zählt ! Du auch ! www.dkms.de
Anmeldungsdatum: 06.06.2005 Beiträge: 2351 Wohnort: Wolkenkukucksheim h.d. Mond
Verfasst am: 08.05.06, 09:07 Titel:
Hallo Abrazo !
...das ist es ja, was ich meine.
In diesem hier beschriebenen Fall ist die Qual ja aber nicht das Zuchtziel, sondern.....kismet.
Es gibt immer Lebewesen, die "einfach so" nicht der "Zielsetzung" von " jemandem" entsprechen, bei absolut allem, was so kreucht und fleucht.......(ich finde zum Beispiel, lockiges Haar würde mir viel viel besser stehen..... leider Pech gehabt.)
Grüsse
Lulu _________________ Jeder Satz, den ich äussere, muss als Frage verstanden werden, nicht als Behauptung.(Niels Bohr)
viel wichtiger jedoch und keine Frage :
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Was heißt hier Zuchtziel?
Es gibt nun mal Züchter, die genetische Schäden bei etlichen ihrer Jungtiere in Kauf nehmen, nur um vielleicht mal ein preiswürdiges heraus zu bekommen.
Wer züchtet, ist für den Nachwuchs verantwortlich, weil er die Paarung bestimmt. Natürlich ist es immer wieder mal möglich, dass trotz sorgfältiger Zucht ein genetisch krankes Jungtier heraus kommt. Aber: dann handelt es sich um einen Einzelfall.
Zitat:
Dann kommen noch Herzerkrankung und Luftröhrenerkrankung hinzu. Also kein Hund für die Zucht. Der Hobbyzüchter der diesen kranken Hund gekauft hat erfährt dann, das die Mutter des Hundes in früheren Würfen immer wieder kranke und fehlerhafte Welpen hatte.
Wenn dies stimmen sollte, hätte er mit dem Tier nicht mehr züchten dürfen, da ihm bekannt war, dass es genetische Schäden vererbt _________________ Grüße,
Abrazo
Anmeldungsdatum: 06.06.2005 Beiträge: 2351 Wohnort: Wolkenkukucksheim h.d. Mond
Verfasst am: 08.05.06, 20:06 Titel:
Hallo !
Ich habe Waschbärin so verstanden, dass der Hund dann nicht mehr als Zuchttier, jedoch durchaus als Gesellschaftshund/Begleithund "in Ordnung" gewesen wäre...(des Fehlbisses wegen, ob Herz- und Luftröhrenprobleme genetische Probleme sind.......?)
Ich glaube weiterhin, Waschbärins Anregung einen Anwalt aufzusuchen, wäre die vernünftigste.
Herzliche Grüsse
Lulu _________________ Jeder Satz, den ich äussere, muss als Frage verstanden werden, nicht als Behauptung.(Niels Bohr)
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Bei einigen Rassen, ja.
Luftröhrenprobleme, die beim Junghund operativ behandelt werden müssen (in einem mir bekannten Fall verbunden mit einer medizinisch notwendigen Durchtrennung der Stimmbänder) als Folge durch Zucht deformierten Rachenapparates mit der Folge von Herzproblemen wg notorischen Sauerstoffmangels kommen z.B. bei den kleinen französischen Bulldoggen öfter mal vor (bei anderen Rassen wahrscheinlich auch, kenne mich damit aber nicht so konkret aus). Solche durch Überzüchtung bedingte genetische Erkrankungen haben zur Folge, dass die Halter darauf achten müssen, dass die Hunde möglichst nur ganz wenig rennen, weil sie sonst zu wenig Luft bekommen und einfach umkippen. Wenn Du bedenkst, dass die Hetze, auch hinter geworfene Bällchen und Stöckchen offenbar zum Glück eines Hundes gehört, kann ein so geschädigter Hund kein artgerechtes Leben mehr führen.
Probleme mit dem Atemapparat können meines Wissens alle überzüchteten Rassen mit übertriebenem Kindchenschema-Kopf bekommen, also auch Boxer und Perserkatzen.
Ach - fällt mir gerade ein Beispiel ein - bei englischen Bulldoggen gibt's das auch. Sehr alt werden die dann natürlich nicht. _________________ Grüße,
Abrazo
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